| Potsdam (Regierungsbezirk) - Berlin (Germany) - 1862 - 692 pages
...worden, nach Zeichen, Nummer, Anzahl, Verpackungsart, Inhalt und Bruttogewicht der Frachtstücke (Colli), die Güter aber, welche nach den besonderen Vorschriften...dieser Vorschriften deutlich und richtig zu bezeichnen. Die Li8enli2nn>VelW2llunß li-mn veilimßen, äa«» llic^enißen tlüler, lur welolie nuon !nn<»lt... | |
| Alsace-Lorraine (Germany) - 1874 - 1062 pages
...vriefausslellung angegeben worden, nach Zeichen, Nummern,Nnzahl, Vcrpackungs» art, Inhalt und Brutto» gewicht der Frachtstücke (Kolli), die Güter aber, welche nach den besonderen Vorschriften der annehmen» den Eisenbahn nicht nach Gewicht angenommen »er» den , nach dem Inhalte dieser Vurschrislcn... | |
| Georg Eger - 1877 - 184 pages
...sowie des Bestimmungsortes. 4) Die Güter nach Zeichen, Nummern, Anzahl, Verpackungsart, Inhalt uud Bruttogewicht der Frachtstücke (Kolli), die Güter...angenommen werden, nach dem Inhalte dieser Vorschriften. 5) Die Angabe des deklarirten Werthes und des Interesses der rechtzeitigen Lieferung im Falle der Versicherung... | |
| Georg Eger - 1879 - 440 pages
...Frachtführer befördert worden, werden auch als Beilagen zu den Eisenbahn-Frachtbriefen nicht angenommen. 3. In dem Frachtbriefe sind Ort und Datum der Ausstellung...Vorschriften deutlich und richtig zu bezeichnen.*) Der Frachtbrief muß die Unterschrift des Absenders oder eine gedruckte beziehungsweise gestempelte... | |
| Switzerland - Session laws - 1879 - 882 pages
...Frachtführer befördert worden, sind auch als Beilagen zu den Eisenbahnfrachtbriefen nicht zuläßig. 3) In dem Frachtbriefe sind Ort und Datum der Ausstellung...anzugeben und die Güter nach Zeichen, Nummern, Anzahl, Verpakungsart, Inhalt und Bruttogewicht der Frachtstüke (Colli), die Güter aber, welche nach den... | |
| Heinrich Thöl, Emil Uhles - Commercial law - 1880 - 280 pages
...Versender verpflichtet werden, für jeden Wagen einen eigenen Frachtbrief dem Gute beizugeben. 7) § 50 Nr. 3. In dem Frachtbriefe sind Ort und Datum der Ausstellung...dieser Vorschriften deutlich und richtig zu bezeichnen. 8) § 50 Nr. 3. Der Frachtbrief muß die Unterfchrift des Abfenders oder eine gedruckte beziehungsweise... | |
| Baden (Germany) - 1870 - 770 pages
...Gegenwart dem Frachtbriefe aufzudrücken. Beilagen zu den Eisenbahn-Frachtbriefen nicht angenommen. In dem Frachtbriefe sind Ort und Datum der Ausstellung...dieser Vorschriften deutlich und richtig zu bezeichnen. Der Frachtbrief muß die Unterschrift des Absenders oder eine gedruckte beziehungsweise gestempelte... | |
| Austria - Law - 1882 - 578 pages
...Frachtführer befördert worden, werden auch als Beilagen zu den Eisenbahn-Frachtbriefen nicht angenommen. 3. In dem Frachtbriefe sind Ort und Datum der Ausstellung...Verpackungsart, Inhalt und Bruttogewicht der Frachtstücke (Colli), die Güter aber, welche nach den besonderen Vorschriften der annehmenden Eisenbahn nicht nach... | |
| Germany - Railroad law - 1886 - 298 pages
...worden, werden auch als Beilagen zu den Eisenbahn-Frachtbriesen nicht angenommen. 3. In dem Frachtbriese sind Ort und Datum der Ausstellung anzugeben und die...(Kolli), die Güter aber, welche nach den besonderen Vorschristen der annehmenden Eisenbahn nicht nach Gewicht angenommen werden, nach dem Inhalte dieser... | |
| Georg Eger - Commercial law - 1888 - 472 pages
...Frachtführer befördert worden, werden auch als Beilagen zu den Eisenbahn-Frachtbriefen nicht angenommen. 3. In dem Frachtbriefe sind Ort und Datum der Ausstellung...annehmenden Eisenbahn nicht nach Gewicht angenommen werben, nach dem Inhalte dieser Vorschriften deutlich und richtig zu bezeichnen. Der Frachtbrief muß... | |
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