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" Die bisherige Religionsübung eines jeden Landes soll gegen Aufhebung und Kränkung aller Art geschützt sein; insbesondere jeder Religion der Besitz und ungestörte Genuß ihres eigentümlichen Kirchenguts auch Schulfonds nach der Vorschrift des Westfälischen... "
Die Säkularisation in Württemberg von 1802-1810: ihr Verlauf und ihre ... - Page 60
by Matthias Erzberger - 1902 - 448 pages
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Handbuch des teutschen policeyrechts, Volume 4

Günther Heinrich von Berg - 1804 - 860 pages
...Vorschrift des westphälischen Friedens ungestört perbleiben; dem Landesherrn steht jedoch frey , andere Religionsverwandte zu dulden, und ihnen den...vollen Genuß .bürg'erlicher Rechte zu gestatten." §. 8. Diesem gemäß sind in dem pfalzbairi, schen Religions-Edicte vom 10. Jan. 1803 sammtllche in...
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Ideen über einige Probleme im Steuerwesen und über einige andere Gegenstände ...

Ernst Philipp von Sensburg - 1831 - 126 pages
...ungestörte Genuß ihres eigenthümlichen »Kirchenguts und Schulfonds nach der Vorschrift des ,WF ungestört verbleiben; dem Landesherrn steht »jedoch...andere Religionsverwandte zu dulden und »ihnen den Genuß bürgerlicher Rechte zu gestatten.« Dabei versteht sich freilich nach den vorhergehenden Bestimmungen...
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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten: nebst Bemerkungen über ...

Freiherr Clemens August Droste zu Vischering - Church and state - 1843 - 326 pages
...auch Schulfonds"), nach der Vorschrift des westphälischen Friede ns verbleiben. Dem Landeshenn stchr jedoch frei , andere Religions-Verwandte zu dulden...den vollen Genuß bürgerlicher Rechte zu gestatten. Wenn nun bis dahin die Kirche das Recht hatte, eigene Schulen, Schul- und Bildungs-Anstalten, nebst...
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Diplomatisches Archiv für die deutschen Bundesstaaten ..., Volume 1

Alexander Miruss - Constitutional history - 1846 - 1634 pages
...eigentümlichen Kirchenguts, auch Schulfonds nach der Vorschrift des Westphälischen Friedens ungestiihrt verbleiben-, dem Landesherrn steht jedoch frei, andere Religionsverwandte zu dulden, und ihnen den VQÜcn Genuss bürgerlicher Rechte zu gestalten. 200 MitdenMediat-Stiftern, Abteyen und Kl»stern In...
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Zwanzig Jahre preussischer Geschichte, 1786 bis 1806

Karl Adolf Menzel - 1849 - 784 pages
...insbesondere jeder Religion der Besitz und ungestörte Genuß ihres eigenthümlichen Kirchengutcs, auch Schulfonds, nach der Vorschrift des westfälischen Friedens ungestört verbleiben, dem Landesherrn jedoch freistehen, andere Ncligionsverwandte zu dulden und ihneu de» vollen Genuß ihrer bürgerlichen...
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Das katholische Kirchenrecht, Volume 1

Johann Friedrich Schulte - Canon law - 1860 - 584 pages
...präjugestörte Genuss ihres eigentümlichen Kirchenguts, auch Schulfonds nach der Vorschrift des westphälischen Friedens ungestört verbleiben ; dem Landesherrn steht...Religionsverwandte zu dulden , und ihnen den vollen Genuss bürgerlicher "Rechte zu gestatten." 26) Nemlicli in dem Posener Frieden zwischen Sachsen und...
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Fontes iuris ecclesiastici antiqui et hodierni

Ferdinand Walter - Canon law - 1862 - 628 pages
...ungestörte Genuss ihres eigentümlichen Kirchenguts auch Schulfonds nach der Vorschrift des westphälischen Friedens ungestört verbleiben ; dem Landesherrn steht...Religionsverwandte zu dulden, und ihnen den vollen Genuss bürgerlicher Rechte zu gestatten. §. 64. Mit den Mediatstiftern , Abteien und Klöstern in...
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Staat und Kirche, in ihrem Verhältniss geschichtlich entwickelt

Friedrich Heinrich Geffcken - Church and state - 1875 - 692 pages
...Bayern behauptet. Noch ehe der Reichsdeputationshauptschluß im 8 63 den Landesherren es freistellte andere Religionsverwandte zu dulden und ihnen den vollen Genuß bürgerlicher Rechte zu gestatten, verfügte der Kurfürst die Zulassung der Protestanten; als der landständische Ausschuß »in durchdringender...
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Archiv für katholisches Kirchenrecht, Volume 38

Canon law - 1877 - 488 pages
...geschützt sein ; insbesondere jeder Religion der Besitz und ungestörte Genuss ihres eigenthümlichen Kirchenguts, auch Schulfonds nach der Vorschrift des...Religionsverwandte zu dulden , und ihnen den vollen Genuss bürgerlicher Rechte zu gestatten. §. 68. Bei denjenigen geistlichen Ländern, welche nicht...
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Theologische Studien aus Württemberg, Volume 8

Theology - 1887 - 674 pages
...Echulfonds, nach der Vorschrift des Westfälischen Friedens ungestört verbleiben; dem Lcmdesherrn steht jedoch frei, andere Religionsverwandte zu dulden,...den vollen Genuß bürgerlicher Rechte zu gestatten" — vgl. Zöpfl, Grundsätze des allge» meinen und deutschen Staatsrechts, 4. Aufl. Bd. II, S. 626.,...
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