| Johann Daniel Gentner - Austria - 1803 - 278 pages
...nur im Elnverstandnisse mit dem Diöresanbischdfe g»» 'fchehen. Die Mannsklöster hingegen sini> der Verfügung der Landesherren oder neuen Besitzer...oder beibehalten können. Beiderlei Gattungen können jedoch nur mit Einwilllgung des Landesherrn oder neuen Besitzers Novizen aufnehmen. Die dermalige politische... | |
| Andreas Müller - Canon law - 1839 - 826 pages
...Frauenklöster kann nur im Einverständnisse mit dem Diözesan-Vischofe geschehen. Die Mannsklöster hingigen sind der Verfügung der Landesherren oder neuen Besitzer...Beiderlei Gattungen können nur mit Einwilligung des Landesherr« oder neuen Besitzers Novizen aufnehmen. §§. 49. 50. 51. §. 52. Die Weihbischöfe, insofern... | |
| Alexander Miruss - Constitutional history - 1846 - 1634 pages
...mit dem Diöcesan - Bischöfe pre^*n. Die Mannski o" ster hingegen sind der Verfligung Landesherrn oder neuen Besitzer unterworfen, welche sie nach freiem...Landesherrn oder neuen Besitzers Novizen aufnehmen. §.43. Der Genuss der zur Entschädigung angewiesenen Güter nimmt für die entschädigten Fürsten... | |
| 1855 - 496 pages
...Frauenklöster nur im Einverständniß mit dem Diöcesanbischof geschehe», die Mannsklöster dagegen waren der Verfügung der Landesherren oder neuen Besitzer...sie nach freiem Belieben aufheben oder beibehalten konnte». Nach §. 63 soll jeder Religion der Besitz und ungestörte Genuß ihres eigeuthümlicheu... | |
| 1853 - 496 pages
...Frauenklöster nur im Einverständniß mit dem Diöcesanbischof geschehen; die Mannsklöster dagegen waren der Verfügung der Landesherren oder neuen Besitzer...sie nach freiem Belieben aufheben oder beibehalten konnten. Nach H. t>3. soll jeder Religion der Besitz »nd ungestörte Genuß ihres cigenthümlichen... | |
| Johann Friedrich von Schulte - Constitutional law - 1861 - 580 pages
...Frauenklöster kann nur im Einverständniss mit dem Diöcesan-Bischofe geschehen. Die Mannsklöster hingegen sind der Verfügung der Landesherren oder...Beiderlei Gattungen können nur mit Einwilligung des Landesherren oder neuen Besitzers Novizen aufnehmen. §. 43. Der Genuss der zur Entschädigung angewiesenen... | |
| Ferdinand Walter - Canon law - 1862 - 628 pages
...mit dem Diözesanbischofe geschehen. Die Mannsklöster hingegen sind der Verfügung der Landesherrn oder neuen Besitzer unterworfen , welche sie nach...Landesherrn oder neuen Besitzers Novizen aufnehmen. §. 43. Der Genuss der zur Entschädigung angewiesenen Güter nimmt für die entschädigten Fürsten... | |
| Carl Mirbt - Papacy - 1911 - 548 pages
...mit dem Diöcesanbischof geschehen. Die Mannsklöster hingegen sind der Verfügung der Landesherrn oder neuen Besitzer unterworfen, welche sie nach freiem...Einwilligung des Landesherrn oder neuen Besitzers ю Novizen aufnehmen. • — § 61. Die Regalien, bischöflichen Domainen, domkapitelischen Besitzungen... | |
| Alfons Maria Scheglmann - Bavaria (Germany) - 1903 - 324 pages
...Einverständniß mit dem Diöcesanbischofe geschehen, die Mannsklöster hingegen sind der Verfügung der neuen Landesherren oder neuen Besitzer unterworfen, welche...Landesherrn oder neuen Besitzers Novizen aufnehmen. „§ 43. Der Genuß der zur Entschädigung angewiesenen Güter nimmt für die entschädigten Fürsten... | |
| Alfons Maria Scheglmann - Bavaria (Germany) - 1903 - 324 pages
...Einverständnis; mit dem Diöcesanbischofe geschehen, die MannZllöster hingegen sind der Verfügung der neuen Landesherren oder neuen Besitzer unterworfen, welche...Einwilligung des Landesherrn oder neuen Besitzers Novizen ausnehmen. „S 43. Der Genuß der zur Entschädigung angewiesenen Güter nimmt sür die entschädigten... | |
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