Das Ergebniß der Staatsprüfung im Forstfache für das Jahr 1849 betreffend. Von neun Forstcandidaten, welche sich der im lezten Spätjahr stattgehabten Staatsprüfung unterzogen haben, wurden Adolph Schrickel von Stollhofen, Georg Lautemann von Dallau und unter die Zahl der Forstpraktikanten aufgenommen. Carlsruhe, den 1. Februar 1850. Großherzogliches Ministerium des Innern Vdt. Buisson. Die Bestimmung des Zinsfußes bei Darlehen der Zehntschuldentilgungscasse für das Jahr 1850 betreffend. Unter Bezugnahme auf den §. 79 des Zehntablösungsgesetzes vom 15. November 1833, Regierungsblatt Nr. XLIX. und den §. 7 der diesseitigen Verordnung vom 27. Mai 1836, Regierungsblatt Nr. XXXI., wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der für 1849 auf 5% Prozent festgesetzte Zinsfuß auch für die im Laufe des Jahres 1850 von den Zehntpflichtigen verlangt werdenden Darlehen aus der Zehntschuldentilgungscaffe beibehalten worden ist, vorbehaltlich jedoch der Abänderung für den Fall, daß im laufenden Jahre wesentliche Veränderungen in dem Zinsfuße, nach welchem die Zehntschuldentilgungscasse Anlehen machen kann, eintreten sollten. Carlsruhe, den 18. Januar 1850. Großherzogliches Ministerium der Finanzen. Vdt. Pfeilflicker. Die erste Serienziehung für die 14. Gewinnziehung von dem Anlehen zu 5 Millionen Gulden vom Bei der heute stattgehabten ersten Serienziehung für die vierzehnte Gewinnziehung von dem herausgekommen, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Carlsruhe, den 1. Februar 1850. Großherzogliches Ministerium der Finanzen. Regenauer. Vdt. Caffinone. Diensterledigungen. Durch die Beförderung des Pfarrers Fernand ist die evangelische Pfarrei Egringen, Dekanats Lörrach, mit einem Competenzanschlage von 740 fl. 9 kr., worauf jedoch, so weit die Zwischengefälle nicht reichen, eine vom neu ernannten Pfarrer in 10 Jahren abzutragende und zu verzinsende Schuld von 491 fl. 10 kr. ruht, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Pfarrei haben sich nach bestehender Vorschrift bei dem evangelischen Oberkirchenrathe binnen 6 Wochen zu melden. Man sieht sich veranlaßt, die katholische Pfarrei Kreenheinstetten, mit einem beiläufigen Jahresertrage von 1,700 fl. nochmals zur Bewerbung auszuschreiben. Auf dem Einkommen dieser Pfarrei haftet eine Abgabe von jährlich 800 fl. an den oberrheinischen Pfarrinterimsrevenüen-Hauptfond als Ruhegehalt des Pfarrers Haag, vorbehaltlich weiterer Auflagen durch Zehntablösungskosten; auch muß sich der Pfründnießer die etwaige Auspfarrung von Thiergarten unter Entziehung der betreffenden Revenüentheile gefallen lassen. Die Bewerber um diese Pfarrei haben fich innerhalb 6 Wochen bei dem katholischen Oberkirchenrathe nach Vorschrift zu melden. Todesfälle. Am 11. Januar 1850: der pensionirte Secretär Held in Freiburg. Am 20. Januar: Oberamtmann W. Felleisen in Wolfach. Berichtigung. Im Regierungsblatte Nr. V. I. J. ist auf Seite 42 in der dritten Zeile von oben statt: nur mittelbar - zu lesen: unmittelbar." Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt. Carlsruhe, Dienstag den 12. Februar 1850. Inhalt. Unmittelbare allerhöchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs: Die Verlängerung des Kriegszustandes und des Standrechts betreffend. Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien: Bekanntmachung des Minifteriums des Innern : die Abgeordnetenwahl im 19. Aemterwahlbezirk betreffend. Unmittelbare allerhöchfte Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Die Verlängerung des Kriegszustandes und des Standrechts betreffend. Leopold, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben wir uns bewogen gefunden, den Kriegszustand und das Standrecht, wie solche unter dem 27. October v. J., Regierungsblatt Nr. LXVII., verkündet worden sind, abermals auf weitere vier Wochen zu verlängern. Gegeben zu Carlsruhe in Unserem Staatsministerium den 12. Februar 1850. A. von Roggenbach. Stabel. Leopold. Auf allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen. Hoheit des Großherzogs: Schunggart. Verfügungen und Bekanntmachungen der Minißterien. Die Abgeordnetenwahl im 19. Aemterwahlbezirk betreffend. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht, an die Stelle des durch Krankheit verhinderten Geheimen Raths Rettig, den Finanzrath Sold zum landesHerrlichen Wahlkommiffär zur Vornahme der Abgeordnetenwahl in dem 19. Aemterwahlbezirk (Oberamt Lahr) zu ernennen. Carlsruhe, den 12. Februar 1850. Großherzogliches Ministerium des Innern Vdt. Buiffon. Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt. Carlsruhe, Dienstag den 19. Februar 1850. Inhalt. Unmittelbare allerhöchste Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs: Allerhöchftlandesherrliche Berordnung, die Wahl der Abgeordneten zum Volkshause des deutschen Parlaments betreffend. Ordensver= leihungen. Dienftnachrichten. Verfügungen und Bekanntmachungen der Ministerien: Bekanntmachung des Großherzoglichen Minifteriums des Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten: die Taren für die in der Großherzoglichen Münzftätte zu fertigenden Dienftsiegel betreffend. Bekanntmachungen des Minifteriums des Innern, die Cholera in Mannheim und Umgebung im Jahr 1849 betreffend. Uebersicht der Schülerzahl an der polytechnischen Schule zu Carlsruhe und der damit in Verbindung stehenden Vorschule im Studienjahr 1849–50. Staatsgenehmigung von Stiftungen im Oberrheinkreise betreffend. Bekanntmachung des Finanzminifteriums; die Tilgung des auf Obligationen aufgenommenen Eisenbahnanlehens von 1842 betreffend. Diensterledigungen. Todesfälle. Unmittelbare allerhöchfté Entschließungen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Die Wahl der Abgeordneten zum Volkshause des deutschen Parlaments betreffend. Leopold, von Gottes Gnaden Auf den unterthänigsten Vortrag Unseres Ministeriums des Innern, daß die Wahlen der Wahlmänner für die Abgeordneten zum Volkshause des auf den Grund des Bündniffes vom 26. Mai 1849 zu berüfenden deutschen Parlamentes am 26. d. M. stattfinden sollen, nach Ansicht des §. 39 des provisorischen Gesezes vom 7. December 1849 und nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir beschlossen, daß die Wahl der Abgeordneten Sollte in einem der Wahlkreise der Vornahme der Wahl an diesem Tage ein nicht zu besei |