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Muster I, zu §. 5.

K. K. Bezirksamt (k. k. Stuhlrichteramt, Stadtmagistrat) in N.

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versehen, und unter solcher im hiesigen Schiffsverzeichnisse eingetragen, Tragfähigkeit, und im Jahre . neu gebaut, ist von dazu bestellten

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und verpflichteten Sachverständigen in allen seinen Theilen und Zubehörungen sorgfältig geprüft und zur Schiffahrt auf der Donau gut und tüchtig befunden worden.

Auf Grund dieses technischen Zeugnisses ist daher dem Eigenthümer gedachten Fahrzeuges gestattet worden, das leßtere zum Donauschiffahrts-Betriebe so lange benüßen zu dürfen, als es sich im erwähnten guten Zustande befindet.

Urkundlich ist hierüber gegenwärtiges Schiffspatent unter ämtlicher Besiegelung ausgefertigt

worden.

den

LS K. K. Bezirksamt (k. k. Stahlrichteramt, Stadtmagiftrat) in U.

*) Name des Eigenthümers.

**) Wohnort des Eigenthümers.

***) Angabe des Namens des Schiffes oder der Ermanglung desselben.

(Unterschrift.)

Muster II, zu §. 9.

K. K. Bezirksamt (k. k. Stuhlrichteramt, Stadtmagistrat) in N.

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Nach vorgängiger Angelobung von seiner Seite, das seiner Leitung anzuvertrauende Fahrzeug mit aller Sorgfalt und Umsicht zu führen, von demselben Schaden und Unglück oder Gefahr, in welche es nebst den darauf befindlichen Waaren und Personen gerathen könnte, nach allen Kräften soweit möglich abzuwenden, auch bei seinen Fahrten die Bestimmungen der Donauschifffahrts-Acte, sowie die Schiffahrts- und strompolizeilichen Vorschriften genau zu befolgen, ist ihm hierüber gegenwärtiges Schifferpatent unter ämtlicher Besiegelung ausgestellt worden.

den

LS K. K. Bezirksamt (k. k. Stuhlrichteramt, Stadtmagiftrat) in W.

(Unterschrift.)

Muster II, zu §. 9.

K. K. Bezirksamt (k. k. Stuhlrichteramt, Stadtmagistrat) in N.

Flößer-Patent.

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. . aus

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Nachdem Vorzeiger dieses N. N.. . sich über die nöthigen Kenntnisse und Fähigkeiten ausgewiesen hat, ist ihm die Erlaubniß zur Führung jedes auf der Donau gehenden Holzfloßes unter heutigem Tage unbedenklich ertheilt worden.

Nach vorgängiger Angelobung von seiner Seite, das seiner Leitung anvertraute Holzfloß mit aller Sorgfalt und Umsicht zu führen, von demselben Schaden, Unglück oder Gefahr nach allen Kräften, soweit möglich, abzuwenden, auch bei seinen Fahrten die Bestimmungen der Donauschiffahrts-Acte, sowie die Schiffahrts- und Atrompolizeilichen Vorschriften genau zu befolgen, ist ihm hierüber gegenwärtiges Flößer-Patent unter ämtlicher Besiegelung ausgefertigt worden.

den

(LS) K. K. Bezirksamt (k. k. Stuhlrichteramt, Stadtmagiftrat) in W.

(Unterschrift.)

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. mit der Nummer

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zu ** )

zeichnisse eingetragen, von . . . .

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gehörige Dampfschiff mit dem Namen ***)

versehen, und unter solcher im hiesigen SchiffsverTragfähigkeit, und im Jahre . . .. neu gebaut, ist von dazu bestellten und verpflichteten Sachverständigen in allen seinen Theilen und Zubehörungen sorgfältig geprüft und zur Schiffahrt auf der Donau gut und tüchtig befunden worden.

Auf Grund dieses technischen Zeugnisses ist daher dem Eigenthümer gedachten Fahrzeuges gestattet worden, das leztere zum Donauschiffahrts-Betriebe so lange benüßen zu dürfen, als es sich im erwähnten guten Zustande befindet.

Urkundlich ist hierüber gegenwärtiges Schiffs-Patent unter ämtlicher Besiegelung ausgefertigt

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Mufter V, zu §. 19.

K. K. Statthalterei (f. k. Statthalterei-Abtheilung) in N.

Schiffer-Patent.

Vorzeiger dieses N. N. .

aus .

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hat sich über seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Betriebe der Donauschiffahrt mit Dampfschiffen dergestalt ausgewiesen, daß ihm die Erlaubniß zur Führung jedes auf der Donau fahrenden Dampfschiffes unter heutigem Tage unbedenklich ertheilt worden ist.

Nach vorgängiger Angelobung von seiner Seite, das seiner Leitung anzuvertrauende Fahrzeug mit aller Sorgfalt und Umsicht zu führen, von demselben Schaden und Unglück oder Gefahr, in welche es nebst den darauf befindlichen Waaren und Personen gerathen könnte, nach allen Kräften, soweit möglich, abzuwenden, auch bei seinen Fahrten die Bestimmungen der DonauschiffahrtsActe, sowie die Schiffahrts- und strompolizeilichen Vorschriften genau zu befolgen, ist ihm hierüber gegenwärtiges Schiffer-Patent unter ämtlicher Besiegelung ausgestellt worden.

LS

K. K. Statthalterei (k. k. Statthalterci-Abtheilung) in U.

(Unterschrift.)

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