Die Säkularisation in Württemberg von 1802-1810. Thr Verlauf und ihre Nachwirkungen. Dargestellt von m. Erzberger, Redakteur am „Deutschen Volksblatt “. Stuttgart 1902. JAN 30 1931 Vorwort. Die Säkularisation in Württemberg fann als ein Gebiet erscheinen, das zur geschichtlichen Behandlung noch nicht reif ist. nicht reif ist. Wir vertreten eine andere Ansicht: Nicht nur sind in nächster Zeit 100 Jahre verflossen, daß die Beraubung der katholischen Kirche in ganz Deutschland vor sich ging, was schon an sich eine Behandlung dieses Zeitabschnittes rechtfertigen würde, sondern es ist auch unbestrittene Thatsache, daß manche Erscheinungen und Einrichtungen der Zeztzeit nur dann richtig beurteilt werden können, wenn man sie im Lichte der geschichtlichen Entwicklung betrachtet. Da ist es aber gerade die Säkularisation zu Anfang des vorigen Jahrhunderts gewesen, welche in so mannigfaltiger Beziehung völlig neue Verhältnisse schuf; so manches wird verständlich durch die große Umwälzung, die in dem ersten Jahrzehnt des verflossenen Jahrhunderts sich vollzog. Für den protestantischen Volksteil Württembergs zeigt eine objektive Beleuchtung der Säkularisation, daß die katholischen Landesteile nicht rechtlos ihren Landen angeschlossen wurden, sondern daß diese Angliederung unter ganz bestimmten Sicherstellungen sich vollzog; der katholische Volksteil sicht aber in der Säkularisation nicht allein die Expropriation seiner Kirche, sondern auch eine stäte Mahnung: „Halte, was du hast!" nach den verschiedensten Richtungen hin. Auf die Säkularisation in Württemberg haben wir unsere Forschungen beschränkt; wohl war es geboten, gerade im allgemeinen Teil diese Grenzen hie und da zu überschreiten; wir thaten es aber mit aller Reserve und nur, soweit es uns nötig erschien; mag sein, daß der eine oder andere in diesem oder jenem Punkte mehr gewünscht hätte; der Titel des Werkes war uns Richtschnur, und hier haben wir hauptsächlich -- mit Ausnahme der Abhandlung über das Kirchengut die Vorkommnisse der Jahre 1802 bis 1810 ins Auge gefaßt. Es konnte deshalb auch nicht die ein abgerundetes Bild hierüber gegeben hat. Im übrigen aber glauben wir, die Frage der Säkularisation nebst deren Folgen für den katholischen Teil des heutigen Königreichs Württemberg so ziemlich erschöpfend behandelt zu haben. Das Werk gliedert sich in zwei Hauptteile. Im ersten Teil ist die Säkularisation im allgemeinen - im Gebiete des heutigen Königreichs Württemberg beschrieben; der zweite Teil behandelt die Aufhebung der einzelnen Klöster und das Schicksal der Insassen derselben. Diese Scheidung ist jedoch nur eine äußerliche und der Uebersichtlichkeit halber erfolgt; der zweite Teil muß ja in vielfältiger Hinsicht die Einzelbelege für den ersten Teil abgeben. Auf diese Weise. suchten wir Wiederholungen auszuweichen, wenn solche auch nicht gänzlich zu umgehen waren. Bemerkt darf noch werden, daß das ganze Werk in vielen Teilen vollständig auf ungedruckten Quellen beruht, welche die Kgl. Landesbibliothek und das K. Haus- und Staatsarchiv in Stuttgart, das Archiv des Innern und das Finanzarchiv in Ludwigsburg, das Bischöfliche Archiv in Rottenburg, die Archive von Standesherrschaften und manche Pfarrchronik uns boten. Für die freundliche Unterstützung, die wir auf vielen Seiten fanden, sei auch hier der Dank ausgesprochen. Stuttgart, Ostern 1902. Der Verfasser. Inhalts-Verzeichnis. Erstes Buch. Die Säkularisation in ihren allgemeinen Grundzügen. Erstes Kapitel. Die Einleitung zur Säkularisation . Säkularisationsprojekte im 18. Jahrhundert. - König Friedrich II. von Zweites Kapitel. Ueberein Seite Der Regensburger Reichs deputation s s ch l u ß Der Friede von Luneville 1801. Die Absichten Frankreichs bei der Säkularisation. Die Abstimmung über den Luneviller Frieden im Reichstage. Die Wahl einer außerordentlichen Reichsdeputation. kunft zwischen Frankreich und Rußland wegen der Regelung der „Entschädigungen“ in Deutschland. Vertrag Württembergs mit Frankreich am 20. Mai 1802. Zusammentritt der außerordentlichen Reichsdeputation. Der erste Entschädigungsplan vom 18. August 1802. Die in demselben vorgesehenen Entschädigungen für Württemberg und dessen Stellungnahme. Reklamationen deutscher Reichsstände. Der zweite Entschädigungsplan vom 8. Oktober 1802. Die Württemberg zugedachten Länder desselben. Die Entschädigung der Reichsgrafen. Neue Reklamationen der Reichsstände. Unterhalt der Klosterinsassen. Württemberg fordert ein X Toleranzedikt für ganz Deutschland. Die künftige Zusammensetzung des Fürstenkollegiums. Das Patronatsrecht. Anzeige von Abmachungen mit den seitherigen geistlichen Fürsten und Aebten. Die wichtigsten Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses. Materieller Verlust der katholischen Kirche durch denselben. Drittes Kapitel. Folgen der Säkularisation im allgemeinen Aeußerungen der Zeitgenossen. Klagen auf dem Wiener Kongreß 1815. Bürgerstand und für Kunst und Wissenschaft. aus ihrer seitherigen Stellung. Folgen auf religiösem Gebiete. 15 66 |