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und das leştemal sogar die Driginalien seiner SchuldDocumente, theils bei der Präfectur des Rhein- und MoselDepartements, theils bei jener des RoerDeparte ments übergeben hatte, so, daß sich dieselben noch jest in Hånden der französischen Stellen befinden, ohne daß das Geringste darauf erfolgt ist.

Da die Forderungen des fürstlichen Hauses von der Leyen, mit Einbegriff der sub pos. 8. bemerkten Stadtkölnischen Schuld, nun schon auf 145,435 Rthlr. steigen, und die so langjährige Vorenthaltung der davon verfalle nen Interessen nicht anders als höchst empfindlich seyn kann; so ist es einer der sehnlichsten Wünsche hochbemeldten Hauses, daß diesem Stande der Ungewißheit einmal ein Ende gemacht, und die Quelle auf eine bestimmte Art angewiesen werde, woher es seine Befriedigung erhalten solle.

Der Unterzeichnete nimmt sich daher die Freiheit, Einer hohen Congreß Commission dieses Anliegen des fürstlichen Hauses von der Leyen zur gerechtesten Berücksichtigung ehrerbietigst und dringendst zu empfehlen.

Wien, den 21. März 1815. '

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Beilagen

Num. 1.
Verzeichniß

der fürstlichen von der leyenschen Activ-Forderun gen, worüber die OriginalUrkunden zufolge kaiserlich französischen Decrets vom 30. December 1809, bei den Präfecten des Rhein- und Mosel-, wie auch des Roer, Departements im Februar 1810 eingereicht

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4. Urkunde vom 15. Mai 1673, über den vom Hause Leiningen-Westerburg erkauften Turnus am 3oll*)

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zu Boppard, für

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Ferner 600 Goldgulden.

Un Agio

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bis dahin 1815

An Zinsen, vom ersten Jänner 179480

5. Urkunde vom 1. Janner 1731, über

die dem Herrn Kurfürsten Franz
Georg zu Trier, gegen Versiche
rung auf den Zoll zu Engers,
vorgeschossenen

An deshalbigen Zinsen, von 1795
bis 1. Jänner 1815

6. Urkunde vom 28. April 1734, wegen
an höchstdenselben Kurfürsten zu
Trier, gegen Verpfändung der 381-
le zu Engers und Niederhammer-
stein, dargeliehener

An Zinsen, vom 28. April 1796
bis dahin 1815 à 40fo

7. Urkunde vom 12. November 1549,
über die an Wilhelm Herzog zu
Jülich, gegen Hypothek auf die
Aemter Wilhelmstein und Waßen-
berg, vorgeschossenen 8100 Gold-
gülden, nach jetziger MünzEva
luation

1

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*) Turnos3oll zu Boppard.

A. d. H..

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Von Gottes Gnaden Wir Philipp Wilhelm Pfalzgraue bei Rhein, in Baiern, zu Jülich, Cleue und Bergh, Herzog, Graue zu Veldent Sponheimb, der Mark, Rauensperg und Mörs, Herr zu Ravenstein, zeugen und bekennen hiemitten vor ung, Unsere Erben undt Nachkommen, Herzogen zu Gülich, und Jedermåniglich, Demnach Wir dem Edlen unserem Cammeren undt Lieben getrewen Hügen Ernst von der Leyen zu Adendorff, unsere Aembter und Grafschaft Newenar, Einzig und Remagen gnädigst anvertrawet, und Uns selbst guter maßen erinnern, auch umbständlich unterthänigst berichten lassen, waß Unß undt Unseren Geehrdten Vorfahren, Herzogen zu Jülich und dem Herzogthumb, Er undt sein Batter Damian von der Leyen zu Adendorff, auch seine Vorfahren, vor angenehme und erspriesliche Dienst in viele Weege geleistet, erzeigt, und ferners gehorsamft zu erzeigen bereit und erpietig ist, Er auch bei erster Erlangung dieser Uembter von Weilandt Unsers ge=

*) Es scheint in irgend einem Ansah, ein geringer SchreibA. d. H. oder Rechnungsfehler zu liegen.

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liebten Herrn und Vaters seehl. Fürstl. Dhlt. mit deroselben gnädigsten Vorwissen einen Vorschuß von viertausend Reichsthaler gethan, undt Uns nachgehends drei Tausend Rthlr. (welche Wir zu Un seres Fürstenthumbs Gülich unentbährlicher Nothdurft undt merklichem Nuken verwendet) dargegeben, und beide Summen so lang Er undt der stamb von der Leyen zu Adendorff bei diesen Unseren Aembteren verbleiben werden, ohne Pension oder Verzinsung ste hen zu lassen, Unterthänigst erpotten hatt, daß Wir derowegen in reifer Betrachtung solcher Umständen, und anderer Unß darzu bewegender erheblicher Ursachen ihm, und seinen, oder seiner Brüdern Damian Hartarden von der Leyen ehelichen Männlichen LeibsErben, diese fonderbahre Gnad gethan, daß er und dieselbe, so lang fie in absteigend Linien vorhanden bey solchen Aembtern verpleiben, und deren Verwaltung ihnen von Unß und Unsern Nachkommen gnådigst anvertrawet werden solle, da auch nach schickung Gots tes über Kurz oder Lang der hinderlasene Männliche Erben Altershalber solche Uembter selbst zu verwalten, und zu vertretten nicht bequemb sein würden, Alsdan derselben nechste Anverwandte oder Vormün der einen Ung annemblichen qualificirten von Adel vorschlagen sollen, deme Wir, oder Unsere Nachkommen alsdann, bis zu des Minderjährigen bequemen Jahren dieselbe anvertrauen wollen, dafern aber Uns sere Nachkommen ben noch vorhandenen Mannstamb ihrer von der Leyen zu Adendorff mehrgl. Uemb ter, Anderen anbefehlen, verleihen oder sonst auftragen wollen, sollen sie darahn seyn undt verschaffen, daß der Jenig, welcher alsdann die Aembter Einbekommen würde denen von der Leyen zu vordrist die vier Tausend Reichsthaler, Unsere Nachkommen undt Cammer aber die drey Tausend, zusammen sieben taus

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