Verordnung, die Wiedereinführung der Fleischaccise für die laufende Budgetperiode betreffend. Nach Ansicht des Gesetzes vom 30. März 1850 (Regierungsblatt Seite 114,) wodurch die Schlachtviehaccise, wie sie vor dem 1. Januar 1849 bestanden hat, vom 1. Mai d J. an für die laufende Budgetperiode wieder eingeführt wird, und wornach das unterzeichnete Ministerium mit dem Vollzug beauftragt ist, wird verordnet, was folgt: S. 1. Für die vorgedachte Periode vom 1. Mai d. J. bis leßten November 1851 werden die zu dem Vollzug des Gesezes über die Fleischaccise vom 26. Mat 1835 ergangenen landesherrlichen Verordnungen vom 10. Dezember 1835 (Regierungsblatt S. 467) und vom 22. November 1838 (Regierungsblatt Seite 309), fodann die Vollzugsverordnung des diesseitigen Ministeriums vom 14. Mai 1844 (Regierungsblatt Seite 88) zu dem Gesez vom 28 März 1844, die unrichtige Declaration der Mezger beim Schlachten von größerem Rindvich betreffend, wiederum in Wirksamkeit gesezt. §. 2. In gleicher Weise treten die diesseitige Verordnung vom 9. Januar 1836, die Erhebung der Fleischaccise von dem aus andern Vereinsstaaten eingeführt werdenden Fleische betreffend (Regierungsblatt Seite 9), und das Gesetz vom 7. Dezember 1837, über die Bestrafung der Accisdefraudation bei der Einfuhr von Fleisch aus anderen Zollvereinsstaaten (Regierungsblatt von 1837, Seite 426, und Regierungsblatt von 1839, Seite 179) in Kraft. §. 3. Die großherzogliche Steuerdirection hat die weiter erforderlichen Vollzugsanordnungen zu erlaffen. Carlsruhe, den 13. April 1850. Großherzogliches Finanzministerium. v. Stengel. Vdt. Kilian. Den Zustand der Wittwencaffe für die Angestellten der Civilstaatsverwaltung im Jahr 1849 betreffend. In Gemäßheit des §. 33 der Statuten der Wittwencaffe für die Angestellten der Civilftaatsverwaltung wird die summarische Uebersicht über den Zustand dieser Caffe im Jahr 1849 durch die Anlage zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Carlsruhe, den 19. April 1850. Großherzogliches Ministerium der Finanzen. Vdt. Kilian. Summarische Uebersicht über den Zustand der Wittwencaffe für die Angestellten der Civilstaatsverwaltung im Jahr 1819. Diensterledigung. Die katholische Pfarrei Orsingen, Amts Stockach, mit einem beiläufigen Jahreseinkommen von 1200 fl., worauf jedoch eine jährliche Provisoriumsabgabe von 37 fl. 8 fr., 1852 lehtmals zu zahlen, ruht, ist in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Pfarrei haben fich binnen 6 Wochen bei dem katholischen Oberkirchenrathe nach Vorschrift zu melden. Todesfälle. Geftorben sind: am 30. März d. J. Oberamtmann Phil. Aler. Lichtenauer in Mosbach ; am 3. April d. J. der pensionirte Hofkammerrath von Delaiti in Freiburg. |