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für die Deffentlichkeit bestimmten Friedenstraktats waren nach Klüpfel1) folgende:

„Der Herzog von Württemberg verzichtet auf jede Teilnahme an der Koalition gegen die französische Republik; er darf keine derselben feindliche Macht mit Mannschaft, Pferden, Lebensmitteln und Munition unterstüßen; auch nicht, wenn es von ihm als Mitglied des Deutschen Reiches gefordert wird. Den Truppen der französischen sepublik muß er freien Durchzug und Aufenthalt in seinem Lande und Besetzung aller militärisch wichtigen Punkte gestatten; er muß das Fürstentum Mömpelgard und die dazu gehörigen Herrschaften, auch alle Rechte und Einkünfte, die er auf dem linken Rheinufer besißt, an die französische Republik abtreten."

Konnte man diesen harten Frieden als ein Produkt der Not bezeichnen, so findet sich für den Inhalt der geheimen elf Friedensartikel nicht leicht eine Rechtfertigung, und die scharf.n Worte in den Betrachtungen eines patriotischen Württembergers über die geheimen Friedenkartikel"2) vom 7. August 1796 sind berechtigt. Derselbe bezeichnet diese Friedensartikel als „Verrat gegen das deutsche Vaterland, welchen die Geseze mit der Strafe der Reichsacht belegen". Die Zusicherungen an Frankreich seien größer, als erforderlich war, um Württemberg zu retten"; der Friede „verlege die Völkermoral" und würdige die Nationalehre des Herzogtums herab". Am Schlusse seiner kleinen Broschüre teilt er die geheimen Friedensartikel zum erstenmal mit.)

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In dem ersten Artikel dieses geheimen Vertrags läßt sich also der Herzog von der französischen Republik versprechen, sie werde verlangen und darauf bestehen, daß zu seinem Vorteile das Amt Oberkirch von dem Bistum Straßburg, die Abtei Zwiefalten und die gefürchtete Propstei El

1) Historische Zeitschrift 1881. S. 390 und ff.

2) Reutlingen. 1798.

3) Die geheimen Friedensartikel vom 7. August 1796 lauten: Convention additionelle secrete entre la République Française et le Sme Duc de Wurttemberg. 7. Aout 1796. I. La République Française demandera et insistera, pour qu'il soit sécularisé en faveur du Duc: a. Le Baillage d'Oberkirch du cy-devant Evéché de Strassbourg; b. l'Abbaye de Zwiefalten; c. la Prévoté princière d'Ellwangen.

II. Le Duc s'oblige à payer ce qu'il doit personellement aux habitants des pays cédés par lui et à rembourser dans le delai de 5 années les Capiteaux versés dans sa caisse particulière et pour les quelles il a constitué des Rentes. Il accordera sur les Revenues d'Oberkirch et d'Ellwangen aux titulaires des Charges dans les dits pays un dédommagement égal à 8 pour cent d'interets viagers des sommes versées pareux dans son trésor.

III. Le Duc s'oblige à concourir par son suffrage à la Dièbe 1. à la cession de la rive gauche du Rhin, des îles et du cours du fleuve; 2. à ce que les états d'Italie soient dégagés des liens de féodalité; 3. à la sécularisation des principautés écclésiastiques nécessaires pour les dédommagements des princes laïques.

IV. Il s'oblige, d'observer toutes les guerres futures entre la France et toute autre puissance la plus exacte neutralité et à ne pas fournir ni contigent ni autre secours. V. Les trouppes françaises pourront passer et séjourner dans ses états dans les guerres suscitées à la France et occuper les postes militaires nécessaires à leurs opérations.

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wangen säkularisiert werden". Der Verfasser der Betrachtungen eines patriotischen Württembergers" bemerkt hiezu noch: „Wie man versichert, hat sich der Herzog in einem zweiten geheimen Vertrag noch die Säkularisation der Abteien Marchthal, Neresheim und Rottenmünster bedungen.“ Ez handelt sich hier um jene Wünsche des Herzogs, die Geheimrat v. Mandelslohe nach Paris überbrachte und die dann auch noch vor der Ueberreichung der Ratifikationsurkunde durchgesezt wurden. Klüpfel sagt uns hierüber: Den Entschädigungsobjekten wurden die Abteien Marchthal, Neresheim, Rottenmünster und noch einiges beigefügt.") Wir sehen hier das erste Säkularisationsprojekt zu Gunsten Württembergs entstehen, von dem der patriotische Württemberger in seiner genannten Broschüre schreibt: „Der verstorbene Herzog, ein Freund und Stand des Deutschen Reichs, durchbrach alle Bande der Treue und Völkermoral, indem er seine gierigen Hände nach fremdem, nach einem ebenso heiligen und ebenso gegründeten Eigentume, als jenes der Erbfürsten ist, ausstreckte, folglich eine Handlung beging, deren Marime nie jene der Völker in ihren Verhältnissen mit anderen Völkern werden kann!" Im dritten Artikel verspricht der Herzog, mit seiner Stimme im Reichstage mitzuwirken, daß das linke Rheinufer, die Inseln und der Lauf dieses Flusses an Frankreich abgetreten, die italienischen Staaten vom Lehensverbande losgemacht und so viele geistliche Fürstentümer säkularisiert werden, als erforderlich sind, die Erbsürsten zu entschädigen. „Die Treulosigkeit des Herzogs schränkte sich nicht auf die gegenwärtigen Zeiten ein: sie soll auf ewige Zeiten dauern. In dem vierten Artikel verbindet er sich, in allen künftigen Kriegen zwischen Frankreich und jeder andern Macht die genaueste Neutralität zu halten und weder Kontingente zu stellen, noch eine andere Hilfe zu leisten. Mit diesem Artikel riß er sich auf immer vom Reichsverbande los. Mag auch das Vaterland in künftigen Zeiten in die dringendste Gefahr kommen Württemberg bleibt neutral: es stellet keine Kontingente, es zahlet keine Römermonate."2) Wie aber diese Neutralität" nur gegen das Reich zu Gunsten Frankreichs zu verstehen ist, zeigt der fünfte Artikel, nach welchem

VI. Tous les individus arrêtés ou poursuivis pour leurs opinions politiques ouiront d'une parfaite amnistie.

VII. L'agent diplomatique de la République Française jugera les differends civils entre les citoyens français dans les états de Wurttemberg.

VIII. Le Duc renonce à prendre les titres des pays cédés.

IX. L'armistice du 29 Messidor aura son exécution pleine en tout ce qui

n'est pas contraire aux dispositions du présent traité.

X. Les contributions y stipulées seront acquittées; en outre le Duc payera 200000 livres par mois à compter du 1er Vende miaire jusqu'à la signature des préliminaires de paix avec l'Autriche.

XI. Ce traité est commun aux villes impériales d'Esslingen et de Reutlingen.
Paris, 26 Thermidor an 4 de la République Française.
Wöllwarth.

Abel.

Die Vergleichung mit anderen Publikationen und Quellen hat die Richtigkeit

dieses Abdruckes ergeben.

1) Historische Zeitschrift. 1881. S. 393.

3) Betrachtungen S. 9.

Württemberg einfach eine französische Kolonic mitten im Deutschen Reiche bildet. Artikel 5 zufolge können nämlich „die französischen Truppen in allen ihren künftigen Kriegen in die Staaten des Herzogs einrücken, sich dort aufhalten und alle militärischen Posten nach Erfordernis ihrer Operationen bejegen". Der Herzog öffnet damit sein Land dem Reichsfeinde und bleibt nach Artikel 6 und 7 nicht einmal mehr Gebieter und Souverän in seinen Staaten; allen „wegen ihrer politischen Meinung verhafteten oder verfolgten Persönlichkeiten hat er vollständige Amnestie zu gewähren“; die französischen Bürger des Landes“ sind seiner Gerichtsbarkeit entrückt; der französische Bevollmächtigte entscheidet deren bürgerliche Streitigkeiten! Diese bilden also einen Staat im Staat! Während der Herzog die Zahlung einiger Römermonate an die Reichsoperationskasse verweigerte, zahlte er bis zum Abschluß der Friedenspräliminarien mit Desterreich nach Artikel 10 monatlich 200 000 Livres an die Franzosen! Und alles dies zu dem Zwecke, um unter dem Beistande der Franzosen einige seiner Mitstände von Land und Leuten und von ihrem Eigentum zu verjagen!

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Der Erbprinz und spätere Herzog Friedrich II. war auch gegen das Abkommen; er drang darauf, es mit Desterreich zu halten und „erklärte den Vertrag für schimpflich und unannehmbar".1) Man suchte sich wieder Oesterreich zu nähern, das diesen Separatfrieden schwer verlezt hatte. Der österreichische Minister Thugut beklagte sich schon am 9. Juli 1796 in einem Briefe an Colleredo über die württembergische Verräterei und den Herzog, der den Reichskanzler an der Nase herumführe und warf demselben Landesverrat vor.2) Um den Faden mit Oesterreich wieder aufzunehmen, ging der Erbprinz mit Graf Zeppelin im November 1796 nach Wien. Am 18. November teilte Thugut Colleredo mit, daß derselbe an einer Konvention mit Desterreich arbeite; er fand auch in der ihm durch die Heirat seiner Schwester Elisabeth verwandten Kaiserfamilie manches Entgegenkommen; doch kam es nicht zum Abschluß der Konvention und der Friede mit Frankreich blieb in Kraft. Am 17. November 1796 empfing nämlich der Erbprinz den Befehl, den Grafen Zeppelin unverweilt nach Stuttgart zu senden, um mit dem Herzog über eine wichtige und geheime Affaire zu beraten. Thugut bemerkt hiezu: diese sei nichts anderes als „les offres et cajoleries et modifications proposées par le Directoire" (die Anerbieten, Umwerbungen und angetragenen Modifikationen der französischen Regierung), welche der König von Preußen in Paris verlangt habe, als er gesehen habe, wie Württemberg sich mit Desterreich vereinigen wollte.3) In welcher Richtung sich die württembergischen Wünsche Desterreich gegenüber bewegten, verriet uns auch Minister Thugut in folgendem Ausruf: „Welche Idee z. B. das Verlangen, den Herzog von Württemberg zur Kurwürde vorzuschlagen in dem Augenblick, wo er sich offen als Reichsfeind bekennt." Dem Herzog wollten die Landstände nicht nachstehen; der landständische Ausschuß versuchte auf eigene Faust diplomatische Verhandlungen anzuknüpfen; er wünschte insonderheit die Inkorporation der neuen Landes

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teile zu Altwürttemberg und Mitwirkung beim Abschluß des Friedensvertrags; Landschaftsassessor Baz wurde zu diesem Zwecke nach Paris gesandt.

III. Der Rastatter Kongreß.

Am 17. November 1797 schloß der Kaiser den Frieden von Campo Formio mit Frankreich ab; in demselben hat er das Prinzip der Säkularisation anerkannt, wenn er dasselbe auch in beschränktem Sinne angewandt und namentlich die drei rheinischen Erzbistümer erhalten haben wollte. Aber damit war das Schicksal der geistlichen Besißtümer in Deutschland entschieden, was die Verhandlungen auf dem Rastatter Kon greß (9. Dezember 1797 bis 20. April 1799) sehr deutlich zeigten. Am 4. Dezember 1797 hatten sich hiezu als herzoglich württembergische Bevollmächtigte legitimiert: Ulrich v. Mandelslohe und Ferd. Weckherlin. Ritter v. Lang, welcher der preußischen Gesandtschaft beigegeben war, urteilt über die württembergischen Bevollmächtigten in seinen Memoiren1): „Die württembergische Gesandtschaft, bestehend in dem Minister v. Mandelslohe, der bei den Verhandlungen über die Ländergrenzen die Miene eines pfiffigen Mäklers hatte, in Weckherlin (nachher Finanzminister), einem schlichten Deutschen, und Gcorgii, von den Landständen unter der Hand mit abgeordnet, wozu, weiß ich nicht; vielleicht daß auch die lutherischen Prälaten der württembergischen Stände eine Säkularisation befürchteten." Die Anwesenheit Georgiis gab auch anfangs Anlaß zu Differenzen zwischen Herzog Friedrich Eugen und den Landständen, die aber unter Herzog Friedrich II., der am 23. Dezember 1797 seinem Vater folgte, bald beigelegt wurden. Karl Dizinger schreibt hierüber2): „Der Herzog Friedrich II. ging in seiner Nachgiebigkeit so weit, daß er den damaligen Landschaftskonsulenten, Regierungsrat Georgii, der unter dem lauten Widerspruch der Regierung als landschaftlicher Abgeordneter zu dem Friedenskongresse nach Rastatt abgeordnet worden war, in dieser Eigenschaft anerkannte und sogar seiner Gesandtschaft zu Rastatt aufgab, mit demselben in allen Sachen gemeinschaftlich zu handeln." Am 10. Februar 1798 forderte bei den Verhandlungen des Kongresses die französische Gesandtschaft als „unabänderlichen Wunsch“, daß der Rhein die Grenze zwischen Frankreich und Deutschland werden sollte, also die ganze linke Rheinseite für Deutschland verloren gehen müsse. Am 12. Februar wurde im Kongreß beschlossen, diese Note den Partikularabgeordneten mitzuteilen mit der Bemerkung, ohne Zeitverlust dasjenige schriftlich einzureichen, was ihnen dienlich und zweckmäßig scheine. In der 26. Sigung vom 16. Februar 1798 lief daraufhin eine Erklärung der württembergischen Gesandten, datiert vom 14. Februar, ein, in welcher diese besonders auf den Frieden drangen und am Schlusse ausführten:

„Insofern also zur Rettung des ganzen und zur Abwendung noch größerer Nebel ein Teil der Reichslande aufzuopfern ist, inso

1) 1842. I. Teil. S. 319.

2) Denkwürdigkeiten aus meinem Leben und meiner Zeit. 1833. S. 27 und 28.

fern erklären Seine herzogliche Durchlaucht, wie Höchst Sie auf ihre jenseits des Rheins gelegene, so ansehnlich gefürstete Grafschaft Mömpelgard und auf die dort befindlichen Herrschaften, Territorien, Rechte und Gefälle unter Voraussetzung der wesentlichen Bedingung Verzicht leisten, daß Ihnen dafür diesseits des Rheins jene Entschädigungen zu teil werden, worauf sie aus allgemeinen Gründen und besonderen Verhältnissen die gerechtesten Ansprüche haben.“1)

Der Vertreter des Hoch- und Deutschmeisters überließ durch Schreiben vom 14. Februar 1798 die Regelung wegen Abtretung des linken Rheinufers der Reichsdeputation, will aber die gerechte Zuversicht äußern, daß, wenn je das traurige Schicksal des Vaterlandes irgend einige einzelne Glieder unvermeidlich machen sollte, eben dieses Vaterland doch eine, sich hiemit auf jeden Fall vorbehaltene, verhältnismäßige Entschädigung den dadurch benachteiligten Ständen gewähren werde".) Als das Gerücht auftauchte, daß auch die freien Reichsstädte zur Entschädigung vorgesehen seien, hielten die schwäbischen Reichsstädte in Ulm einen Städtetag und wandten sich unterm 12. Mai 1798 an die Reichsdeputation in einem Schreiben, in welchem sie ausdrückten, daß sie keinen höheren Wunsch haben können, als bei ihrer bisherigen Verfassung ruhig belassen zu werden". Sie treten dann auf das bestimmteste und entschiedenste einigen „übelgesinnten reichsstädtischen Bürgern" entgegen, welche vermutlich nicht ohne fremde Anlockung ihre Pflichten so weit vergessen haben, daß sie unter falschem Vorgeben, als wären sie von ganzen Bürgerschaften bevollmächtigt, zu erklären sich erkühnt haben, daß die Bürger dieser oder jener Reichsstadt, ihrer bisherigen Verfassung müde, einer anderen ständischen Hoheit sich gerne unterwerfen. würden".) In einem Schreiben vom 14. November 1798 wird die Bitte um Belassung der seitherigen Verfassung wiederholt, nachdem die französischen Bevollmächtigten in einer Note vom 11. November nur noch die Reichsstädte Bremen, Hamburg und Frankfurt bestehen lassen wollten.) Kehren wir nach dieser Abschweifung nach Württemberg zu den Verhandlungen selbst zurück. Am 11. März 1798 ging die Reichsdeputation auf die Forderungen Frankreichs wegen des linken Rheinufers ein, was derselben eine sehr lobende Note der französischen Gesandten eintrug. In diesem Schreiben vom 13. März heißt es dann weiter: Man könne jest an der geschwinden Pacifikation arbeiten, deren erste Folge die Zurückziehung der Truppen in das Innere des Landes sein werde. Um dieses große Werk zu beschleunigen, so müsse alsbald die Art der Entschädigungsleistung für die Stände, welche auf der linken Rheinseite verloren hätten, festgesezt werden. Sie, die französischen Minister, fänden diese in Säkularisationen. Die Deputation werde leicht einsehen, daß diese Basis nicht weniger nötig sei als

1) Protokoll der Reichsfriedensdeputation zu Rastatt von H. Freiherr Münch von Bellinghausen. 1800. Rastatt. Band IV. S. 336; Beilage 120.

2) Protokoll Band IV. S. 337.

3) Protokoll Band IV. S. 436; Beilage 170.

*) Protokoll Band V. S. 292; Beilage 299.

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