Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen: Journal forestier suisse

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Bühler Buckdrucke, 1892 - Forests and forestry

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Popular passages

Page 59 - Bundesrat ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Bundesbeschlusses zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 283 - La propri6t6 est le droit de jouir et disposer des choses de la maniere la plus absolue, pourvu qu.on n.en fasse pas un usage prohibe- par les lois ou par les reglements/ Code Civil, Art.
Page 122 - Yersucbsortes). 1. Die Pflanzen aus ungelockertem. unbedecktem und nicht begossenem Boden waren in jeder Beziehung die schlechtesten; jene, welche auf gelockertem Boden wuchsen, waren besser; am höchsten in der Qualität standen die Fichten aus mit Moos gedecktem Boden. 2. Wiewohl die Wirkung des Begiessens eine im Allgemeinen sehr geringe ist, so tritt sie doch auf ungelockertem Boden mehr zu Tage, als auf gelockertem , wo sie durch die Vortbeile, welche die Lockerung mit sich bringt, beinahe ganz...
Page 125 - FORSTLICH-NATURWISSENSCHAFTLICHE ZEITSCHRIFT. Zugleich Organ für die Laboratorien der Forstbotanik, Forstzoologie, forstlichen Chemie, Bodenkunde und Meteorologie in München. Herausgegeben von C.
Page 242 - Ein Geschäftsherr haftet für den Schaden, welchen seine Angestellten oder Arbeiter in Ausübung ihrer geschäftlichen Verrichtungen verursacht haben, wenn er nicht nachweist, daß er alle erforderliche Sorgfalt angewendet habe, um einen solchen Schaden zu verhüten. Diese Verantwortlichkeit trifft auch juristische Personen, wenn sie ein Gewerbe betreiben.
Page 290 - Weid-, Streu- oder andere Dienstbarkeiten haften, so sind dieselben abzulösen, falls sie mit dem Zwecke, welchem diese Waldungen dienen, unvereinbar sind. Die Ablösung soll längstens binnen einer Frist von zehn Jahren vollzogen werden. Beholzungsrechte in Waldungen, welche der eidgenössischen Oberaufsicht unterstellt sind, können vom Grundeigenthümer abgelöst werden. Die Entschädigung kann durch Geld oder, wenn solches der Verhältnisse halber unthunlich ist, durch Abtretung eines entsprechenden...
Page 234 - Unterzeichneten zu richten, und zwar unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbildung, forstliche Vorbereitung, Führung, sowie eines Nachweises über die erforderlichen Mittel und unter Angabe des Militärverhältnisses.
Page 164 - Sickerwassermengen. 1. Die Sickerwassermenge beträgt im Durchschnitt von 18 Monaten 60°/o der Niederschlagsmenge. 2. Die Sickerwassermenge steigt und fällt mit der Niederschlagsmenge im Sommer, während dieselbe im Winter vom Schmelzen des Schnees abhängig ist. 3. Die absolute Sickerwassermenge ist im Sommer grösser, die relative dagegen kleiner als im Winter. 4. Das meiste Sickerwasser liefert der Sandboden; dann folgen Humus und Kalkboden, endlich der (lehmige) Thonboden. 5. Der kahle Boden...
Page 139 - Führer durch Wald Und Busch. Anleitung zum Bestimmen unserer Bäume und Sträucher nach ihrem Laube, nebst einer Beigabe: Unsere Waldbäume im Winter. 3. Aufl. Freiburg i. B., Herder'sche Verlagshandl. 12. 130 S. m. 90 Holzschn. Pokorny'» Naturgeschichte des Pflanzenreiches für Gymnasien, Realschulen, höhere Bürgerschulen u.
Page 22 - Element! di economia naturale, basati sul rimboschimento sotto il punto di vista climatico , economico ed igienico per gli agricoltori, i foresticultori, i medici ed i membri dei consigli provinciali e comunali. 8".

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