Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der Bundesverfassung von 1874 erlassenen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse und Staasverträge, Volumes 5-6

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1882

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allfällig Artikel Auslieferung Banknoten Beförderung Behörde beiden Länder beiden Regierungen beiden Staaten besondere Bestimmungen Betrag betreffenden bezahlt bezeichneten beziehungsweise Bezug Bijouterie Branntwein Bundes Bundesrath Centimen darf denjenigen deſſen Detachemente diejenigen Dienst Dienstbüchlein dieſem eidg eidgenössische Zollverwaltung eidgenössischen Eigenthümer Einfuhrzoll Eintragungen Eisenbahn Emissionsbanken Entschädigung erforderlichen Falle Feingehalt festgesezt Firmenbuch Flaschen Franken Frankreich französischen Friedensverhältniß Gebiete gebleicht gefärbt Gegenstände gegenwärtigen Uebereinkunft gegenwärtigen Vertrages gemäß gemeine Gesezen Gewicht gleichen Gutscheine Handelsregister hohen vertragschließenden Holz Jahre Kanton Genf kantonalen Kantone Kenntniß kompetenten Konsularbeamte kontrahirenden Kontrole Korps Kosten Kriegsverwaltung laſſen leztern lichen Lieferungen Maß Militärdepartement Militärorganisation Militärs Morteau muß müſſen nöthigen Oberpferdearzt Obstwein Offiziere Personen Pferde polirt Polizeidepartement Postverwaltung Quartiermeister Ratifikationen Ratifizirt Reblaus Rechtsfreund Registerführer Reglement sämmtliche Schuß Schweiz schweizerischen Sendung ſind soll sowie Steinkohle Tage Tarif Transport Truppen Verbrechen Vergehen Vergütung Verordnung Verpflegung verpflichten vertragenden Theile vertragschließenden Theile Verwaltung vorbehalten vorgesehenen Vorschriften Waaren Waffenchef Wein Weingeist Weise Zoll zuständigen zwei

Popular passages

Page 128 - Der Bundesrat ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 114 - Handlungen lallen, die nach den bezüglichen Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuchs gerichtlich geahndet werden. 8) Untreue seitens eines Verwalters und Beauftragten, Banquiers, Agenten, Prokuristen, Vormundes oder Kurators, Vorstandes, Mitgliedes oder Beamten irgend einer Gesellschaft, soweit dieselbe nach den bestehenden Gesetzen mit Strafe bedroht ist. '' 9) Nothzucht. |] 10) Entführung.
Page 146 - Ratiükations-Urkunden in Kraft treten und ohne zeitliche Beschränkung in Kraft bleiben bis zum Ablaufe eines Jahres von dem Tage an gerechnet, an welchem die Kündigung derselben erfolgt sein wird.
Page 218 - Kantone sind oder noch werden sollten. Sie können insbesondere in der Schweiz ab- und zugehen und sich daselbst dauernd oder zeitweilig aufhalten, wenn sie den Gesetzen und Polizeiverordnungen nachleben. Jede Art von Gewerbe und Handel, welche den Angehörigen der verschiedenen Kantone erlaubt ist, wird es auf gleiche Weise auch den Deutschen sein, und zwar ohne dass ihnen eine pekuniäre oder sonstige Mehrleistung auferlegt werden darf.
Page 97 - Verrückung von Schienen oder ihrer Unterlagen, durch Wegnahme von Weichen oder Bolzen, oder durch Bereitung von Hindernissen anderer Art, welche dazu geeignet sind , den Zug aufzuhalten oder aus den Schienen zu bringen ; 33.
Page 165 - Theiles, welche der Kur und Verpflegung benöthigt sind, diese nach den am Aufenthaltsorte für die Verpflegung der eigenen Angehörigen bestehenden Grundsätzen...
Page 164 - Theile wieder übernommen werden. || Unter gleichen Voraussetzungen verpflichtet sich jeder Theil, seine vormaligen Angehörigen, auch wenn sie das Staatsbürgerrecht nach der inländischen Gesetzgebung bereits verloren haben...
Page 166 - Im Falle keiner der vertragenden Theile zwölf Monate vor dem Ablaufe des gedachten Zeitraumes seine Absicht, die Wirkungen des Vertrages aufhören zu lassen, kundgegeben haben...
Page 97 - Verfolgte angehört, in Kenntniss setzen, und wenn diese Regierung ihrerseits den Angeschuldigten beansprucht, um ihn vor ihre Gerichte zu stellen, so kann diejenige Regierung, an welche der Auslieferungsantrag gerichtet ist, den Angeschuldigten nach ihrer Wahl der einen oder der anderen Regierung ausliefern.
Page 167 - Umstände ergeben, dass der Nationalitätswechsel bona fide und nicht zum Zwecke der Umgehung der Militärpflicht erfolgt ist, die Ausweisung unterbleiben soll.

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