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m) Stadt Frankfurt.

46. Die Stadt Frankfurt wird eine freie Stadt und Mjt.
glied des teutschen Bundes. Rechtsgleichheit der christli
chen Glaubensparteien. Verfassung. Entscheidung der
Streitigkeiten über ihre Verfassung, und Handhabung dieser.
n) Großherzogthum Hessen.

47. Entschädigung des Großherzogs von Hessen.
o) Hessen-Homburg.

48. Wiedereinsetzung des Landgrafen von Hessen. Hom-
burg in seine vormaligen Besitzungen, Einkünfte, Rechte
und politischen Beziehungen.

p) Besizungen auf der linken Rheinseite, vorbehalten für Oldenburg, Coburg, Mecklenburg Streliß, HessenHomburg und den Grafen von Pappenheim.

49. Gebiete auf der linken Rheinseite, welche für Oldenburg, SachsenCoburg, MecklenburgStrelig, Hessen Hom burg und den Grafen von Pappenheim vorbehalten wer den. 50. Künftige Anordnungen, in Beziehung auf die. se Gebiete.

4) Länder auf beiden Seiten des Rheins, für Destreich; insbesondere Isenburg.

51. Länder auf beiden Seiten des Rheins, welche an Destreich überlassen werden. 52. Fürstenthum Isenburg kommt unter östreichische Hoheit.

B) Leutscher Bund.

53. Stiftung dieses Bundes. Festsegung dazu gehöriger Gebiete, und seines Namens. 54. Zweck des Bundes. 55. Gleichheit der Bundesrechte und Bundespflichten, für alle Bundesglieder. 56. Bundesversammlung mit 17 Stim men. 57. Destreichs Vorsig, und jeglichen Bundesgliedes Befugniß zu Vorschlägen. 58. Bildung der Bundesver. fammlung, für bestimmte Fälle, zu einem Plenum, mit 69 VirilStimmen. Aussehung der Frage: ob den Stan desherren CuriatStimmen zu ertheilen feyen? 59. Be

ftimmung der für das Plenum gehörenden Gegenstände. Anzahl der Stimmen, welche zu Fassung der Beschlüsse erfordert werden. Beständigkeit und Vertagung der Bun desversammlung. 60. Ordnung in der Abstimmung. 61. Sig und Eröffnung der Bundesversammlung. 62. Erstes Geschäft der Bundesversammlung: die Abfassung von Grundgesehen, und die Einrichtung des Bundes. 63. Schutz, Kriegs und Bündnißrecht des Ganzen und der Einzelnen. AufträgalInstanz für Streitigkeiten der Bundesgenossen. 64. Bestätigung der übrigen Artikel der Bundes Acte.

III. Königreich der Niederlande, und Großherzogthum Luxemburg.

65. Stiftung des Königreichs der Niederlande. 66. Gren zen dieses Königreichs. 67. Großherzogthum Luremburg, zu dem teutschen Bund gehörig. Die Stadt Luremburg eine Bundesfestung. 68. Grenzen des Großherzogthums Bouillon. 69. Verfügungen über das Herzogthum Bouillon. 70. Abtretung der Besitzungen des Hauses NassauOranien in Teutschland. 71. Fürstlich - nassauischer Familien Vertrag von 1783, auf das Großherzogthum Luremburg übertragen. 72. Rechte, Lasten und Verbindlichkeiten, welche auf den von Frankreich getrennten belgischen Provinzen haften. 73. Vereinigungs Acte der belgischen Provinzen. IV. Schweizerische Eidgenossenschaft.

74. Integrität der neunzehn Cantone. 75. Aufnahme drei neuer Cantone. 76. Vereinigung des Bisthums Basel und der Stadt Biel mit dem Canton Bern. 77. Rechte der Einwohner in den mit Bern, zum Theil mit Neufchatel, vereinigten Ländern. 78. Zurückgabe der Herrschaft Razüns an den Canton Graubünden. 79. Verabredungen zwischen Frankreich und dem Canton Genf. So. Abtretungen des Königs von Sardinien an den Canton Genf. 81. Compensationen, welche zwischen den alten und neuen Cantonen eintreten sollen. 82. Verfügungen in Betreff der in Eng. land angelegten GeldCapitale. 83. Entschädigung für die

Besiker der Lods oder Löbergerechtsame. 84. Bestätigung der Declaration vom 20. März 1815, an die Tagsaßung erlassen von denen Mächten, welche den pariser Frieden unterzeichnet haben.

V. Italien.

a) Sardinische Staaten.

85. Grenzen der Staaten des Königs von Sardinien. 86. Vereinigung der Staaten von Genua mit Piemont. 87. Titel eines Herzogs von Genua, für den König von Sardinien. 88. Rechte und Privilegien der Genueser. 89. Vereinigung der Feudi imperiali mit den Staaten des Königs von Sardinien. 90. Unbeschränktes Befestigungs. recht. 91. Abtretungen von Savoyen an den Canton Genf. 92. Neutralität der Landschaften Chablais und Faucigny.

b) Destreichische Staaten.

93. Aufzählung der an Oestreich zurückgefallenen Besitzun gen. 94. Länder, die mit der östreichischen Monarchie neu vereinigt werden. 95. Destreichische Grenzen in Ita lien. 96. Schiffahrt auf dem Po. 97. Verfügungen, den Monte Napoleone betreffend.

c) Staaten des Hauses Este.

98. Staaten von Modena, Reggio und Mirandola, für den Erzherzog Franz von Este. Staaten von Massa und Carara nebst den Feudi imperiali in der Lunigiana, für die Erzherzogin Maria Beatrix von Este.

d) Parma und Piacenza.

- 99. Verfügungen über Parma und Piacenza, zum Vor. theil der Kaiserin Marie Louise.

e) Staaten des Großherzogs von Toscana.

100. Großherzogthum Toscana. Verfügungen über den Stato degli Presidii, die Insel Elba, das Fürstenthum Piombino, und verschiedene Feudi imperiali.

f) Lucca.

101. Uebertragung des Herzogthums Lucca an die Infan
tin Marie Louise von Spanien. 102. Reversibilität des
Herzogthums Lucca an den Großherzog von Toscana.
g) Kirchenstaat.

103. Verfügungen, in Beziehung auf das Gebiet des hei.
ligen Stuhls und dessen Einwohner.

h) Neapel.

104. Wiedereinsehung des Königs Ferdinand IV. auf den Thron von Neapel.

VI. Portugiesische Angelegenheiten.

105. Zurückgabe von Olivenza. 106. Verhältniß zwischen Frankreich und Portugal. 107. Portugals Zurückgabe von Französisch - Guiana an Frankreich.

VII. Verfügungen, die FlußSchiffahrt betreffend.

110.

108. Schiffahrt auf Strömen, welche durch verschiedene Staaten fliessen. 109. Freiheit der Schiffahrt. Gleichförmigkeit des Systems, in Absicht auf Polizei und Abgaben bei der Schiffahrt. 111. Tarif der SchiffahrtsAbgaben. 112. ErhebungsBureaur. 113. Leinpfade oder Treppelwege. 114. Stapelrechte und Umschlag- oder Stationenrechte. 115. Zölle. 116. Abfassung einer bleibenden Vorschrift für das Schiffahrtwesen. 117. Besondere Vorschriften für den Rhein, den Main, den Neckar, die Mosel, die Maas und die Schelde.

VIII. Allgemeine Bestimmungen. 118. Bestätigung der, dieser allgemeinen Congreßacte beis gefügten besondern Tractate, Verträge, Declarationen, Vorschriften und andern Partikulär Acten. 119. Einladung an die übrigen auf dem Congreß versammelten Mächte, so wie an die Fürsten und freien Städte, den erwähn, ten Acten, Verträgen und Vorschriften beizutreten. 120. Vorbehalt in Beziehung auf den Gebrauch der franzö

fischen Sprache. 121. Ratification und Hinterlegung der Urschrift dieses Tractats in dem Hof- und Staatsarchiv zu Wien.

Beilagen.

1. Tractat zwischen Rußland und Oestreich, vom

21. April

3. Mai

1815.

2. Tractat zwischen Rußland und Preussen, vom 21. April 1815; nebst zwei Tableaux.

3. Mai

3. Additioneller Tractat, in Beziehung auf Cracau, zwischen Oestreich, Preussen und Rußland, 21. April

vom

3. Mai

1815.

4. Friedens Tractat Sachsens, mit Preussen, Rußland und Oestreich, vom 18. Mai 1815.

5. Erklärung des Königs von Sachsen, über die Rechte des fürstlichen und gräflichen Hauses Schönburg in Sachsen, vom 18. Mai 1815.

6. Tractat zwischen Preussen und Hannover, vom 29. Mai 1815.

7. Convention zwischen Preussen und dem Großher. zog von Sachsen-Weimar, vom 1. Jun. 1815.

8. Convention zwischen Preussen und dem Herzog und Fürsten von Nassau, vom 31. Mai 1815.

9. Teutsche Bundes Acte, vom 8. Jun. 1815.

10. Tractat zwischen dem König der Niederlande und Preussen, England, Destreich, Rußland, vom

31. Mai 1815.

11. Erklärung der Mächte über die Angelegenheiten der schweizer Eidgenossenschaft, vom 20. März 1815, und die Accessions Acte der Tagfahung, vom 27. Mai.

12. Protocoll vom 26. März 1815, über die von dem Könige von Sardinien an den Canton Genf gemach, ten Abtretungen.

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