Page images
PDF
EPUB
[blocks in formation]

Zeitungsstämpel; Herabsegung desselben für die demselben bisher unterworfenen Zeitschriften, und Einführung desselben für die bisher nicht hiemit belegten Zeitschriften. 217, 666. -in österreichischer Währung. 102, 407.

Zahlmittel, geseßliche, vom 1. November 1858 an; Verzeichniß und Abbildung sämmtlicher als solche geltenden Wünz- | Zeitungs- und Briefmarken; Einführung neuer. 184, 595. gattungen. 119, 442.

Zahlung, s. Berichtigung.

-von Zöllen, s. Zollzahlungen.

Zahlungspflichtige, welche sich in Sachsen und beziehungsweise in Oesterreich aufhal:en; Correspondenz zwischen den österreichischen und k. sächsischen Behörden bei Requisiticaen wegen Zustellung von Tarnoten (Sportelzetteln) an dieselben. 128, 456.

Zahlungsunfähige Militärgränz-Bewohner; Gestattung von dem ordentlichen Verfahren wegen von denselben in der Militärgränze verübten Gefälls übertretuugen gegen Arrest abzulassen. 118, 441.

Zahlungszeit eines Wechsels; Ergänzung der Bestimmungen der Art. 4 und 30 der Wechselordnung vom 25. Jänner 1850 hierüber. 197, 682.

Zator, s. Galizien und Lodomerien mit Auschwiß

und Zator.

[blocks in formation]

Zeitweilige Ermächtigung des Hauptzollamtes Krakau zur Fortseßung des, vom Hauptzollamte Szczakow eingeleiteten Anjageverfahrenë. 136, 471.

Zerstückungen von Landtafelkörpern; Erforderniß des po litischen Consenses hierzu. 100, 396.

Bettelgeld; Umrechnung desselben auf österreichische Währung. 171, 541; 172, 545; 202, 625. Zeugengebühren in Civil, und Strafverfahren;, Bestim mung derselben in österreichischer Währung. 166, 523, Zimentirungsgebühren im lombardisch › venesianischen Königreiche; Einhebung derselben vom 1. November 1858 an in österreichischer Währung. 126, 453.

- nicht ärarische, von Privaten, Gemeinden oder Corporationen rechtmäßig bezogene; Bestimmungen über die Berech nung und Einhebung derselben in österreichischer Währung. 148, 494.

Zinsen, jährliche, rückständige; Verjährungsfrist der, durch

rechtskräftiges Urtheil zugesprochenen oder durch einen, die Erecution begründenden Vergleich oder durch Vertrag anerkannten. 105, 422.

Zinsenausmaß, für Darlehen in Ungarn und feinen cher maligen Nebenländern; Erläuterang, daß als solches 6 Percent für jene Darlehen auch fortan giltig fortbestehe, für welche dieses Ausmaß noch vor der Wirksamkeit des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches mit oder ohne Pfand bedungen wurde. 72, 325.

Zinsenbehebung von den, zu Militär - Heirathscautionen gewidmeten öffentlichen Fontsobligationen; Verfahren hiebei. 143, 470.

Zeit, von einem Deserteur nachzudienende; Berechnung der Zinsenversprechen; Ergänzung des Artikels 7 der Wechselben. 110, 425.

[blocks in formation]

selordnung vom 25. Jänner 1850 durch die Aufnahme der Bestimmung, daß aus einer Schrift, in welcher ein solches Versprechen enthalten ist, keine wechselmäßige Verbindlichkeit entsteht. 197, 622.

Zipser und Gömörer Comitat; Uebertragung der Berggerichtsbarkeit daselbst an das Comitatsgericht Leutschau. 200, 624. Znaimer Hauptzollamt II. Classe; dessen Benennung als: Sammlungscaffe und zugleich Hauptzollamt II. Classe. 78, 345.

Zölle, s. Zollfäße.

Zollämter, s. Hauptzollämter I. Classe. f. Hauptzollamter II. Classe.

s. Nebenzollamter I. Classe. -f. Nebenzollamter II. Classe.

Ermächtigung derselben zur Verzollung von kleinen Mengen zubereiteter Arzeneiwaaren. 14, 111.

Zollamter in den Finanzbezirken längs der deutschen Zoll- | Zolltarif für Dalmatien vom 18. Februar 1857; Erläuterung vereinsgränze; provisorische Einführung besonderer Einrichtungen bezüglich der Organisation derselben. 195, 601.

[blocks in formation]

Behandlung von ausländischem rohen oder fabricirten Tabak; Bestimmungen hierüber und über die Giltigkeitsdauer und Form der hierüber auszustellenden ämtlichen Ansfertigungen. 240, 715.

Zollamt im Innern; Ausdehnung einer für die Erklärung von Durchführwaaren zugestandenen Begünstigung, auf die an ein solches zur Eingangsverzollu ig oder zur Hinterle gung in die ämtlichen Niederlagen anzuweisenden ausländischen unverzollten Begleitscheingüter. 159, 519. Zollbefreiung der über den Luganer See ein- und über die österreichische Meeresküste austretenden Durchführwaaren. 235, 702.

- mehrerer Getreidearten und des Maismehles in der Einfuhr in das Comitat Fiume. 12, 81. Zollbehandlung von Verbindungen mit Fäden im Zwis schenverkehre mit dem Zollvereine. 86, 380. Zollbemeffung von Brennholz und gemeinem Werkholze bei dessen Landtransporte längs der Gränze gegen die Türkei. 57, 289.

Zolleinigungs-Vertrag mit Modena vom 15. October 1857; Umrechnung der, in demselben festgesetten Begünstigungszölle für einige medenesische Erzeugnisse auf öfterreichische Währung. 173, 549.

Zollfreier Bezug von gebrauchten Hausgerätben und Ein, richtungsstücken für öffentliche Beamte; Ermächtigung der dalmatinischen Finanzbezirks - Directionen zur Gestattung desselben. 9, 7g.

Zollgewicht; Anwendung desselben in Dalmatien. 172,

[blocks in formation]

Zoll-Linie; Ermächtigung der Hauptzollämter Kufstein und Innsbruck zum Zollverfahren auf der dieselbe kerührenden Nordtiroler Staatseisenbahn. 123, 451.

- österreichische Eisenbahnen, die Zoll-Linie berührende.

Nebengebühren des allgemeinen Zolltarifes vom 5. December 1853; Umrechnung derselben auf österreichische Währung. 171, 541; 202, 625.

des dalmatinischen Zolltarifes; Umrechnung derselben auf österreichische Währung. 172, 545. Zollquittungen über ausländischen Tabak und Tabakfabri= kate; Einrichtung derselben. 240, 715. Zollfäße des allgemeinen Zolltarifes vom 5. December 1853; Umrechnung derselben auf österreichische Währung. 171, 541; 202, 625.

des dalmatinischen Zolltarises; Umrechnung derselben auf österreichische Währung. 172, 545.

Zolltarif, allgemeiner, vom 5. December 1853; Umrechnung der Gebührensäße) desselben auf österreichische Währung. 171, 541; 202, 625.

desselben bezüglich der Verzollung fetter Dele. 31, 216. Umrechnung der Zollsäße und ZollNebengebühren desselben auf österreichische Währung. 172,

545.

[ocr errors]

Zolltarifs Aenderungen für mehrere Farb- und Gärbestoffe, chemische Hilfsstoffe, chemische Produkte und Farbwaaren. 90, 390.

Zoll: und Staatsmonopols-Ordnung vom Jahre 1836; Abänderung des §. 352 derselben. 33, 217. Zollverein; Zollbehandlung von Verbindungen mit Fäden

im Zwischenverkehre mit demselben. 86, 380. Zollvereinsgränze, deutsche; provisorische Einführung bes sonderer Einrichtungen bezüglich der Organisation der Zollämter und der Finanzwache in den Finanzbezirken längs derselben. 195, 601.

Zollverfahren für den Verkehr auf den die Zoll-Linie berührenden österreichischen Gsenbahnen; Ermächtigung des Hauptzollamtes 1. Classe in Troppau hiezu. 4, 68.

für den Verkehr auf der die Zoll-Linie berührenden Nordtiroler Staatseisenbahn; Ermächtigung der Hauptzollämter Innsbruck und Kufstein hiezu. 123, 451. Zollwesen, s. Zollvereinsgränze. Zollzahlungen; Annahme von Banknoten ößterreichischer Währung bei denselben. 161, 520. Zubereitete Arzeneiwaaren in kleinen Mengen; Ermächtigung der Zollämter zu deren Verzollung. 14, 111. Zucker aus inländischen Stoffen; Umrechnung der Verzeh rungssteuergebühren hievon auf österreichische Währung. 175, 536.

[blocks in formation]
[ocr errors]

neuerliche Erweiterung der Borgung der Ver= brauchsabgabe hiefür. 134, 470.

raffinirter, in Stücken; Verzollung desselben in Dalmatien. 203, 626.

Zuerkannte Gefälls-Geldstrafen, s. Gefälls-Geldstrafen, rechtskräftig zuerkannte.

Zuerkennung der Begünstigungen welche den in Ungarn

und dessen ehemaligen Nebenländern neu entstehenden landwirthschaftlichen Ansiedlungen zu gewähren sind; Bedingungen für dieselbe. 242, 717.

Zulässigkeit, fernere, der in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate vor der Wirksamkeit der Patente vom 2. März 1853 und 17. Mai 1857 zwischen den ehemaligen Grundherren und ihren gewesenen Gutsunterthanen anhängig gemachten Urbarialstreitigkeiten. 89, 389.

grundbücherlicher Anmeldungen von Pfandrechten in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate, welche durch gerichtliche Beschrei bung der Pfandrealität erworben wurden. 48, 217. Zurückstellung, s. Aufkündigung und Zurück stellung.

Zusäße zu den Artikeln 4, 7, 18, 30 und 99 der Wechselordnung vom 25. Jänner 1850. 197, 622.

Zuschläge, s. Landes- und Grundentlastungs-Zuschläge.

[blocks in formation]

Zuständigkeit; Erläuterung des §. 249 des Strafgeseßes | Zwei gleichlautende Entscheidungen in Urbarialangelegenhei

vom Jahre 1852 mit der Bestimmung, daß auf Abschaffung aus einem Orte, in welchem der zu Verurtheilende dieselbe besißt, nicht erkannt werden kann. 79, 346.

ten; Erläuterung des §. 176 der Urbarialgerichts-Instructionen über das bei Berufungen gegen dieselben an das oberste Urbarialgericht zu beobachtende Verfahren. 112, 426.

der österreichischen Gerichte zur Abhandlung des in Dester-Zwei-Gulden Banknoten, auf Conventionsmünze reich befindlichen unbeweglichen Vermögens verstorbener Auéländer; nähere Bestimmungen hierüber. 222, 672.

Zustellung von Tarnoten (Sportelzetteln) an Zahlungspflichtige, die sich in Sachsen oder Oesterreich aufhalten; Regelung der hierüber vorkommenden Correspondenz zwischen den österreichischen und k. sächsischen Behörden bei Re quifitionen bezüglich derselben. 128, 450.

lautende; Bestimmungen über deren Verminderung und dereinstige Einberufung. 131, 461.

auf Conventionsmünze lautende; Einberufung derselben bis 31. December 1859. 244, 721.

Zweiter Nachtragsvertrag vom 26. Februar 1857 zum revidirten deutsch-österreichischen Poftvereins-Vertrage vom 5.December 1851. 82, 359.

Zustellungsgebühren in österreichischer Währung. 166, Zweiundfünfzigmal im Jahre erscheinende Zeitschriften;

523.

Zuweifung der Gerichtsbarkeit über mehrere Uebertretungen des allgemeinen Strafgeseßes an die politischen Behörden. 88, 383.

Zwangsanlehens- und Kriegsprästations-Obli gationen auf die Unterthanen einer vormaligen GrundHerrschaft oder in anderer Weise, mit dem Beisaße: „pro | rusticali" cumulativ ansgefertigte; Gebarung mit renselben. 150, 497.

Stämpelpflicht derselben. 225, 677.

Zwischenverkehr mit dem Zollvereine; Zollbehandlung von Verbindungen mit Fåden in demselben. 86, 380.

[blocks in formation]
[ocr errors]

Reichs-Geseß-Blatt

für das

Kaiserthum Oesterreich.

Jahrgang 1858.

I. Stück.

Ausgegeben und versendet am 5. Jänner 1858.

1.

Verordnung der Ministerien des Innern und der Justiz vom 28. December 1857,

wirksam für das Königreich Kroatien und Slawonien, mit Einschluß der dahin gehörigen Mur-Insel (vormaligem politischen Bezirke Csakathurn) und des zum serbisch-banater Verwaltungsgebiete gehörigen Bezirkes Jllok und Ruma, die Einführung einer Instruction über die innere Einrichtung und die Geschäftsordnung der Urbarialgerichte betreffend.

Nachdem Seine k. t. Apostolische Majestät mit kaiserlichem Patente vom 17. Mai 1857, §. 42 (Nr. 98 des Reichs-Gesez-Blattes), die Minister des Innern und der Justiz zur Erlas sung einer Instruction für die Urbarialgerichte zu beauftragen geruht haben: so wird hiermit bekannt gemacht, daß bei den Urbarialgerichten in dem Königreiche Kroatien und Slawonien, mit Einschluß der dahin gehörigen Mur-Insel (des vormaligen politischen Bezirkes Csakathurn) und des zum serbisch-banater Verwaltungsgebiete gehörigen Bezirkes Jllok und Ruma die beiliegende Instruction über die innere Einrichtung und die Geschäftsordnung, und zwar in Betreff des Bezirkes Jllok und Ruma nur der zweite Theil dieser Instruction, sogleich in Kraft zu treten hat.

Da für die zu Kroatien gehörige Mur-Insel (den vormaligen politischen Bezirk Csakathurn) vermöge §. 50 des kaiserlichen Patentes vom 2. März 1853, Nr. 38 des Reichs-GesezBlattes, die materiellen Bestimmungen dieses Patentes maßgebend sind, so haben in jenen Beziehungen, für welche in der gegenwärtigen Instruction die Bestimmungen des kaiserlichen Patentes vom 17. Mai 1857, Nr. 98 des Reichs-Gesetz Blattes, für Kroatien und Slawonien und für den Bezirk Jllok und Numa berufen werden, rücksichtlich der Mur-Insel die entsprechenden Bestimmungen des kaiserlichen Patentes vom 2. März 1853, Nr. 38 des ReichsGesetz-Blattes, in Anwendung zu treten.

Freiherr von Bach m. p. Graf Nádasdy m. p.

Allgemeine Ers

ferdernisse.

Besondere Erfor dernisse:

Instruction

über die innere Einrichtung und die Geschäftsordnung der Urbarial

gerichte.

Erster Theil.

Von der Besetzung, Leitung und Ueberwachung der Urbarialgerichte.

Erstes Hauptstück.

Von den Erfordernissen zur Anstellung bei den Urbarialgerichten.

S. 1.

Die zur Aufnahme in den Staatsdienst im Allgemeinen vorgeschriebenen Eigenschaften find auch zur Anstellung bei den Urbarialgerichten erforderlich.

S. 2.

Niemand darf insbesondere zur Dienstleistung bei einem Urbarialgerichte zugelassen werden, dessen untadelhaftes sittliches Betragen und gute politische Haltung nicht durch befriedigende Zeugnisse oder auf andere Art außer Zweifel gesegt ist.

§. 3.

Personen, welche wegen eines Verbrechens, eines aus Gewinnsucht entspringenden oder der öffentlichen Sittlichkeit zuwider laufenden Vergehens; oder einer Uebertretung dieser Art schuldig erkannt, oder bloß wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel freigesprochen worden sind; ferner Personen, welche wegen einer anderen Geseßesübertretung zu einer sechsmonatlichen oder noch längeren Freiheitsstrafe verurtheilt, oder bereits früher wegen gesezwidriger Handlungen oder Pflichtverleßungen aus dem Staatsdienste entlassen worden sind, können ohne ausdrückliche Bewilligung Seiner Majestät zu keiner Anstellung bei den Urbarialgerichten zugelassen werden.

Sollte es einer solchen Person gelingen, sich in den Dienst bei denselben einzuschleichen, so ist dieselbe unverzüglich zu entlassen, sobald das ihr entgegenstehende Hinderniß entdeckt wird. S. 4.

In Concurs verfallene Schuldner, deren Concursverhandlung noch nicht beendiget ist, oder welche nicht vollständig nachgewiesen haben, daß ihre Zahlungsunvermögenheit bloß einem Unglücksfalle zuzuschreiben sei, und gerichtlich erklärte Verschwender sind zu dem Amte eines Richters und zu jeder anderen Anstellung bei den Urbarialgerichten unfähig.

S. 5.

Bewerber um eine Anstellung im Conceptsfache bei den Urbarialgerichten haben die hiezu a) im Gencepts erforderlichen Eigenschaften nachzuweisen.

fache;

« PreviousContinue »