Die römische Lehre vom Eigenthum in ihrer modernen Anwendbarkeit, Volume 1, Part 1857Bangel & Schmitt, 1857 - Property |
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... sich nur dieser Aufgabe und ihrer Lösung zuwendet . Aeußerlich gerechtfertigt bin ich wol hinreichend dadurch , daß jede Abtheilung ein für sich bestehendes Ganzes bildet . Geschrieben im November 1856 . Inhalt . Einleitung : S. 1 ...
... sich nur dieser Aufgabe und ihrer Lösung zuwendet . Aeußerlich gerechtfertigt bin ich wol hinreichend dadurch , daß jede Abtheilung ein für sich bestehendes Ganzes bildet . Geschrieben im November 1856 . Inhalt . Einleitung : S. 1 ...
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... sich selbst oder durch einen Dritten zu verfügen . 3 ) Destreich . G.-B. § . 354 : Als ein Recht ( ? ) betrachtet , ist Eigenthum das Befugniß , mit der Substanz und den Nugungen einer Sache nach Willkühr zu schalten . — 4 ) Code Nap ...
... sich selbst oder durch einen Dritten zu verfügen . 3 ) Destreich . G.-B. § . 354 : Als ein Recht ( ? ) betrachtet , ist Eigenthum das Befugniß , mit der Substanz und den Nugungen einer Sache nach Willkühr zu schalten . — 4 ) Code Nap ...
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... sich mit Befugnissen , welche das Rechts- gesez Eigenthümern gewisser Arten von Sachen beilegt , ohne daß sie aus dem Eigenthume fließen : diese als wahre „ Rechte “ zu bezeichnen , steht Nichts im Wege . So z . B. die Gemeindetheil ...
... sich mit Befugnissen , welche das Rechts- gesez Eigenthümern gewisser Arten von Sachen beilegt , ohne daß sie aus dem Eigenthume fließen : diese als wahre „ Rechte “ zu bezeichnen , steht Nichts im Wege . So z . B. die Gemeindetheil ...
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... sich gedacht haben müssen , wie es denn auch noch nach richtigerer Einsicht einem praktischen Volke ziemte , ein Eigenthum , welches nicht seinem Eigenthümer seinen Ertrag trägt , ein nacktes oder leeres zu nennen . § . 5. Sie ...
... sich gedacht haben müssen , wie es denn auch noch nach richtigerer Einsicht einem praktischen Volke ziemte , ein Eigenthum , welches nicht seinem Eigenthümer seinen Ertrag trägt , ein nacktes oder leeres zu nennen . § . 5. Sie ...
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... sich seine Lehenshoheit auf einen rein staatsrechtlichen Begriff . Aber grade die in ihr ruhende untrennbare Mischung von Staats- und Privat - Recht bewirkte iu einer weit späteren Zeit , daß der Verfall der lehensstaatsrechtlichen ...
... sich seine Lehenshoheit auf einen rein staatsrechtlichen Begriff . Aber grade die in ihr ruhende untrennbare Mischung von Staats- und Privat - Recht bewirkte iu einer weit späteren Zeit , daß der Verfall der lehensstaatsrechtlichen ...
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Common terms and phrases
alſo ambitus aqua Aufl Befugniß Besizer causa comm daher darf Dekret Dereliktion deſſen deutschen Recht dieſe dieß dingliche dominium Eigen Eigenthum Eigenthumsbeschränkungen Emphyteuse Ersigung erst Erwerber exceptio falls Fiskus Fluß fremden Fuß Gebäude gemäß gemeinrechtliche geseßliche Gesez giebt gleich Gränze Grund Grundstück Haus heißt ibid Immiſſion insbesondere Interdikt Intereſſe iſt jure Juristen Justinian Kirche Klage läßt lediglich Leyser spec leztere lichen Miteigenthümer Mobilien Mündel muß müſſen Nachbar Nachbarrecht Natur negatoria actio Nießbrauch nöthig nothwendig öffentlichen Pandekten Paul Person Prätor preuß quae rechtliche Rechtsobjekt rei vindicatio res sacrae richtig röm römische Recht römiſchen Sache Sacheigenthum ſei ſein ſeine ſelbſt serv Servitut Seuffert Arch ſich ſie ſind ſondern Staates steht Theil Theilung Theod thum tignum troß Ulpian unserer utile veräußern veräußert Veräußerung Veräußerungsverbot Veräußerungsverbote Verhältniß Verjährung Verkäufer Vindikation Vormund Waſſer zwölf Tafeln
Popular passages
Page 3 - La propriété est le droit de jouir et disposer des choses de la manière la plus absolue, pourvu qu'on n'en fasse pas un usage prohibé par les lois ou par les règlements.
Page 123 - S'il s'élève une contestation entre les propriétaires auxquels ces eaux peuvent être utiles, les tribunaux, en prononçant, doivent concilier l'intérêt de l'agriculture avec le respect dû à la propriété...
Page 115 - Tout fait quelconque de l'homme qui cause à autrui un dommage oblige celui par la faute duquel il est arrivé à le réparer.
Page 61 - Quœritur, si pactum sit a creditore, ne liceat debitori hypothecam vendere vel pignus, quid juris sit : et an pactio nulla sit talis, quasi contra jus sit posita : ideoque veniri possit? Et certum est, nullam esse venditionem, ut pactioni stetur.
Page 134 - De la distinction des biens, peut s'en servir à son passage pour l'irrigation de ses propriétés. Celui dont cette eau traverse l'héritage, peut même en user dans l'intervalle qu'elle y parcourt, mais à la charge de la rendre, à la sortie de ses fonds, à son cours ordinaire.
Page 5 - Uti frui jus sibi esse solus potest intendere, qui habet usumfructum, dominus autem fundi non potest, quia, qui habet proprietatem , utendi fruendi jus separatum non habet. Nee enim potest ei suus fundus serviré; de suo cnim, non de alieno jure quemque agere oportet.
Page 121 - Sed non posse prohiberi vicinum, quo minus balineum habeat secundum parietem communem, quamvis umorem capiat paries; non magis quam si vel in triclinio suo vel in cubiculo aquam effunderet. Sed Neratius ait, si talis sit usus tepidarii, ut adsiduum umorem habeat et id noceat vicino, posse prohiberi eum.
Page 60 - Ea lege in vos collata donatio, ut neutri alienandae suae portionis facultas ulla competeret, id efficit, ne alteruter eorum dominium prorsus alienaret, vel12 ut donatori vel heredi eius condictio, si non fuerit condicio servata, quaeratur.
Page 69 - Si ab eo emas quern Praetor vetuit alienare, idque tu scias, usucapere non potes.