Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der Bundesverfassung von 1874 erlassenen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse und Staasverträge, Volumes 11-121886 |
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... finden die technischen und betriebspolizeilichen Vorschriften der Bahnverwaltungen auch auf die Militärtransporte Anwendung . Art . 5. Die Beziehungen zwischen dem Komman- danten der zu befördernden Abtheilungen und den Bahn- beamten ...
... finden die technischen und betriebspolizeilichen Vorschriften der Bahnverwaltungen auch auf die Militärtransporte Anwendung . Art . 5. Die Beziehungen zwischen dem Komman- danten der zu befördernden Abtheilungen und den Bahn- beamten ...
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... finden statt : a . mit den gewöhnlichen fahrplanmäßigen Zügen ; b . mit Extrazügen . Art . 18. Die Verpflichtungen der Bahnverwaltungen zur Beförderung erleiden bezüglich der regelmäßigen Schnell- zige eine Ausnahme insofern , als sie ...
... finden statt : a . mit den gewöhnlichen fahrplanmäßigen Zügen ; b . mit Extrazügen . Art . 18. Die Verpflichtungen der Bahnverwaltungen zur Beförderung erleiden bezüglich der regelmäßigen Schnell- zige eine Ausnahme insofern , als sie ...
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... finden , anzubringen , wenn diese nicht schon in bleibender Weise angemerkt sind . Bei den Personenwagen werden diese Angaben , zur Schonung des Firnisses , über die Fußtritte und so geschrieben , daß sie durch die Einsteigenden nicht ...
... finden , anzubringen , wenn diese nicht schon in bleibender Weise angemerkt sind . Bei den Personenwagen werden diese Angaben , zur Schonung des Firnisses , über die Fußtritte und so geschrieben , daß sie durch die Einsteigenden nicht ...
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... finden , so sind die Geschütze und Fuhrwerke am Abend vorher zu verladen , in welchem Falle der Transport- kommandant für die Nacht eine Wagenwache zu beordern hat . Art . 32. Die Truppen sind bei dem Eintreffen auf der Station in ...
... finden , so sind die Geschütze und Fuhrwerke am Abend vorher zu verladen , in welchem Falle der Transport- kommandant für die Nacht eine Wagenwache zu beordern hat . Art . 32. Die Truppen sind bei dem Eintreffen auf der Station in ...
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... finden im Uebrigen die entsprechenden Bestimmungen der jeweiligen Transportreglemente Anwendung , sowie die ge- seglichen Bestimmungen betreffend Haftpflicht ( Art . 25 des Eisenbahngesezes ) . Art . 88. Sendungen von Kriegsfeuerwerk ...
... finden im Uebrigen die entsprechenden Bestimmungen der jeweiligen Transportreglemente Anwendung , sowie die ge- seglichen Bestimmungen betreffend Haftpflicht ( Art . 25 des Eisenbahngesezes ) . Art . 88. Sendungen von Kriegsfeuerwerk ...
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Common terms and phrases
Absender Alinea Alkohols ansteckenden Artikel Auslande Bahnverwaltung Beförderung Behörde beiden Bern besondere Bestimmungen betreffend Betreibung Betrieb beziehungsweise Bezirk Bezug Branntwein Brennerei Bundes Bundesgesetzes Bundesrath darf Desinfektion desinfiziren deſſen diejenigen dieſe dürfen eidgenössischen Eigenthümer Eingangsgebühren einzelnen Eisenbahn Empfänger ersten Fabrikation Falle folgende Fracht Frachtbriefe Franken Gebühren Gegenstände gegenwärtigen gemäß Gesezes Gesundheitsscheine Getränken Gewicht Gläubiger gleichen Grenze großen Grund Güter Handels Hektoliter hohen iſt Jahr Kanton Bern kantonalen Kantonen Kenntniß Kilometer Kisten Konkurs kontrahirenden Kontrole Kosten Krankheit Lachse Landes Landsturm Landwirthschaft Landwirthschaftsdepartement laſſen leztern lichen Maßgabe Maßregeln Meterzentner möglich muß müſſen nöthigen nothwendig Obligationenrecht Personen Pfändung Pferde Polizeidepartement Produktion Ratifikationen Recht Rechtsfreund Rechtsvorschlag Regierung Reglemente Schlempe Schuldbetreibung Schuldners Schuß Schweiz schweizerischen ſein Sendungen ſie ſind sofern soll sowie Sprit Staaten Steuer Südafrikanischen Republik Tage Theil Thierärzte Thiere Transport Ueber Uebereinkunft unserer unseres Entwurfs Verhältniß Verkauf verladen Verordnung verpackt Versender Verwaltung Viehinspektor vorbehalten Vorschriften Waadt Waaren Wagen Weise Wildhüter Zahl
Popular passages
Page 249 - Zuführung nicht zugesagt oder ausdrücklich verbeten ist (§ 14), wenn innerhalb der gedachten Frist schriftliche Nachricht von der erfolgten Ankunft für den Empfänger zur Post gegeben oder solche ihm auf andere Weise wirklich zugestellt ist. Für Güter, welche Bahnhof restante gestellt sind, ist die Lieferzeit gewahrt, wenn das Gut innerhalb derselben auf der Bestimmungsstation zur Abnahme bereit gestellt ist.
Page 46 - Bundesrat ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni: 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 259 - Haftpflicht tritt nicht ein, wenn und soweit nachgewiesen wird, daß der Verlust nach den Umständen des Falles nicht in Folge der natürlichen Beschaffenheit des Gutes entstanden ist, oder daß der angenommene Prozentsatz dieser Beschaffenheit oder den sonstigen Umständen des Falles nicht entspricht.
Page 258 - Schaden nicht gehaftet werde, welcher aus der mit dem Mangel der Verpackung oder mit der mangelhaften Beschaffenheit der Verpackung verbundenen Gefahr entstanden ist; 3.
Page 219 - Produkte in Ballons, Flaschen oder Kruken verschickt werden, so müssen die Behälter dicht verschlossen, wohl verpackt und in besondere, mit starken Vorrichtungen zum bequemen Handhaben versehene Gefässe oder geflochtene Körbe eingeschlossen sein. Falls dieselben in Metall-, Holz- oder Gummi-Behältern versendet werden, so müssen die Behälter vollkommen dicht und mit guten Verschlüssen versehen sein.
Page 46 - ... aufstellen, wie z. B*, den Käufer verpflichten, im Wohnort des Verkäufers zu zahlen, sowie denjenigen, welcher Einschmelzungen vornimmt, dazu anhalten, seine Marke auch bei der zuständigen kantonalen Behörde (Art. 2, letztes Alinea) zu deponiren etc., immerhin mit der Beschränkung, daß diese Vorschriften dem gegenwärtigen Gesetze nicht widersprechen.
Page 224 - Arsenik (Gift)» angebracht sind, und 2. die Verpackung in nachstehender Weise bewirkt worden ist: entweder a. in doppelten Fässern oder Kisten, wobei die Böden der Fässer mit Einlagereifen, die Deckel der Kisten mit Reifen oder eisernen Bändern gesichert sein, die inneren Fässer oder Kisten von starkem, trockenem Holze gefertigt und inwendig mit dichter Leinwand oder ähnlichen dichten Geweben verklebt sein müssen, oder b.
Page 234 - Eisenbahn-Frachtbriefen nicht angenommen. 3. In dem Frachtbriefe sind Ort und Datum der Ausstellung anzugeben und die Güter nach Zeichen, Nummern, Anzahl, Verpackungsart, Inhalt und Bruttogewicht der Frachtstücke (Kolli), die Güter aber, welche nach den besonderen Vorschriften der annehmenden Eisenbahn nicht nach Gewicht angenommen werden, nach dem Inhalte dieser Vorschriften deutlich und richtig zu bezeichnen.*) Der Frachtbrief muß die...
Page 248 - Frachtbriefes folgenden Mitternacht und ist gewahrt, wenn innerhalb derselben das Gut dem Empfänger oder derjenigen Person, an welche die Ablieferung gültig geschehen 'kann, an die Behausung oder an das Geschäftslokal...
Page 78 - Die Reineinnahmen des Bundes aus der inländischen Fabrikation und aus dem entsprechenden Zollzuschlag auf eingeführte gebrannte Wasser werden unter die sämtlichen Kantone nach Verhältnis der durch die jeweilige letzte eidgenössische Volkszählung ermittelten faktischen Bevölkerung verteilt. Von den daherigen Einnahmen haben die Kantone wenigstens 10 % zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen zu verwenden.