Geschichtliche darstellung der frühern und spätern gesetzgebung über zölle und handelsschiffahrt des Rheins...F. Kupferberg, 1818 - 380 pages |
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... gemacht worden sind , ohne zugleich einige Blikke auf die Handelsverhältnisse dieses Flusses in jenen frühern Zeiten zu werfen : so wird man hoffentlich es nicht tadeln , was über diese leztere zugleich in diesem Werke mit ist angeführt ...
... gemacht worden sind , ohne zugleich einige Blikke auf die Handelsverhältnisse dieses Flusses in jenen frühern Zeiten zu werfen : so wird man hoffentlich es nicht tadeln , was über diese leztere zugleich in diesem Werke mit ist angeführt ...
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... gemacht wurden IX . Der Rhein , unter dem Einflusse der allgemeinen deutschen Reichsgesezze , und den besondern Verordnungen der rheini- schen Kurfürsten von Anfang des 16ten bis zu Ende des 18ten Jahrhunderts 56 69 110 136 164 196 225 ...
... gemacht wurden IX . Der Rhein , unter dem Einflusse der allgemeinen deutschen Reichsgesezze , und den besondern Verordnungen der rheini- schen Kurfürsten von Anfang des 16ten bis zu Ende des 18ten Jahrhunderts 56 69 110 136 164 196 225 ...
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... gemacht werden soll 353 2 ) Ueber die Ordnung , welche zur schnellern Beförderung der Handelstransporte auf dem Rhein herzustellen seyn dürfte 3 ) Uebersicht dessen , was zur bessern Handhabung der Po- lizei bei dem Entwurf einer ...
... gemacht werden soll 353 2 ) Ueber die Ordnung , welche zur schnellern Beförderung der Handelstransporte auf dem Rhein herzustellen seyn dürfte 3 ) Uebersicht dessen , was zur bessern Handhabung der Po- lizei bei dem Entwurf einer ...
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... gemacht hat . Auch nach dem Grade der Ordnung , die auf dem Rhein und an dessen Ufern geherrscht hat , lässt sich auf den eigenthümlichen Karakter und die Kraft der Regie- rungen schliessen , die in der Reihe von so manchen Jahr ...
... gemacht hat . Auch nach dem Grade der Ordnung , die auf dem Rhein und an dessen Ufern geherrscht hat , lässt sich auf den eigenthümlichen Karakter und die Kraft der Regie- rungen schliessen , die in der Reihe von so manchen Jahr ...
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... gemacht wurden . Auch zeigte sich in der That seitdem für den Rhein gleichsam eine neue Ordnung der Dinge , da besonders der oben bemerkte grosse Städte - Bund zwi- schen den Jahren 1317 und 1338 mehrmals erneuert und dadurch für die ...
... gemacht wurden . Auch zeigte sich in der That seitdem für den Rhein gleichsam eine neue Ordnung der Dinge , da besonders der oben bemerkte grosse Städte - Bund zwi- schen den Jahren 1317 und 1338 mehrmals erneuert und dadurch für die ...
Common terms and phrases
Abgaben Akzise allgemeinen ausdrüklich Austrasien Benuzzung bereits berüksichtigen Besizzungen besonders bestimmt blos Brükken daher damals dasjenige derselbe deutschen Deutschland dieserwegen dürfte eben Eigenthümer endlich entrichten entrichtet Erhebungsämtern ersten Fahrten Fahrzeuge festgesezt Flüsse folgende fränkischen Freiheit Fürsten gemacht geschehen Gesezgebung gesezlichen grossen grösstentheils Grundsäzze Güter Häfen Handel Handelswaaren Hinsicht indem Jahr Jahrhundert jezt Kaiser Kapitularien KARL KARL der Grosse KARL IV Kaufleute konnte Konvention künftig Kurfürsten Ladungen Lande Leinpfade leztere lich LUDWIG der Deutsche Mainz Marktrecht meist müssen musste nachmals Nachtheil niederländischen nöthig nothwendig Oktroikonvention Ordnung Recht Reichs Reichsabschiede rheinischen Kurfürsten Rheinschifffahrt römischen rüksichtlich schen schiffbaren Schiffer Schifffahrt des Rheins Schifffahrtsverhältnisse schleunig selbige seyn soll sezzen sollte sowohl Staaten Stände Stapelrecht statt finden Strasburg Ströme suchten Theil Thronbesizzer Transporte Turnos übrigen Ufer Ufern Uferstaaten Umschlagsrecht unsere Verordnungen verschiedenen Verwaltung des Rheins vormals vorzüglich Waaren Wahlkapitulation Weise wichtigen wiener Beschlüsse wiener Kongresses wodurch wohl Zölle Zollfreiheit zugleich zwekmässig
Popular passages
Page 88 - Negotiatores quoque volumus, ut ex mandato nostro patrocinium habeant in regno nostro legitime ; et si in aliquo loco injusta affligantur oppressione, reclament se ad nos vel nostros judices, et plenam jubebimus justitiam fieri.
Page 267 - Die Bundesglieder behalten sich vor, bei der ersten Zusammenkunft der Bundesversammlung in Frankfurt wegen des Handels und Verkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten, so wie wegen der Schifffahrt nach Anleitung der auf dem Congreß zu Wien angenommenen Grundsätze in Berathung zu treten.
Page 20 - Landrechts, lautend: ,Die Nutzungen solcher Ströme, die von Natur schiffbar sind, gehören zu den Regalien des Staats...
Page 86 - De teloneis, placet nobis ut antiqua et justa telonea a negotiatoribus exigantur, tam de pontibus quamque et de navigiis seu mercatis. Nova vero, sive injusta, ubi vel funes tenduntur, vel cum navibus sub pontibus transitur, seu his similia, in quibus nullum adjutorium iterantibus praestatur, ut non exigantur.
Page 86 - Ut, quandocumque navigium mittere volumus, ipsi seniores in ipsis navibus pergant et ad hoc sint praeparati.
Page 88 - De negotiatoribus qui partibus Sclavorum et Avarorum pergunt, quousque procedere cum suis negotiis debeant: id est partibus Saxoniae usque ad Bardaenowic, ubi praevideat Hredi...
Page 214 - Rheno vel alio flumine in comitatu alicuius comitis, qui in ipso flumine recipit telonia et conductus, habetque comitatum eundem — eadem insula potius spectat ad Imperium et ad ipsum comitem, quam ad alium dominum, cuius districtus praetenditur (alias protenditur) ad ripam fluminis praelibati.
Page 242 - Sondern es sollen solche Gebäude zu Beförderung des gemeinen Wesens wenigstens also eingerichtet werden, daß die Schiffe ungehindert auf- und abkommen können, und also der von Gott verliehenen stattlichen Gelegenheit und Benefizirung der Natur selbst, ein Stand weniger nicht als der andere, nach Recht und Billigkeit sich gebrauchen möge.
Page 21 - Eigentumsrechte, soweit dieselben mit der nunmehrigen Bestimmung des Flusses bestehen können, noch nicht verloren.