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" Ankauf oder Optirung ihrer Häuser gemachten Auslagen, falls der Landesherr solche nach ihrem Tode an sich ziehen will, zu vergüten; auch außer dem an Orten, wo sie ein Privateigenthum ihrer Wohnung hergebracht haben, wird ihnen dieses vorbehalten. "
Die Säkularisation in Württemberg von 1802-1810: ihr Verlauf und ihre ... - Page 56
by Matthias Erzberger - 1902 - 448 pages
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Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen ..., Volume 31

1859 - 408 pages
...lebenslänglichen Genuß ihrer Kapitclwohnungen,- ihnen oder ihren Erben sind die auf den Antauf oder Optirung ihrer Häuser gemachten Auslagen, falls der Landesherr...nach ihrem Tode an sich ziehen will, zu vergüten. .." Es mag hier zunächst bemerkt werden, daß, wenn der Appellations Richter überall von Kurien und...
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Fontes iuris ecclesiastici antiqui et hodierni

Ferdinand Walter - Canon law - 1862 - 628 pages
...lebenslänglichen Genuss ihrer Kapitelwohnungen : ihnen oder ihren Erben sind die auf den Ankauf oder Optirung ihrer Häuser gemachten Auslagen, falls der Landesherr...ihrem Tode an sich ziehen ,will, zu vergüten; auch ausserdem, an Orten, wo sie ein Privateigenthum ihrer Wohnung hergebracht haben, wird ihnen dieses...
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Geschichte der Säkularization im rechtsrheinischen Bayern, Volume 1

Alfons Maria Scheglmann - Bavaria (Germany) - 1903 - 324 pages
...lebenslänglichen Genuß ihrer Kapitclwohnungen ; ihnen oder ihren Erben sind die auf den Ankauf oder Aptirung ihrer Häuser gemachten Auslagen, falls der Landesherr...zu vergüten; auch außerdem an Orten, wo sie ein Privateigenthum ihrer Wohnung hergebracht haben, wird ihnen dieses vorbehalten. „§ 53. Zu ihrer...
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