Acten des Wiener Congresses, in den Jahren 1814 und 1815, Volume 4

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Johann Ludwig Klüber
J. J. Palm und E. Enke, 1832 - Europe

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Popular passages

Page 3 - Neichsgesetzes gegen denselben. Den Erlauchten, bei dem Congreß zu Wien versammelten Gesandten teutscher Staaten ehr» erbietigst überreicht im Namen teutscher Buchhändler.
Page 262 - ¿2 lassenheit, welcher in der Geschichte ohne Beispiel ist. Ihr Vermögen ist ihr entrissen, ihrer uralten Verfassung fehlt es an gesetzlichem Schutz , ihre wesentlichsten Anstalten sind ohne gesichertes Einkommen, selbst jene frommen und milden Stiftungen, deren Erhaltung der §. 65. des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 angeordnet hatte, sind seither zum Theil willkürlich ihrem Zwecke und ihrer stiftungsmässigen Verwaltung entzogen worden.
Page 257 - Mittel sichernde Verfassung erhalten. Die Rechte der Evangelischen gehören in jedem Staate zur Landesverfassung, und ihre, auf Friedensschlüssen, Grundgesetzen oder ändern gültigen Verträgen beruhenden Rechte werden ausdrücklich aufrecht erhalten.
Page 30 - Deputation der Leipziger Buchhändler überreicht, mit Berichtigungen der darin aufgestellten irrigen Ansichten, von einem Oesterreicher.
Page 20 - Seid ihr nun auch Straßenräuber und Diebe geworden? Oder meinet ihr, daß Gott euch segnen und ernähren wird durch solche böse Tücke und Stücke?
Page 262 - Domkapitel starben aus; — ihre — den Kirchengesetzen entsprechende Wirksamkeit ist gehemmt; überhaupt gebricht es, bei der eingetretenen Unbestimmtheit der Grenzen zwischen der geistlichen und weltlichen Macht, den Behörden, welchen die Ausübung der erstereN übertragen ist, an dem Ansehen und der Unterstützung, deren sie zur Handhabung der Kirchenzucht bedürften.
Page 279 - Wir leben der Hoffnung, daß die Fürsten, überzeugt von der Wichtigkeit des Gegenstandes, demselben ihre ganze Aufmerksamkeit schenken, und Uns in den Stand setzen werden, die geistlichen Angelegenheiten Deutschlands in Ordnung zu bringen. Wir hoffen dies insbesondere von jenem neuen Congreß, der sich anschließend mit Deutschlands Angelegenheiten beschäftigen soll, und der gewiß nicht unbemerkt lassen wird, daß die Reiche keine sicherere Grundlage haben, als die Religion.
Page 465 - Cavallerie besteht, nur bei mindern Abtheilungen, wenn es nicht anders möglich ist, Unterofficiere. Diese müssen am Abende vor dem Tage des Eintreffens der Truppen selbst in der Etappe ankommen, und über den Stand und den Bedarf derselben genaue Auskunft geben können. Bei Abtheilungen unter 50 Mann, ist diese Regel jedoch nicht nothwendig. Die bei...
Page 285 - Consalvi, im Namen Sr. Heiligkeit und des apostolischen Stuhles, gegen die vom wiener Congreß zum Nachtheil desselben getroffenen Verfügungen; datirt Wien, den 14. Juni 1815. (Aus dem Lateinischen.) Ich Ercole der heil. röm. Kirche Cardinal Consalvi, Diacon von Sancta Agatha alla Suburra, StaatsSecretiir Sr.
Page 286 - Sr. Heiligkeit und deren bevollmächtigter Minister am Congreß von Wien, bezeuge hiermit eigenhändig, daß ich die Rückgabe der dem heil. Stuhl seit 1789 nach und nach entrissenen Provinzen, bei den Souverainen und ihren Bevollmächtigten am Wiener Congreß mit allem Eifer betrieben habe. Ich habe zu dem Ende die Forderungen Sr. Heiligkeit, sowohl in Paris als auch in London, schriftlich und gründlich dargetan; und in der Folge in Wien eine weitläufigere Vorstellung (unter dem 23.

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