Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der Bundesverfassung von 1874 erlassenen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse und Staasverträge, Volumes 11-121886 |
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Page 50
... bestrittenen Ausgaben werden ebenfalls in Bordereaux gesammelt und zur Rück- zahlung angewiesen . Bundesrathsbeschluß betreffend Abänderung der Verordnung über Ausrichtung von Entschädigungen bei 50 Regulativ betr . Ueberdruckkasse .
... bestrittenen Ausgaben werden ebenfalls in Bordereaux gesammelt und zur Rück- zahlung angewiesen . Bundesrathsbeschluß betreffend Abänderung der Verordnung über Ausrichtung von Entschädigungen bei 50 Regulativ betr . Ueberdruckkasse .
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... Verordnung über Ausrichtung von Entschädigungen bei Unfällen des Postpersonals im Dienste . ( Vom 23. Februar 1886. ) § 7 der bundesräthlichen Verordnung über Ausrich- tung von Entschädigungen bei Unfällen des Postpersonals im Dienste ...
... Verordnung über Ausrichtung von Entschädigungen bei Unfällen des Postpersonals im Dienste . ( Vom 23. Februar 1886. ) § 7 der bundesräthlichen Verordnung über Ausrich- tung von Entschädigungen bei Unfällen des Postpersonals im Dienste ...
Page 104
... Verordnung betreffend die an einige Eisenbahnverwaltungen für mili- tärische Personentransporte zu bezahlenden Taren vom 8. April 1867 ( A. S. IX , 41 ) zu Kraft besteht , wird den schweiz . Westbahnen für Truppentransporte von 10 Mann ...
... Verordnung betreffend die an einige Eisenbahnverwaltungen für mili- tärische Personentransporte zu bezahlenden Taren vom 8. April 1867 ( A. S. IX , 41 ) zu Kraft besteht , wird den schweiz . Westbahnen für Truppentransporte von 10 Mann ...
Page 183
... Verordnung des Bundesrathes aufgestellt werden . Der Bundesrath wird ferner durch Vollziehungs- verordnung eine Reihe von Detailpunkten zu bestimmen . haben , so z . B. die von den Betreibungsbeamten zu führen- den Bücher ( Art . 8 ) ...
... Verordnung des Bundesrathes aufgestellt werden . Der Bundesrath wird ferner durch Vollziehungs- verordnung eine Reihe von Detailpunkten zu bestimmen . haben , so z . B. die von den Betreibungsbeamten zu führen- den Bücher ( Art . 8 ) ...
Page 208
... Verordnung vom 1. Juli 1879 über Vollziehung des Bundesgefeßes betreffend Militär- pflichtersag * ) erhält folgenden Zusaß : Für den Ersazbezug zu Handen eines andern Kantons kann eine Bezugsgebühr in Rechnung gebracht werden , welche 5 ...
... Verordnung vom 1. Juli 1879 über Vollziehung des Bundesgefeßes betreffend Militär- pflichtersag * ) erhält folgenden Zusaß : Für den Ersazbezug zu Handen eines andern Kantons kann eine Bezugsgebühr in Rechnung gebracht werden , welche 5 ...
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Common terms and phrases
Absender Alinea Alkohols ansteckenden Artikel Auslande Bahnverwaltung Beförderung Behörde beiden Bern besondere Bestimmungen betreffend Betreibung Betrieb beziehungsweise Bezirk Bezug Branntwein Brennerei Bundes Bundesgesetzes Bundesrath darf Desinfektion desinfiziren deſſen diejenigen dieſe dürfen eidgenössischen Eigenthümer Eingangsgebühren einzelnen Eisenbahn Empfänger ersten Fabrikation Falle folgende Fracht Frachtbriefe Franken Gebühren Gegenstände gegenwärtigen gemäß Gesezes Gesundheitsscheine Getränken Gewicht Gläubiger gleichen Grenze großen Grund Güter Handels Hektoliter hohen iſt Jahr Kanton Bern kantonalen Kantonen Kenntniß Kilometer Kisten Konkurs kontrahirenden Kontrole Kosten Krankheit Lachse Landes Landsturm Landwirthschaft Landwirthschaftsdepartement laſſen leztern lichen Maßgabe Maßregeln Meterzentner möglich muß müſſen nöthigen nothwendig Obligationenrecht Personen Pfändung Pferde Polizeidepartement Produktion Ratifikationen Recht Rechtsfreund Rechtsvorschlag Regierung Reglemente Schlempe Schuldbetreibung Schuldners Schuß Schweiz schweizerischen ſein Sendungen ſie ſind sofern soll sowie Sprit Staaten Steuer Südafrikanischen Republik Tage Theil Thierärzte Thiere Transport Ueber Uebereinkunft unserer unseres Entwurfs Verhältniß Verkauf verladen Verordnung verpackt Versender Verwaltung Viehinspektor vorbehalten Vorschriften Waadt Waaren Wagen Weise Wildhüter Zahl
Popular passages
Page 249 - Zuführung nicht zugesagt oder ausdrücklich verbeten ist (§ 14), wenn innerhalb der gedachten Frist schriftliche Nachricht von der erfolgten Ankunft für den Empfänger zur Post gegeben oder solche ihm auf andere Weise wirklich zugestellt ist. Für Güter, welche Bahnhof restante gestellt sind, ist die Lieferzeit gewahrt, wenn das Gut innerhalb derselben auf der Bestimmungsstation zur Abnahme bereit gestellt ist.
Page 46 - Bundesrat ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni: 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 259 - Haftpflicht tritt nicht ein, wenn und soweit nachgewiesen wird, daß der Verlust nach den Umständen des Falles nicht in Folge der natürlichen Beschaffenheit des Gutes entstanden ist, oder daß der angenommene Prozentsatz dieser Beschaffenheit oder den sonstigen Umständen des Falles nicht entspricht.
Page 258 - Schaden nicht gehaftet werde, welcher aus der mit dem Mangel der Verpackung oder mit der mangelhaften Beschaffenheit der Verpackung verbundenen Gefahr entstanden ist; 3.
Page 219 - Produkte in Ballons, Flaschen oder Kruken verschickt werden, so müssen die Behälter dicht verschlossen, wohl verpackt und in besondere, mit starken Vorrichtungen zum bequemen Handhaben versehene Gefässe oder geflochtene Körbe eingeschlossen sein. Falls dieselben in Metall-, Holz- oder Gummi-Behältern versendet werden, so müssen die Behälter vollkommen dicht und mit guten Verschlüssen versehen sein.
Page 46 - ... aufstellen, wie z. B*, den Käufer verpflichten, im Wohnort des Verkäufers zu zahlen, sowie denjenigen, welcher Einschmelzungen vornimmt, dazu anhalten, seine Marke auch bei der zuständigen kantonalen Behörde (Art. 2, letztes Alinea) zu deponiren etc., immerhin mit der Beschränkung, daß diese Vorschriften dem gegenwärtigen Gesetze nicht widersprechen.
Page 224 - Arsenik (Gift)» angebracht sind, und 2. die Verpackung in nachstehender Weise bewirkt worden ist: entweder a. in doppelten Fässern oder Kisten, wobei die Böden der Fässer mit Einlagereifen, die Deckel der Kisten mit Reifen oder eisernen Bändern gesichert sein, die inneren Fässer oder Kisten von starkem, trockenem Holze gefertigt und inwendig mit dichter Leinwand oder ähnlichen dichten Geweben verklebt sein müssen, oder b.
Page 234 - Eisenbahn-Frachtbriefen nicht angenommen. 3. In dem Frachtbriefe sind Ort und Datum der Ausstellung anzugeben und die Güter nach Zeichen, Nummern, Anzahl, Verpackungsart, Inhalt und Bruttogewicht der Frachtstücke (Kolli), die Güter aber, welche nach den besonderen Vorschriften der annehmenden Eisenbahn nicht nach Gewicht angenommen werden, nach dem Inhalte dieser Vorschriften deutlich und richtig zu bezeichnen.*) Der Frachtbrief muß die...
Page 248 - Frachtbriefes folgenden Mitternacht und ist gewahrt, wenn innerhalb derselben das Gut dem Empfänger oder derjenigen Person, an welche die Ablieferung gültig geschehen 'kann, an die Behausung oder an das Geschäftslokal...
Page 78 - Die Reineinnahmen des Bundes aus der inländischen Fabrikation und aus dem entsprechenden Zollzuschlag auf eingeführte gebrannte Wasser werden unter die sämtlichen Kantone nach Verhältnis der durch die jeweilige letzte eidgenössische Volkszählung ermittelten faktischen Bevölkerung verteilt. Von den daherigen Einnahmen haben die Kantone wenigstens 10 % zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen zu verwenden.