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Cantone Pfebersheim und Worms verlangt, um so mehr, da Hessen, durch den Reichsdeputations Hauptschluß von 1803 die Reste des Bisthums Worms auf der rechten Rheinseite als Entschädigung erhalten, und seitdem die Lasten des Bisthums zu tragen habe. Auch war man von hessischer Seite gesonnen, die wirk liche Abtretung des Herzogthums Westphalen erst nach geendigtem Feldzug zu bewilligen.

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Auf dem Empfang der Stadt Kreuznach, und der dazu gehörigen und einen Theil der Commune ausmachenden Dörfchen Münster und Rüdesheim, nebst den beiden Salinen, glaubte man von hessischer Seite, nach drei mit dem königlichpreussischen Herrn geheimen Staatsrath Hofmann ges habten Conferenzen des Herrn Bevollmächtigten, auch noch am 30. Mai fest bestehen zn müssen. Die preussische Forderung, daß dagegen auf Bingen kein Anspruch gemacht werde, und eben so wenig auf Weg lar, ward abgelehnt; jenes gehöre unstreitig zu dem Departement Donnersberg und dessen Bezirk Mainz, und die Bewilligung wegen Weglar, hånge von Defts reich ab.

Auch die Abtretung der Oberhoheit über die gefürftete Grafschaft Wittgenstein, hatte Preuss sen von Hessen verlangt; anfangs gegen Abtretung etlicher Bezirke auf der linken Rheinseite aus dem neuen preussischen Großherzogthum Niederrhein. Bus gleich trug Preussen darauf an, daß bei dieser Ges legenheit auch Kurhessen, in Ansehung der has nauischen Aemter, durch eine Uebereinkunft befriedigt werde, dessen Entschädigung es übernehmen werde, wenn man ihm etwas Annehmliches dafür anbieten werde.

Von hessischer Seite ward die Abtretung des wittgensteinischen Landes nicht abgelehnt, wenn, nach Maasgabe der geheimen Artikel des AccessionsTractats vom 23. Nov. 1813, dafür angemessene Ent schädigung gegeben werde, die in dem Theil des Fürstenthums Isenburg auf der linken Mainseite bestehen könne, welcher den wittgensteinischen Besizungen an Volks.menge gleich fomme.

Als Preussen hierauf erwiederte, daß blosse SouverainetåtsLande, worin dem Souverain keine Domainen zustünden, für die hanauischen Aemter dem Kurfürsten von Hessen zum Tausch nicht könnten angeboten werden, ward dagegen von hes fischer Seite bemerklich gemacht, daß zwar in dem Umfang jener Aemter die schöne Saline Nauheim fich befande, dagegen aber Frankreich im J. 1810 alle übrigen Domainen sich vorbehalten, und größtentheils veräussert habe; weßhalb unabsehbare Schwierigkeiten bei der Liquidation entstehen würden, die den Werth dieser Domainen fast auf Nichtz reduciren könnten. Die wittgensteinischen Befitungen, sehen nicht nur im J. 1810 der großherzoglich hessischen Landeshoheit unterworfen worden, sondern auch schon seit 1493 hessisches Mannlehen, und von Kaiser und Reich in dieser Eigenschaft anerkannt. Es müßten also hier Lehnrecht und möglis cher Heimfall, die dem Hause Hessen Darmstadt seit 1648 privativ gehörten, mit in Betrachtung und Berechnung aufgenommen werden; ein Umstand, der oberwähnten Vortheil wohl compenfiren werde. Für Kurhessen sowohl, als für Preussen, seyen dies selben sehr gelegen. Gegenstände zu verhältnißmåfiger Schadloshaltung, die sich Hessen in dem Access fionsTractat vom 23. Nov 1813 ausdrücklich bes bungen habe, seyen bei dem Abschluß des Friedens

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weit mehr, als man zur Zeit jenes Tractats habe hoffen können, disponibel gewesen; um so mehr müsse und könne diese Stipulation erfüllt werden. Die isenburgischen Lande auf der linken Rheinseite welche dem Oberhoheitsherrn auch keine Domainen darböten, habe man dazu für am besten gelegen ers achtet.

Im äussersten Fall, glaubte der großherzoglich. hessische Herr Bevollmächtigte, wenn man die isen. burgischen Lande für Hessen nicht bestimmen, und von der Forderung einer Abtretung der wittgensteinischen Lande abstehen würde, seinem Hofe den Vors schlag machen zu dürfen, daß derselbe für die has nauischen Aemter, Kurhessen überlassen möge, theils die vereinigten Aemter Alsfeld und Grabenau an der Grenze von Niederhessen, mit einer Bevölkerung von ungefähr 8,800 Einwohnern, theils das Umt Itter zwischen Waldeck und Niederhessen, mit uns gefähr 3000 Einwohnern und schönen Kupferbergs werken.

Dagegen aber müsse an Hessen der anfangs für das Herzogthum Westphalen mit verlangte, aber bis jekt verweigerte, Landesbezirk auf der linken Rheinseite bis an den Canal von Frankenthal, mit Einschluß dieser Stadt, das heißt, die beiden Cantone Frankens thal und Grünstadt von dem speyerischen Bezirk überlassen werden, welches Preussen mit Destreich zu unterhandeln habe.

Auf diese Erklärungen des großherzoglich - hefsischen Herrn Bevollmächtigten, glaubte man von preussischer Seite, die Unterhandlungen mit demselben sofort abbrechen zu müssen. Es ward dies ses in einer Note vom 1. Jun. 1835, von Seite Sr. Durchlaucht des Fürsten Staatskanzlers von Acten d. Congr. VI. Bd. 4. Heft 37

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Hardenberg erklärt, mit dem Anhang, daß man sich genöthigt sehe, den Mächten des Congresses, besonders aber dem k. k. dstreichischen Hofe, zu überlassen, wie fie Preussen zu dem Besit des demselben tractaten-mås sig zugesicherten Herzogthums Westphalen verhelfen wollten, nachdem dasselbe von seiner Seite alle Verbindlichkeiten erfüllt habe *).

Da durch diese Eröffnung die Sache hauptsächlich bei Destreich zur Sprache kommen mußte, so trug der großherzoglich - hessische Herr Bevollmächtigte nunmehr diesem Hofe seine Bemerkungen vor, in einer Note vom 2. und in Erläuterungen vom 6. Jun. 1815. Darin dufferte er: von der Hauptfrage, der Entschädigung für das Herzogthum Westphalen, lasse sich die damit vermengte Nebenfrage, wegen Wittgenstein und der hanauis schen Aemter, leicht trennen und ad separatum verweisen. Wegen Kreuznach, scheine man stillschweigend einverstanden zu seyn, und sey sich schlechts hin auf den amtlich angegebenen Bevölkerungs3ustand zu beziehen, der einen Ueberschuß von 9000 Einwohnern auf preussischer Seite ausweise, wofür Kreuznach, nebst den Dörfchen Münster und Rüdesheim und den beiden Salinen, als conditio sine qua non begehrt, und dagegen auf die Succession in die beiden Lausißen und in Querfurt verzichtet werde; an eine Abtretung von Bingen sey nicht zu denken.

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Wenn von preussischer Seite die Forderung eis stärkeren Bevölkerung für Westphalen, für überspannt erklärt werden wollte, so sen dage. gen zu bemerken: 1) daß Westphalen über 70 QM. enthalte, vielleicht mehr als das Dreifache des von *) Beilage 3.

hessischer Seite dafür begehrten Flächeninhaltes, und daß solches einer alljährlichen beträchtlichen Erhōhung, so wohl an Bevölkerung als an Einkünften, fähig sey; 2) daß dermal schon über eine Million Gulden Staatseinkünfte hingegeben werde, daß die Steuern, ohne die die ausserordentlichen der der letzten Kriegsjahre, auf 600,000 Gulden fich beliefen, und der Capitalwerth der Domainen, worunter 30,000 Morgen Waldungen, auf fünf Millionen Gulden geschäßt sey, nnd daß mehrere Rubriken der Regalien, nach den preussischen Geseßen und VerwaltungsNormen, das Sechsfache und noch mehr ertragen würden, besonders besonders ConsumtionsSteuer, Salzregal, Stempelpapier, Postregal 2c., lauter Gegenstände, die man auf der linken Rheinseite, ungeachtet des bessern Himmelsstrichs, nicht wieder finde, und die, abgerechnet den Tausch bewährter treuer Unterthanen gegen solche die französische Gewohnheiten angenommen håtten, doch in aller Hinsicht eine Ungleichheit in der verlangten Einwohnerzahl rechtfertigen müßten, bei einem Tausch, der nicht durch Eroberungsrecht erzwungen worden sey.

Destreichs Convenienz könne man sich als Basis der Uebereinkunft in so fern gefallen lassen, daß Mainz in desselben CivilBesitz bis nach dem Frie den bleibe, und dafür einstweilen ein anderes Sur rogat von dem Bezirk Speyer oder Kaiserslautern an Hessen überwiesen werde. Der Punct wegen Hessen Homburg, könne zu Wien und in diesem Augenblick nicht abgemacht werden. Er, der Herr Bevollmächtigte, befinde sich deßhalb ohne Instruction, und habe auch seine darauf sich beziehenden Papiere schon nach Hause gesendet. Im übrigen sey in dem geheimen Artikel des Tractats vom 23. Nov. 1813,

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