Archiv für öffentliches Recht, Volumes 42-43J. C. B. Mohr, 1922 - Constitutional law |
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... weiter " regeln , d . h . ergänzen . RGZ . Bd . 102 S. 170 . " 29 " " Durchführen und „ Einführen " sind Gegensätze . c ) Das so weit " in Abs . 8 sagt dasselbe , was Art . 12 Abs . 1 RV . vorschreibt , daß nämlich die Länder nur ...
... weiter " regeln , d . h . ergänzen . RGZ . Bd . 102 S. 170 . " 29 " " Durchführen und „ Einführen " sind Gegensätze . c ) Das so weit " in Abs . 8 sagt dasselbe , was Art . 12 Abs . 1 RV . vorschreibt , daß nämlich die Länder nur ...
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... weiter erfordert ist . Die Zweckmäßigkeitsfrage kann nur der Reichs- gesetzgeber prüfen ; doch müssen auch reichsgesetzliche Schranken , für alle gelten " . " e ) Nicht , abändern “ und nicht erst ein führen " soll die ...
... weiter erfordert ist . Die Zweckmäßigkeitsfrage kann nur der Reichs- gesetzgeber prüfen ; doch müssen auch reichsgesetzliche Schranken , für alle gelten " . " e ) Nicht , abändern “ und nicht erst ein führen " soll die ...
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... weiter in Betracht , daß die Durchführung dieser Bestimmung der Landesgesetzgebung anheimgestellt werden soll . Ich frage , wie es denn möglich sein wird , die Einheitlichkeit zu wahren . Das kann man nur durch die Reichsgesetz- gebung ...
... weiter in Betracht , daß die Durchführung dieser Bestimmung der Landesgesetzgebung anheimgestellt werden soll . Ich frage , wie es denn möglich sein wird , die Einheitlichkeit zu wahren . Das kann man nur durch die Reichsgesetz- gebung ...
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... weiter als eine Wiederholung des Leitgedankens , daß die Gliederung des Reichs in Länder der wirtschaftlichen und kulturellen Höchstleistung des Volkes dienen soll ; es wird noch besonders hervorgehoben , daß dieser Grundsatz auch für ...
... weiter als eine Wiederholung des Leitgedankens , daß die Gliederung des Reichs in Länder der wirtschaftlichen und kulturellen Höchstleistung des Volkes dienen soll ; es wird noch besonders hervorgehoben , daß dieser Grundsatz auch für ...
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... weiter zu verfolgen und wenigstens in den allgemeinsten Um- rissen zu erörtern , ob nicht bei den verschiedenen Möglichkeiten von Verfassungsstreitigkeiten die Frage , wer streitender Teil sein kann , verschieden zu beantworten ist1 ...
... weiter zu verfolgen und wenigstens in den allgemeinsten Um- rissen zu erörtern , ob nicht bei den verschiedenen Möglichkeiten von Verfassungsstreitigkeiten die Frage , wer streitender Teil sein kann , verschieden zu beantworten ist1 ...
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Abgeordneten Abstimmung allgemeinen ANSCHÜTZ Antrag Archiv des öffentlichen Auffassung Ausdruck Ausschuß Ausschüsse bayerische Bayern Beamten Bedeutung Behörden beiden beschlossen Beschluß besonders bestehen bestimmt Betriebsrätegesetz bloß Braunschweig Bundesrat Bürgerschaft daher demokratische Deutschen Reichs Einfluß einzelnen Entscheidung Entwurf Erlaß erst Exekutive Fall fassung Frage Gebiet gemäß Gemeinde Gerichte Gesamtministerium Gesetz Gesetzgebung Grund grundsätzlich JELLINEK Juli juristischen Kirche kirchliche könnte Länder Landesversammlung Landtag läßt lich Mehrheit Minister Ministerpräsident Mitglieder möglich muß neuen Notverordnung öffentlichen Rechts Organ Otto Mayer Parlament parlamentarischen Partei politischen Polizei Polizeiamt Präsident Preußen preußischen Prüfungsrecht rechtlich Referendum Referent Regierung Reichsgericht Reichsgesetz Reichspräsidenten Reichsrat Reichsregierung Reichstag Reichsverfassung Religionsgesellschaften Richter richterliche Prüfungsrecht RVerf Saargebiet Satz schließlich Selbständigkeit Sinne soll Souveränität Staat staatlichen Staatsgerichtshof Staatsgesetz Staatsgewalt Staatsministerium Staatsorgan Staatsperson Staatsrat Staatsrecht Stellung Stier-Somlo Tatsachen Teil TRIEPEL unserer Verf Verfassung verfassungsändernden verfassungsmäßig Verfassungsrecht Verordnung Vertretung Verwaltung Volk Völkerrecht Volksabstimmung Volksbegehren Volksentscheid Volksinitiative Volksvertretung Vorschriften weiter Wissenschaft wohl Württemberg Zuständigkeit