Die römische Lehre vom Eigenthum in ihrer modernen Anwendbarkeit, Volume 1, Part 1857Bangel & Schmitt, 1857 - Property |
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... So ist denn durchaus Veraltetes planmäßig ausgeschlossen . Dagegen sind die Ansichten unserer Praxis und neuere Rechtsfälle nach Kräften berücksichtigt . Hierzu gewährt den zu sichtenden Stoff die Gegenwart in den an Zahl wachsenden ...
... So ist denn durchaus Veraltetes planmäßig ausgeschlossen . Dagegen sind die Ansichten unserer Praxis und neuere Rechtsfälle nach Kräften berücksichtigt . Hierzu gewährt den zu sichtenden Stoff die Gegenwart in den an Zahl wachsenden ...
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... so sehr scheint jene Methode überall zu der Herstellung einer ab- gerundeten und kompakten Wissenschaft die richtige ... ist , nicht auf der Höhe seiner Wissenschaft zu stehen , darf hier und da das Wahre gefunden , oder auch nur Irrthümer ...
... so sehr scheint jene Methode überall zu der Herstellung einer ab- gerundeten und kompakten Wissenschaft die richtige ... ist , nicht auf der Höhe seiner Wissenschaft zu stehen , darf hier und da das Wahre gefunden , oder auch nur Irrthümer ...
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... so sehr man das Unsystematische dieses Verfahrens begreift . Man entnimmt die Entschuldigung aus der Zweckmäßigkeit . Aber gerade auch die Zweckmäßigkeit ist zu läugnen . Denn eine der Wahrheit möglichst nahe kommende Abstraktion ist ...
... so sehr man das Unsystematische dieses Verfahrens begreift . Man entnimmt die Entschuldigung aus der Zweckmäßigkeit . Aber gerade auch die Zweckmäßigkeit ist zu läugnen . Denn eine der Wahrheit möglichst nahe kommende Abstraktion ist ...
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... so wie im Eigen- thum . Kein reines Privatrechtsverhältniß endlich hat die gleiche soziale Bedeutung wie das Eigenthum , weil keines zugleich so absolute und so beständige Macht ist . Insbesondere das Grund- eigenthum , als ...
... so wie im Eigen- thum . Kein reines Privatrechtsverhältniß endlich hat die gleiche soziale Bedeutung wie das Eigenthum , weil keines zugleich so absolute und so beständige Macht ist . Insbesondere das Grund- eigenthum , als ...
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... ist eine Macht und Gewalt , mit dem Seinigen nach eigenem Be- lieben frei und ungehindert so weit zu disponiren , als Gesez und Ordnung zuläßt . 2 ) Preuß . L.-R. Theil I Tit . 8 § . 1 : Eigenthümer heißt derjenige , welcher befugt ist ...
... ist eine Macht und Gewalt , mit dem Seinigen nach eigenem Be- lieben frei und ungehindert so weit zu disponiren , als Gesez und Ordnung zuläßt . 2 ) Preuß . L.-R. Theil I Tit . 8 § . 1 : Eigenthümer heißt derjenige , welcher befugt ist ...
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Common terms and phrases
alſo ambitus aqua Aufl Befugniß Besizer causa comm daher darf Dekret Dereliktion deſſen deutschen Recht dieſe dieß dingliche dominium Eigen Eigenthum Eigenthumsbeschränkungen Emphyteuse Ersigung erst Erwerber exceptio falls Fiskus Fluß fremden Fuß Gebäude gemäß gemeinrechtliche geseßliche Gesez giebt gleich Gränze Grund Grundstück Haus heißt ibid Immiſſion insbesondere Interdikt Intereſſe iſt jure Juristen Justinian Kirche Klage läßt lediglich Leyser spec leztere lichen Miteigenthümer Mobilien Mündel muß müſſen Nachbar Nachbarrecht Natur negatoria actio Nießbrauch nöthig nothwendig öffentlichen Pandekten Paul Person Prätor preuß quae rechtliche Rechtsobjekt rei vindicatio res sacrae richtig röm römische Recht römiſchen Sache Sacheigenthum ſei ſein ſeine ſelbſt serv Servitut Seuffert Arch ſich ſie ſind ſondern Staates steht Theil Theilung Theod thum tignum troß Ulpian unserer utile veräußern veräußert Veräußerung Veräußerungsverbot Veräußerungsverbote Verhältniß Verjährung Verkäufer Vindikation Vormund Waſſer zwölf Tafeln
Popular passages
Page 3 - La propriété est le droit de jouir et disposer des choses de la manière la plus absolue, pourvu qu'on n'en fasse pas un usage prohibé par les lois ou par les règlements.
Page 123 - S'il s'élève une contestation entre les propriétaires auxquels ces eaux peuvent être utiles, les tribunaux, en prononçant, doivent concilier l'intérêt de l'agriculture avec le respect dû à la propriété...
Page 115 - Tout fait quelconque de l'homme qui cause à autrui un dommage oblige celui par la faute duquel il est arrivé à le réparer.
Page 61 - Quœritur, si pactum sit a creditore, ne liceat debitori hypothecam vendere vel pignus, quid juris sit : et an pactio nulla sit talis, quasi contra jus sit posita : ideoque veniri possit? Et certum est, nullam esse venditionem, ut pactioni stetur.
Page 134 - De la distinction des biens, peut s'en servir à son passage pour l'irrigation de ses propriétés. Celui dont cette eau traverse l'héritage, peut même en user dans l'intervalle qu'elle y parcourt, mais à la charge de la rendre, à la sortie de ses fonds, à son cours ordinaire.
Page 5 - Uti frui jus sibi esse solus potest intendere, qui habet usumfructum, dominus autem fundi non potest, quia, qui habet proprietatem , utendi fruendi jus separatum non habet. Nee enim potest ei suus fundus serviré; de suo cnim, non de alieno jure quemque agere oportet.
Page 121 - Sed non posse prohiberi vicinum, quo minus balineum habeat secundum parietem communem, quamvis umorem capiat paries; non magis quam si vel in triclinio suo vel in cubiculo aquam effunderet. Sed Neratius ait, si talis sit usus tepidarii, ut adsiduum umorem habeat et id noceat vicino, posse prohiberi eum.
Page 60 - Ea lege in vos collata donatio, ut neutri alienandae suae portionis facultas ulla competeret, id efficit, ne alteruter eorum dominium prorsus alienaret, vel12 ut donatori vel heredi eius condictio, si non fuerit condicio servata, quaeratur.
Page 69 - Si ab eo emas quern Praetor vetuit alienare, idque tu scias, usucapere non potes.