Geographisch-statistische Beschreibung der nach dem Friedensvertrage zu Lüneville von Deutschland an Frankreich abgetretenen und der den ehemaligen Besitzern als Entschädigung dagegen ertheilten Länder1803 - Austria - 236 pages |
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Abteien und Kloster Abtet adeliche Aemter Amorbach ansehnliche Antheil Augsburg befindlichen beiden Benediktiner Berge Besikungen bestehet beträchtliche Bischof Bisthum dabet daselbst Derter Desterreich Deutschordens Domicellaren Domkapitel Donau Dörfer einige Eink Einkünfte Einw Einwohner Enthält nach Traiteur Entschädigung erhalten ersten evangelisch Flecken Flusse Franziskaner Fürsten Fürstenthum Fuß ganerbschaftlichen ganzen Gebäude Gebiet der Stadt Gegend gehören geistlichen giebt gleichen Namens Grafen Grafschaft Grafschaft Hanau Gränzen groß großen Güter hålt Häuser Herrschaft Herzog Herzogthum hieher Hochstifts Hohenlohe Holz immerwährende Rente Jahre jährlich Kammerziel Kapitularen Kapuziner katholischen Kelleret Kirche Kirchspiele Kloster kurmainzische Land lektere lich liegt linken lutherischen Main Mannsabtet Marktflecken Münster muß nebst Neckar nemlich Nonnenkloster Oberamt Ortenau Pfarrdorf Prämonstratenser Probstet Rathhaus rechten Regensburg Reichs Reichsdeputation Reichsstadt Religion Rhein Römermonate schine Schloß Schloſse seyn Spital Städtchen gleichen stehet Stift Stunden Thale Theil Thlr thre thren Viehzucht viele vorzuglich Wirtemberg worin wovon Würzburg Zehenden Zisterzienser zusammen zwet
Popular passages
Page 175 - Probsteien und Klöster in den zugetheilten Landen unter der! Bedingung, den bestehenden und schon früher von Frankreich anerkannten Ansprüchen auf einige Erbschaften , welche im Laufe des letzten Jahrhunderts mit dem Nassau - Dillenburgischen Majorat vereinigt worden sind , Genüge zu thun.
Page 160 - Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 für seine Rechte und Ansprüche auf zwei erbliche Kanonikate der Kirche zu Straßburg, die ihm als Ersatz für den Hafen von Wismar gegeben waren, sowie für seine Ansprüche auf die Halbinsel Priwal in der Trave...
Page 153 - Ueberschuß ergibt. Dem Landgrafen von Hessen-Darmstadt für die Grafschaft Lichtenberg, die Aufhebung seines Schutzrechts über Wetzlar, und des hohen Geleits in Beziehung auf Frankfurt; für die Abtretung der Hessischen Aemter Lichtenau und Wildstädt, Katzenellenbogen, Braubach, Embs, Kleeberg, Epstein und des Dorfs Weiperfelden: das Herzogthum Westphalen mit Zugehörden, und namentlich Volkmarsen, sammt den im genannten Herzogthume befindlichen Kapiteln...
Page 158 - Wimpfen und die Reichsstadt Friedberg. Alles unter der Bedingung, die Deputatgelder des Landgrafen von Hessen-Homburg wenigstens um den vierten Theil zu vermehren. § 8. Dem Herzoge von Holstein-Oldenburg für die Aufhebung des Elsflether Zolls, die Abtretung der Dörfer in dem weiter unten bezeichneten...
Page 155 - Hirschhorn ; die Mainzischen auf der Südseite des Mains, im Darmstädtischen gelegenen Besitzungen und Einkünfte, namentlich die Höfe : Mönchhof, Gundhof und Klarenberg, wie auch diejenigen, so von den dem Fürsten von Nassau...