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Mauthfreiheit der am Allerhöchsten Hofe accreditirten | Militärgränze; s. Militärgränz-Bewohner. diplomatischen Personen bei Fahrten in einem Miethwagen. - 170, 541.

- der Leichenfuhren und der sie begleitenden Wägen. 111, 426.

des in Uniform reisenden Militärs; Fessehung des Rayons für dieselbe. 97, 395.

Mauthgebühren, ärarische Weg-, Brücken- und Ueberfahrts; Ausmaß derselben in österreichischer Währung. 124, 451.

von Privaten rechtmäßig bezogene; Einhebung derfelben in österreichischer Währung. 148, 494.

Meeresküste, österreichische; Durchfuhr-Zollfreiheit der
über dieselbe austretenden Waaren, welche über den Luganer
See eingeführt wurden. 235, 702.
Mehl aus Mais, s. Maismehl.

Meilengelder der Beamten in österreichischer Währung.
166, 523.

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der für gerichtsärztliche Dienstleistungen verwendeten Sanitätspersonen. 106, 423. Meldungsvorschriften; Untersuchung und Bestrafung ter Uebertretungen gegen dieselben, 51, 283, Mengen, Heine, f. kleine Mengen.

Metallique Obligationen zu 1, 2, 3, 4 und 42% j Eröffnung einer freiwilligen Convertirung derselben auf 5% Staatsobligationen in österreichischer Währung. 190, 596.

Mesen, niederösterreichischer; Einführung desselben als gefeßliches Maß für Kalk und Kohlen. 28, 214. Miethvertrag, f. Bestandvertrag. Miethwagen; mauthfreie Behandlung der am Allerhöchs ften Hofe accreditirten diplomatischen Personen bei Fahrten in einem solchen. 170, 541.

Militär, s. Militia vaga.

- in Uniform reisendes; Festsehung des Rayons, innerhalb dessen für dasselbe die Mauthfreiheit stattfindet. 97, 395. Militärassistenz-Gebühren; Umseßung derselben auf österreichische Währung. 130, 458. Militärdienst-Befreiungstage für das Jahr 1859; Feststellung derselben. 96, 395. Militäreinquartierungs-Gebühren; Umseßung der

selben auf österreichische Währung. 130, 558. Militärexecution bei Steuerrückständnern; Festsetzung der hiefür einzuhebenden Gebühren in österreichischer Währung. 206, 653.

Militärgerichte; Vorschrift über deren Competenz zur Protokollirung oder Löschung der Firmen der Handelsleute zc. in der Militärgränze. 104, 413.

Militärgränz-Bewohner, zahlungsunfähige; Gestattung von dem ordentlichen Verfahren wegen, von denselben in der Militärgränze verübten Gefällsübertretungen, gegen Arrest abzulassen. 118, 441.

Militärgränze; Anwendung der provisorischen Tarordnung der civilgeistlichen Ehegerichte auf die derselben angehörigen Personen. 53, 284.

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Militär-Heirathscautionen; Bestimmungen über deren Anlegung auf liegende Güter in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Wojwodschaft und dem Temejer Banate. 59, 290.

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Militia vaga; Anwendung einiger Vorschriften des kas tholischen Ehegesezes auf einige Claffen derselben. 142, 477..

Minderjähriger, ohne Zustimmung seines geseßlichen Vertreters freiwillig assentirter Soldat; Bestimmung, daß das, dem Vertreter bezüglich desselben zustehende Reclamationsrecht in dem Falle, als derselbe wegen eines Militärverbrechens oder Vergehens in Untersuchung ist, erst nach vollzogener Strafe wirksam wird. 152, 501. Ministerialerklärung über das, zwischen Desterreich und Toscana geschlossenen Uebereinkommen wegen Behandlung der beweglichen Verlassenschaften der beiderseitigen Staatsangehörigen. 219, 669. Minister-Nefidenten, s. diplomatische Personen. Mittheilung der Concurseröffnungen an die Staatsdruckerei in Wien; Anordnung derselben. 185, 576.

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– jeder gegen öffentliche Beamte, Lehrer oder Diener, Advocaten, Notare, Gemeindevorsteher oder Ausschüsse, wegen eines Verbrechens oder Vergehens eingeleiteten Specialuntersuchung, sowie jeder gegen eine dieser Personen wegen einer Uebertretung als Beschuldigte beschlossenen Vorladung zur Verhandlung und des darüber erfolgten Enderkenntnisses an die vorgesetzte Behörde dieser Personen; Verpflichtung der Strafgerichte und der Strafbehör. den über Uebertretungen hiezu. 207, 653.

tarpflichtiger Geschäftsstücke zur Tarbemessung; Bekannts gebung der, bezüglich derselben sämmtlichen Behörden und Aemtern durch die kaiserliche Verordnung vom 24. Jänner 1858 auferlegten Verpflichtungen. 116, 436. Mobiliarexecution, s. Vermögens execution. Mobiliarnachlaß, s. bewegliche Nachlässe. Modalitäten, f. Modificationen.

Modelle und Muster für Industrieerzeugnisse; Gefeß zum Schuße derselben. 237, 707.

Modena, s. modenesischer Zolleinigungs-Ver- | Münzen; Einberufung mehrerer Kategorien derselben. 67, trag.

- s. österreichisch-modenesischer Zwischenverkehr. Modenesische Gränze, s. Gränzbezirke des lombardisch venetianischen Königreiches. Modenesischer Zolleinigungs-Vertrag vom 15. October 1857; Umrechnung der in demselben festgeseßten Begünftigungszölle für einige modenesische Erzeugnisse auf öfterreichische Währung. 173, 549.

Modificationen, unter denen die Bestimmungen der Patente vom 16. Jänner 1854 (Nr. 21, 22 und 23 des Reichs-Geseß-Blattes) auf die Berichtigung der für die geistlichen Güter in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der

serbischen Woiwodschaft und dem Temeser Banate ermits telten Urbarialentschädigung Anwendung finden. 5, 69. Moldau, s. Donaufürstenthümer.

Monatlich 4 Mal, s. Bier Mal monatlich. Monatlicher Bankausweis über den Stand und die Bedeckung sämmtlicher in Umlauf befindlichen Banknoten; Veröffentlichung desselben. 131, 461.

Monopolsordnung, s. Zoll- und Staatsmonopols-Ordnung.

Moratorium; Aufhebung des in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Woiwodschaft und dem Temeser Banate theilweise noch bestehenden. 189, 595. Mühlen auf Schiffen, f. Schiff mü hle n.

301.

inländische Silber- und Scheides; Geftattung der Einlösung aller bis Ende 1856 ausgeprägten bei den f. k. Golds und Silbereinlösungs- und Münz-Aemtern. 87, 381.

Münzgattungen, welche vom 1. November 1858 an als gefeßliche Zahlmittel gelten; Verzeichniß und Abbildungen derselben. 119, 442.

Münzkosten-Vergütung, s. Ausmünzungskosten. Vergütung.

Münzverkehr; Patent vom 27. April 1858 zur Regelung der Verhältnisse desselben. 63, 293. Münzvertrag vom 24. Jänner 1857; Durchführung desselben bezüglich der privilegirten österreichischen Nationalbank. 131, 461.

Münzwesen, s. Geldwesen.

Munition; Verbot der Ausfuhr derselben nach Bosnien, 117, 440.

und Waffen; Verbot der Durchfuhr derselben nach Bosnien. 192, 599.

Munitionsgegenstände; Verbot der Aus- und Durch. fuhr derselben nach Serbien ohne Waffenpaß. 182, 572. Munitions- und Waffen-Aus- und Durchfuhrsendungen nach Serbien und den Donaufürstenthümern; unbedingtes Verbot derselben. 201, 624.

1. Kroatien und Slawonien mit Einschluß der Murinsel.

Mündel und Pflegebefohlene; Bestimmung der Behörde, | Murinfel welcher, im Falle der, nach §. 83 der Jurisdictionsnorm eintretenden Genehmigung der Veräußerung unbeweglicher Museen, s. wissenschaftliche Sammlungen. Sachen derselben durch den Gerichtshof erster Instanz, die Anzeige des gebührenpflichtigen Actes an die Steuerbehörde Muster und Modelle für Industrieerzeugnisse; Gesetz zum obliegt. 155, 508.

Schuße derselben. 237, 707.

Münzämter, f. Gold- und Silbereinlösung Musterrecht; Verlust desselben. 237, 309.

und Münz Aemter.

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Münzeinberufungs-Termin für mehrere Scheidemünzen; Erweiterung desselben. 210, 655.

Mutter des Prinzen August von Coburg-Gotha; Bestim mung des Oberst-Hofmarschallamtes als deren Personals Instanz. 94, 392.

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Nebengebühren bei der Telegraphenanstalt; Festseßung Neuerliche Erweiterung der Borgung der Verbrauchsab derselben in österreichischer Währung. 181, 571. -f. Bollnebengebühren.

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— II. Classe; Ermächtigung derselben zur Einfuhrsbehand. lung der Baumwolle, roh und in Abfällen. 32, 217. Nebenzollamt 1. Classe; Umstaltung des Hauptzollamtes II. Classe zu Polesella im Finanzbezirke Rovigo in ein solches. 188, 595.

- I. Classe in Basiasch; Errichtung desselben. 180, 571. - I. Claffe zu Dechiobello im Finanzbezirke Rovigo; Ums staltung desselben in `ein Nebenzollamt II. Classe. 132, 463.

II. Classe; Errichtung eines solchen am Eingange in das Scogliettothal nächst Fiume. 7, 76.

-II. Classe; Umstaltung des Nebenzollamtes I. Classe zu Occhiobello im Finanzbezirke Rovigo in ein solches. 132, 463.

II. Classe zu Breitenbach in Böhmen; Erhebung desselben zu einem Nebenzollamte I. Classe. 84, 380.

II. Claffe zu Neustift im Finanzbezirke Linz; Aufhebung desselben. 35, 222.

Nettogewicht von Waaren, welche in einer geschlossenen Stadt der Eingangsverzollung unterzogen wurden; Ermiftlung desselben behufs der Verzehrungssteuer-Bemessung. 239, 113.

Neu entstehende landwirthschaftliche Ansiedlungen in Ungarn und dessen ehemaligen Nebenländern; Bestimmungen über die denselben zu gewährenden Begünstigungen und die Bedingungen zu deren Erlangung. 242, 717.

Neue Banknoten, f. Banknoten, auf österreichische Währung lautende.

-Brief und Zeitungsmarken; Einführung derselben. 184, 575.

Grundbuchsprotokolle in Ungarn, Kroatien, Slawonien, der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate; Erläuterung über die Behandlung jener Anmeldungen inta bulirter Forderungen, die zum Zwecke der hypothekarischen Uebertragung in dieselben, erst nach Ablauf der Edictalanmeldungsfrist angebracht werden. 19, 187.

- Mußter und Modelle, s. Muster und Modelle.

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gabe für Zucker aus Runkelrüben. 134, 470. Neuernannte Finanzwach-Commissäre, s. Finanzwach Commissäre.

Neu-Jerusalem; Behandlung der Religions-Secte dieses Namens. 47, 276..

Neukreuzer; Einführung dieser Bezeichnung für die Hun dertheile des Guldens österreichischer Währung. 65, 300.

Neu-Salemiten; Behandlung der Religionssecte dieses

Namens. 47, 276.

Neustift im Finanzbezirke Linz; Aufhebung des dortigen Nebenzollamtes II. Classe. 35, 222.

Nicht ärarische Zimentirungsgebühren, Standgelder, Marktgelder, von Privaten, Gemeinden oder Corporationen rechtmäßig bezogene; Bestimmungen über deren Bemessung und Einhebung in österreichischer Währung. 148, 494. Nicht verwendete, s. Unverwendete. Niederlagen, ämtliche, s. Hinterlegung in die amtlichen Niederlagen. Niederösterreich, s. Desterreich ob und unter der Enne.

Niederösterreichische Maße und Gewichte; Wirksam Erklärung der für Niederösterreich über die Eintheilung, Form und die Dimensionen derselben geltende Patente und Vorschriften auch für die übrigen Kronländer, in denen diese Maße und Gewichte eingeführt sind. 93, 392. Niederösterreichischer Mesen; Einführung desselben als gesetzliches Maß für Kalk und Kohlen. 28, 214. Niederschlesien, s. Schlesien. Nominalbeträge des Strafgesetzes; Feststellung derselben in österreichischer Währung. 115, 435. Nordtiroler Staatseisenbahn; Ermächtigung der Hauptzollamter Kufstein und Innsbruck zur Vornahme des Zollverfahrens auf derselben. 123, 451. Notare, s. Advocaten und Notare.

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Verschleiß-Tarif für echte Havana-Cigarren. 224, 676. | Noten, s. Vanknoten.

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Oberlandesgericht, s. Oberlandesgerichts - Prä- Oedenburger Verwaltungsgebiet, s. Iharos-Berény. sident.

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f. Veroneser Senat des obersten Gerichtshofes. Oberstes Urbarialgericht; Bestimmung, daß dasselbe in allen Urbarial-Rechtsangelegenheiten, bei welchen ein Urbaria Obergerichtspräsident persönlich betheiliget ist, jederzeit, über Anlangen der Gegenpartei, ein anderes Ürbarial-Obergericht zu delegiren habe. 73, 326.

Erläuterung des §. 176 der Urbarialgerichts Instruc tionen, über das, bei Berufungen gegen zwei gleichlautende Entscheidungen an dasselbe zu beobachtende Verfahren. 112, 426.

Oberst-Hofmarschallamt; Bestimmung desselben als Personalinstanz für den Prinzen August von Coburg-Gotha, dessen Familie und Mutter, Prinzess u Coburg-Gotha, geborne Fürstin Kohary. 94, 392.

Obligationen der Landesschuld von Krain und des Villacher Kreises zu 14, 2, 22 und 3%; Eröffnung einer freiwilligen Convertirung derselben in Staatsobligationen auf österreichische Währung mit 5% Verzinsung. 190, 596.

der Landesschuld von Tirol zu 3, 3, 31⁄2 und 4%; Eröffnung einer freiwilligen Convertirung derselben in Staatsobligationen auf österreichische Währung mit 5% Verzinsung. 190, 596.

der Salzburger Landesschuld zu 22, 3, 3, 3%, 3% und 4%; Eröffnung einer freiwilligen Convertirung derselben in Staatsobligationen auf österreichische Währung mit 5% Verzinsung. 190, 596.

- in österreichischer Währung; Hinausgabe derselben. 190, 396.

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Oeffentliche Beamte; Ermächtigung der FinanzbezirksDirectionen in Dalmatien, denselben den zollfreien Bezug gebrauchter Hausgeräthe und Einrichtungsstücke zu gestatten. 9, 77.

Beamte, Lehrer und Diener; Verpflichtung der Straf gerichte und zur Ausübung des Strafrichteramtes in Uebertretungen berufenen Behörden jede gegen dieselben wegen eines Verbrechens oder Vergehens eingeleitete Specialuntersuchung, sowie jede wegen einer Uebertretung als Beschuldigte beschlossene Vorladung zur Verhandlung und das darüber erfolgte Enderkenntniß an deren vorges seste Behörde mitzutheilen. 207, 653.

Diener, f. öffentliche Beamte, Lehrer und Diener.

Fonde; Entrichtung der firen Dienstbezüge, Ruhe und Versorgungsgenüsse der Beamten und Diener derselben und ihrer Angehörigen in österreichischer Währung. 183, 575.

- Fondsobligationen, zu Militär-Heirathscautionen gewidmete; Vorschrift über das Verfahren beim Erlage derselben dann bei Erhebung der Zinsen von denselben und bei Erfolglassung derselben. 143, 478.

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Vollzugsvorschrift zu der, zwischen diesen Staaten abgeschlossenen Donauschifffahrts-Acte. 21, 189.

Frankreich, Großbritannien, Preußen, Rußland, Sardinien und die Pforte; Staatsvertrag vom 19. Juni 1857, über die Gränze zwischen Rußland und der Türkei in Beßarabien, das Donaudelta und die Schlangeninsel. 6, 31.

ob der Enns; Ausdehnung der Verordnung vom 23. Februar 1854, über die Entbehrlichkeit der Beibringung von Urkundenabschriften zur Löschung der, in den öffentlichen Büchern auf verpflichteten Realitäten vorge merkten Grundlasten, auf dieses Kronland. 99, 397.

Errichtung eines Waarencontrolamtes zu Rohrbach im Finanzbezirke Linz. 211, 655.

provisorische Einführung besonderer Einrichtungen bezüglich der Organisation der Zollämter und der Finanzwache in den Finanzbezirken längs der deutschen Zollvereinsgränze. 195, 601.

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Regelung der, im landesfürstlichen Bergund Forstregale gegründeten Forsireservate. 227, 681.

Desterreich ob und unter der Enns; Erforderniß des poli- | Oesterreichische Meeresküste; Durchfuhrzollfreiheit der tischen Consenses zu Zerstückungen voy Landtafelkörpern. über dieselbe austretenden Waaren, welche über den Luganer 100, 398. See eingeführt wurden. 235, 702.

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Verordnung über das gerichtliche Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Bestandvertrage über haupt, dann bei Aufkündigung und Zurückstellung von gepachteten oder gemietheten unbeweglichen oder gefeßlich für unbeweglich erklärten Sachen, dann von Schiffmühlen und anderen auf Schiffen errichteten Bauwerken. 213, 657. -- und Bayern; Uebereinkunft über den Anschluß der Eisenbahnen an der böhmisch-bayerischen Gränze. 236, 703.

und Bayern; Uebereinkunft über die Einquartierung und Verpflegung t. t. österreichischer Truppen in Bayern und über die Verspannleistung an dieselben. 38, 233. - und die übrigen Großmächte, dann Sardinien und die Türkei; Staatsvertrag zwischen denselben bezüglich der Organisation der Donaufürstenthümer. 204, 627.

und Nassau; Uebereinkunft wegen Tragung der durch Requisitionen der beiderseitigen Behörden im Gebiete des anderen Staates erwachsenden Koften in Straf- und bürgerlichen Rechtssachen. 27, 213.

und Persien; Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 17. Mai 1857. 74, 327.

- und Sachsen; Uebereinkommen wegen der Correspondenz der beiderseitigen Behörden bei Requisitionen wegen Zu stellung von Tarnoten (Sportelzetteln) an Zahlungspflichtige, die sich in einem der beiderseitigen Staaten aufhalten. 128, 456.

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Correspondenz mit königlich-sächsischen Behörden bei Requifitionen wegen Zustellung von Tarnoten (Sportelzetteln) an Zahlungspflichtige, die sich in Sachsen aufhalten. 128, 456.

- Eisenbahnen, die Zoll-Linie berührende; Ermächtigung des Hauptzollamtes I. Classe in Troppau zum Zollverfahren für den Verkehr auf denselben. 4, 68.

Gerichte; nähere Bestimmungen über deren Zuständigkeit zur Abhandlung des, in Oesterreich befindlichen unbeweglichen Vermögens verstorbener Ausländer. 222, 672. Landesmünzen, s. Landesmünzen.

Legitimationen zur Flußschiffahrt oder Flößerei auf der Donau; Bestimmungen für die Erlangung derselben. 22,

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Ausgabe von Noten in derselben durch die Nationalbank. 131, 461.

Ausmaß der Aerarial-, Weg-, Brücken- und Ueberfahrts-Mauthgebühren in derselben. 124, 451.

Ausmaß der Diäten der Staats- und Fondsbeamten in derselben. 125, 453.

Ausmaß der Postgebühren in derselben. 174, 550.

Ausmaß der Tag- und Meilengelder der Beamten, der Gang- und Zehrgelder, der Boten- und Zustellungsgebühren, und überhaupt aller Gebühren für die im Auftrage einer Behörde vollzogenen Verrichtungen, ferner der Gebühren für Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher im Civil- und Strafverfahren, der Notariatsgebühren, und ́der Zeitungs-, Notariats- und Agenten-Cautionen in derselben. 166, 523.

Benennung der Hunderttheile des Guldens derselben als Neukreuzer. 65, 300.

Bestimmung der Verwahrungsgebühren in derselben. 151, 499.

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Bestimmungen über die Entrichtung der, in den Ges bührengesehen vom 9. Februar, vom 2. August und vom 6. September 1850 vorgeschriebenen Gebühren und der landesfürstlichen Taren in derselben. 102, 405.

Bestimmungen über die Gebührenentrichtung in derselben für die, mit den dermaligen Stämpelmarken versehenen, noch nicht verwendeten Handels- und Gewerbebücher. 194, 600.

Bestimmungen über die Hinausgabe neuer, auf dieselbe lautender Banknoten zu 10, 100 und 1000 fl. 133, 463.

Einhebung der Aerarial-Wassermäuthe, dann gewisser. Ueberfuhrsgebühren im ganzen Reiche, ferner der vereinten und der Zimentirungsgebühren im lombardisch-venetianischen Königreiche vom 1. November 1858 an, in österreichis scher Währung. 126, 453.

Einhebung und Bemessung der, von verschiedenen Körperschaften, Gemeinden oder Privaten rechtmäßig bezogenen, nicht ärarischen Zimentirungsgebühren, Standgelder, Marktgelder u. dgl., dann Privat-, Wegs, Brücken-, Pflastermauth- und Ueberfuhr-Gebühren in derselben vom 1. November 1858 an. 148, 494.

Entrichtung der festgesetzten Dienstbezüge, Ruhe- und Versorgungsgenüsse der Beamten und Diener des Staates und der öffentlichen Fonde und deren Angehörigen in derselben. 183, 575.

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