Viertes Kapitel. Die Ländererwerbungen Württembergs Erweiterung durch den Reichsdeputationsschluß 1803. Vergrößerung durch den Preßburger Frieden 1805. Zuwachs durch die rheinische Bundesafte 1806. Erwerbungen durch den Wiener Frieden und die Staatsverträge mit den Nachbarländern 1810. Fünftes Kapitel. Die Durchführung der Säkularisation in Württemberg -- Urteile der Zeitgenossen. Militärische, provisorische Besizergreifung der Erwerbungen des Jahres 1803. Zivilbefizergreifung. Besizergreifungspatent. Räumung der Klöster. Verwendung des Klostersilbers und der Kirchenparamente. Klosterschäße in Staatssammlungen und der Landesbibliothek. Personalstand der Klöster bei ihrer Aufhebung. Pensionen der Klosterinsassen. Einkünfte der erworbenen geistlichen Besißtümer. Die österreichische Sequestration. Die Erwerbung von 1805 und 1806 und widerrechtliche Säkularisation der Klöster in diesen Ländern. SteVergebliche Bemühungen des Konstanzer Ordinariats. duzierung der Klosterpensionäre. Zentralklöster für die Bettelmönche. — Die Staatsaufsicht über die Frauenklöster. Wirkungen der Säkularisation im Schwäbischen Kreiskonvent. Verzeichnis sämtlicher aufgehobener Klöster. - Sechstes Kapitel. Religiöse Verhältnisse und Staatskirchentum 1803. Ver Zusicherungen Württembergs in der außerordentlichen Reichsdeputation. nach Rottenburg. Seite 76 80 123 nach Tübingen. Das katholische Kirchengut in Württemberg Sweiten Buch. 1. Säkularisationen durch den Staat Württemberg. A. Die Säkularisation von 1802 und 1803. 1. Gefürstete Propstei Ellwangen 2. Adeliges Ritterstift Comburg 3. Reichsunmittelbare Benediktinerabtei Zwiefalten 4. Cistercienserabtei Schönthal 5. Reichsunmittelbare Cistercienserinnenabtei Rottenmünster 6. Cistercienserinnenabtei Heiligkreuzthal 7. Franziskanerinnenkloster Margarethausen 153 193 207 215 225 238 247 255 |