m) Stadt Frankfurt. 46. Die Stadt Frankfurt wird eine freie Stadt und Deit. glied des teutschen Bundes. Rechtsgleichheit der dristli. chen Glaubensparteien. Derfassung. Entscheidung der Streitigkeiten über ihre Verfassung, und Handhabung dieser. n) Großherzogthum Herren. 47. Entschädigung des Großherzogs von Sehen. o) Herren Homburg. 48. Wiedereinfegung des Landgrafen von Beffen. Hom. burg in seine vormaligen Besißungen, Einkünfte, Rechte und politischen Beziehungen. p) Besißungen auf der linken Rheinseite, vorbehalten für Oldenburg, Coburg, Meds lenburg Streliß, Herren Homburg und den Grafen von Pappenheim. 49. Gebiete auf der linken Rheinseite, welche für Oldenburg, SachsenCoburg, Medlenburg Streliß, Seffen Hom burg und den Grafen von Pappenheim vorbehalten wer den. 50. Künftige Anordnungen, in Beziehung auf die. Te Gebiete. 4) länder auf beiden Seiten des Rheins, für Destreich; insbesondere Isenburg. B) Deutscher Bund. 53. Stiftung dieses Bundes. Feftreßung dazu gehöriger Gebiete, und seines Namens. 54. Zwed des Bundes. 55. Gleidbeit der Bundesrechte und Bundespflichten, für alle Bundesglieder. 56. Bundesversammlung mit 17 Stim. men. 57. Destreichs Vorfiß, und jeglichen Bundesgliedes Befugniß zu Vorschlägen. 58. Bildung der Bundesver. sammlung, für bestimmte falle, zu einem Plenum, mit 69 VirilStimmen. Aussegung der Frage: ob den Stan. desherren CuriatStimmen zu ertheilen repen? 59. Be. ftimmung der für das Plenum gehörenden Gegenstände. Anzahl der Stimmen, welche zu Fassung der Beschlüsse erfordert werden. Beständigkeit und Vertagung der Bun. desversammlung. 60. Ordnung in der Abstimmung. 61. Siß und Eröffnung der Bundesversammlung. 62. Erstes Geschäft der Bundesversammlung: die Abfassung von Grundgeseßen, und die Einrichtung des Bundes. 63. Schuß, Kriegs- und Bündnißrecht des Sanzen und der Einzelnen. AufträgalInstanz für Streitigkeiten der Bun. desgenossen. 64. Bestätigung der übrigen Arttkel der Bundes Acte. III. Königreich der Niederlande, und Großherzogthum Luremburg. 65. Stiftung des Königreichs der Niederlande. 66. Grena Belißer der Lods oder Löbergerechtsame. 84. Bestätigung der Declaration vom 20. März 1815, an die Tagsaßung erlassen von denen Mächten, welche den pariser Frieden unterzeichnet haben. V. Jtalien. a) Sardinische Staaten. 85. Grenzen der Staaten des Königs von Sardinien. 86. Dereinigung der Staaten von Senua mit Piemont. 87. Titel eines Herzogs von Genua, für den König von Sardinien. 88. Rechte und Privilegien der Genueser. 89. Vereinigung der Feudi imperiali mit den Staaten des Königs von Sardinien. 90. Unbeschränktes Befestigungs, recht. 91. Abtretungen von Savoyen an den Santon Genf. 92. Neutralität der Landsdyaften Chablais und Faucigny. b) Destreichische Staaten. 93. Aufzählung der an Deftreich zurüdgefallenen Beribun. gen. 94. Länder, die mit der öftreichischen Monarchie neu vereinigt werden. 95. Destreichische Grenzen in Sta. lien. 96. Sdiiffahrt auf dem Po. 97. Derfügungen, den Monte Napoleone betreffend. c) Staaten des Hauses Eft e. 98. Staaten von Modena, Reggio und Mirandola, für den Erzherzog Franz von Este. Staaten von Mafia und Carara nebst den Feudi imperiali in der Lunigiana, für die Erzherzogin Maria Beatrir von Efte. d) Parma und Piacenza. 99. Derfügungen über Parma und Piacenza, zum Bors theil der Kaiserin Marie Louise. e) Staaten des Großherzog 8 von Lorcana. 100. Großherzogthum Toscana. Verfügungen über den Stato degli Presidii, die Insel Elba, das fürftenthum Piombino, und verschiedene Feudi imperiali. f) lucca. 101. Uebertragung des Herzogthums Lucca an die Infans tin Marie Louise von Spanien. 102. Reversibilität des Herzogthums Lucca an den Großherzog von Toscana. g) Kirchenstaat. 103. Berfügungen, in Beziehung auf das Gebiet des bei ligen Stuhls und dessen Einwohner. h) Neapel. 104. Wiedereinseßung des Königs Ferdinand IV. auf den Thron von Neapel. VI. Portugiesische Angelegenheiten. 105. Zurüdgabe von Olivenza. 106. Verhältniß zwischen Frankreich und Portugal. 107. Portugals Zurücgabe von Französisch - Guiana an Frankreich. VII. Verfügungen, die Fluß Schif fahrt betreffend. 108. Schiffahrt auf Strömen, welche durch verschiedene Staaten fliessen. 109. Freiheit der Schiffahrt. 110. Gleichförmigkeit des Systems, in Absicht auf Polizei und Abgaben bei der Schiffahrt. 111. Tarif der SchiffahrtsAbgaben. 112. ErhebungsBureaur. 113. Leinpfade oder Treppelwege. 114. Stapelrechte und Umschlag oder Sta: tionenrechte. 115. Zöte. 116. Abfafung einer bleibenden Vorschrift für das Schiffahrtwesen. 117. Besondere Vorschriften für den Rhein, den Main, den Nedar, die Morel, die maas und die Schelde. VIII. Allgemeine Bestimmungen. 118. Bestätigung der, dieser allgemeinen Congreßacte beis gefügten besondern Tractate, Verträge, Declarationen, Vorschriften und andern Partikulär Acten. 119. Einladung an die übrigen auf dem Congreß versammelten Mächte, so wie an die Fürsten und freien Städte, den erwähn. ten Acten , Verträgen und Vorschriften beizutreten. 120. Vorbehalt in Beziehung auf den Gebrauch der französ fischen Sprache. 121. Ratification und Hinterlegung der Urschrift dieses Tractats in dem Hof- und Staatsarchiv zu Wien. 21. April Beilage n. 1. Tractat zwischen Rußland und Deftreich, vom 1815. 3. Mai 2. Tractat zwischen Rußland und Preussen, vom 21. April 1815; nebst zwei Tableaux. 3. Mai 3. Additioneller Tractat, in Beziehung auf Era. cau, zwischen Deftreich, Preurien und Rußland, 21. April vom 1815. 3. Mai 4. Friedens Tractat Sachsens, mit Preussen, Rußland und Destreich, vom 18. Mai 1815. 5. Grflärung des Königs von Sachsen, über die Rechte des fürstlichen und gräflichen Hauses Schönburg in Sachsen, vom 18. Mai 1815. 6. Iractat zwischen Preufren und Hannover, som 29. Mai 1815. 7. Convention zwischen Preuffen und dem Großher. 30g von Sachsen-Weimar, vom 1. Jun. 1815. 8. Convention zwischen Preussen und dem Herzog und Fürsten von Narrau, vom 31. Mai 1815. 9. Teutsche Bunde 8 Acte, vom 8. Jun. 1815. 10. Tractat zwischen dem König der Niederlande und Preussen, England, Deftreide, Rußland, vom 31. mai 1815. 11. Erllärung der Mächte über die Angelegenheiten der schweizer Eidgenossenschaft, vom 20. März 1815, und die Accessions Acte der Tagfaßung, vom 27. Mai. 12. Protocoll vom 26. März 1815, über die von dem Konige von Sardinien an den Canton Genf gemach. ten Abtretungen. |