Aktiubürgerrechte ausgeschlossen ist. Es bleibt jedoch der Gesetzgebung des Bundes vorbehalten, über diese Stimmberechtigung einheitliche Vorschriften aufzustellen. Art. 75. Wahlfähig als Mitglied des Nationalrathes ist jeder stimmberechtigte Schweizerbürger... Handbuch des schweizerischen Bundesstaatsrechtes - Page 36by Johann Jakob Blumer - 1887Full view - About this book
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...wenigstens fünf Jahren das erworbene Bürgerrecht besitzen, um wahlfahig zu sein. Art. 65. Der Nationatrath wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt, und es findet jeweilen Gesammterneuerung statt. Art. 66. Die Mitglieder des Ständerathes , des Bundesrathes und von letzterem gewählte Beamte können... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...Mitglied des Nationalrathes ist jeder stimmberechtigte Schweizerbürger weltlichen Standes. Art. 76. Der Nationalrath wird auf die Dauer von drei Jahren...gewählt, und es findet jeweilen Gesammterneuerung statt. Art. 77. Die Mitglieder des Stiinderathes, des Bundesrates und von letzterem gewählte Beamte können... | |
| Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1867 - 490 pages
...müssen seit wenigstens fünf Jahren das erworbene Bürgerrecht besitzen, um wahlfähig zu sein. Art. 65. Der Nationalrath wird auf die Dauer von drei Jahren...gewählt, und es findet jeweilen Gesammterneuerung statt. Art. 66. Die Mitglieder des Ständerathes, des Bundesrathes und von letzterem gewählte Beamte können... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - Constitutions - 1871 - 606 pages
...70. Wahlfähig als Mitglied des Nationalrathes ist jeder stimmberechtigte Schweizerbürger. Art. 71. Der Nationalrath wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt, und es findet jemeilen Gesammterneuerung statt. Art. 72. Die Mitglieder des Ständerathes, des Bundesrates und von... | |
| Johann Jakob Rüttimann - Constitutional law - 1872 - 724 pages
...Mitglied des Nationalrathes ist jeder stimmberechtigte Schmeizerbürger weltlichen Standes. Art. 7«. Der Nationalrath wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt, und es findet jeweilen Gesammtcrneuerung statt. Art. 77. » Art. 78, Der Nlltionnlrath wählt aus seiner Mitte für jede ordentliche... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...seit wenigstens fünf Jahren • das erworbene Bürgerrecht besizen, um wahlfähig zu sein. Art. 65. Der Nationalrath wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt, und es findet jeweilen Gesammternenerung statt Art. 66. Die Mitglieder des Ständerathes, des Bundesrathes und von lezterem... | |
| 1876 - 278 pages
...Mitglied des Nationalrathes ist jeder stimmberechtigte Schweizerbürger weltlichen Standes. Art. 76. Der Nationalrath wird auf die Dauer von drei Jahren...gewählt, und es findet jeweilen Gesammterneuerung statt. Art. 77. Die Mitglieder des Ständerathes, des Bundesrathes und von letzterem gewählte Beamte können... | |
| Bern (Switzerland : Canton) - 1892 - 888 pages
...Mitglied des Nationalrathes ist jeder stimmberechtigte Schweizerbürger weltlichen Standes. Art. 76. Der Nationalrath wird auf die Dauer von drei Jahren...gewählt, und es findet jeweilen Gesammterneuerung statt. Art. 77. Die Mitglieder des Ständcrathes. des Bundesrathes 'und von letzterem gewählte Beamte können... | |
| Statistics - 1893 - 506 pages
...Mitglied des Nationalrates ist jeder stimmberechtigte Bürger weltlichen Standes. Art. 76. Der Nationalrat wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt und es findet jeweilen Gesamterneuerung statt. Art. 77. Die Mitglieder des Ständerates, des üundesrates und von letzterem... | |
| R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...Nationalrates ist jeder stimmberechtigte Schweizerbürger weltlichen Standes. Art. 65. Art. 76. Der Nationalrat wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt, und es findet jeweilen Gesamterneuerung statt. Art. 66. Art. 77. Die Mitglieder des Ständerates, des Bundesrates und von... | |
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