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Der

Schweizerische Rechtsfreund

IX. Band

Rechtsfreund

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Sammlung

aller seit der Bundesverfassung von 1874 erlassenen

Bundesgesehe, Bundesbeschlüsse und

Staatsverträge.

IX. Band.

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1890. Genf, Druck von Carl Pfeffer.

SEF 10 '26

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Sofern nicht Anderes ausdrücklich bemerkt ist, finden die Bestimmungen der gegenwärtigen Verordnung nur auf den Inlandsverkehr und nicht auf denjenigen mit dem Auslande Anwendung.

II. Speditionsbedingungen.

Art. 2.

Wahrung des Poftregals.

1) Die Poststellen haben die Regalrechte der Postverwaltung, deren Umfang durch Art. 1 bis und mit 7 des Bun desgesetzes vom 2. Juni 1849 (Rev. Postamtsblatt Band I, Nr. 6) festgesetzt ist, in allen Theilen zu wahren und wenn nöthig im Sinne von Art. 7 dieses Gesetzes die Mitwirkung der kantonalen Behörden zur Entdeckung und Erhebung von Straf

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