Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der Bundesverfassung von 1874 erlassenen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse und Staasverträge, Volumes 5-6 |
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Angehörigen Anwendung Arbeiten Artikel Ausführung Auslieferung Beamten Behörde beiden beiden Länder beiden Regierungen besondere bestehenden Bestimmungen Betrag betreffenden Betrieb bezahlen bezeichneten Bezeichnung beziehen beziehungsweise Bezug bleibt Bundes Bundesrath darf diejenigen Dienst dürfen eidg Eigenthümer Einfuhr Eintragungen einzelnen Eisenbahn enthalten Entschädigung erfolgt erforderlichen erhalten ersten Falle Fässern finden Fische Folge folgende Franken Frankreich französischen Gebiete gefärbt Gegenstände gegenwärtigen Vertrages gehalten gemäß gemeine genannten Gesezen Gewicht gleichen Gold Grenze Güter Handels Handlung hohen Holz Innern internationalen irgend Jahre Januar jedem Kantone Korps Kosten Kraft Landes lange lichen Linie machen Mann Militärs Monate neuen Offiziere Personen Pferde Rechnung Recht Regel Regierungen Schweiz schweizerischen Seite Sold soll sollte sowie sowohl Staaten statt Stück Tage Tarif Theile tragen Transport Truppen Uebereinkunft Untersuchung Verbrechen Vergehen Vergütung Verlangen Verordnung Verpflegung verpflichten verschiedenen vertragschließenden Verwaltung vorbehalten vorgesehenen Vorschriften Waaren Wege Wein Weise weitere Werke wollen Zoll zuständigen zwei
Popular passages
Page 128 - Der Bundesrat ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 114 - Handlungen lallen, die nach den bezüglichen Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuchs gerichtlich geahndet werden. 8) Untreue seitens eines Verwalters und Beauftragten, Banquiers, Agenten, Prokuristen, Vormundes oder Kurators, Vorstandes, Mitgliedes oder Beamten irgend einer Gesellschaft, soweit dieselbe nach den bestehenden Gesetzen mit Strafe bedroht ist. '' 9) Nothzucht. |] 10) Entführung.
Page 146 - Ratiükations-Urkunden in Kraft treten und ohne zeitliche Beschränkung in Kraft bleiben bis zum Ablaufe eines Jahres von dem Tage an gerechnet, an welchem die Kündigung derselben erfolgt sein wird.
Page 218 - Kantone sind oder noch werden sollten. Sie können insbesondere in der Schweiz ab- und zugehen und sich daselbst dauernd oder zeitweilig aufhalten, wenn sie den Gesetzen und Polizeiverordnungen nachleben. Jede Art von Gewerbe und Handel, welche den Angehörigen der verschiedenen Kantone erlaubt ist, wird es auf gleiche Weise auch den Deutschen sein, und zwar ohne dass ihnen eine pekuniäre oder sonstige Mehrleistung auferlegt werden darf.
Page 97 - Verrückung von Schienen oder ihrer Unterlagen, durch Wegnahme von Weichen oder Bolzen, oder durch Bereitung von Hindernissen anderer Art, welche dazu geeignet sind , den Zug aufzuhalten oder aus den Schienen zu bringen ; 33.
Page 165 - Theiles, welche der Kur und Verpflegung benöthigt sind, diese nach den am Aufenthaltsorte für die Verpflegung der eigenen Angehörigen bestehenden Grundsätzen...
Page 164 - Theile wieder übernommen werden. || Unter gleichen Voraussetzungen verpflichtet sich jeder Theil, seine vormaligen Angehörigen, auch wenn sie das Staatsbürgerrecht nach der inländischen Gesetzgebung bereits verloren haben...
Page 166 - Im Falle keiner der vertragenden Theile zwölf Monate vor dem Ablaufe des gedachten Zeitraumes seine Absicht, die Wirkungen des Vertrages aufhören zu lassen, kundgegeben haben...
Page 97 - Verfolgte angehört, in Kenntniss setzen, und wenn diese Regierung ihrerseits den Angeschuldigten beansprucht, um ihn vor ihre Gerichte zu stellen, so kann diejenige Regierung, an welche der Auslieferungsantrag gerichtet ist, den Angeschuldigten nach ihrer Wahl der einen oder der anderen Regierung ausliefern.
Page 167 - Umstände ergeben, dass der Nationalitätswechsel bona fide und nicht zum Zwecke der Umgehung der Militärpflicht erfolgt ist, die Ausweisung unterbleiben soll.