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verdächtig seyn mußte, weil er insgeheim mit den Feinden seis nes Vaterlandes unterhandelte, welcher, auf diesen mehr als rechtmäßigen Verdacht hin, zu einer jeden andern Zeit verhaftet worden wäre, genoß ruhig aller seiner Ehren, eines unermeßlichen Vermögens, und der Wohlthaten der Republik. Hndef drängen sich die Begebenheiten: Lajolais, der Freund, der Vertraute des Pichegrü, geht verfohlener Weise von Pas ris nach London, kommt wieder von London nach Paris, überbringt dem Pichegrü die Gedanken des Moreau, und dem Gen. Moreau die Gedanken und Absichten des Pichegrû, und seiner Mitverbundenen. Die Räuber des Georges bereiten in Paris selbst, alles zu, was zur Ausführung ihrer ge meinschaftlichen Projekte nöthig_ist."

„Es wird ein Ort zwischen Dieppe und Treport angewies fen, von jeder Unruhe, von jeder Bewachung entfernt, wo die Räuber Englands auf englischen Kriegsschiffen hergeführt, unbemerkt landen, wo sie bestochene Menschen zu ihrem Empfange antreffen, Menschen, die bezahlt sind, um sie während der Nacht von einer verabredeten Stelle zur andern und bis Paris zu führen. In Paris find für sie in vorläufig gemietheten Häusern Asyle ausgemittelt, worin sich vertraute Wächter befinden; sie baben dergleichen in mehreren Quartieren der Stadt, in mehreren Strassen, zu Chaillot, in der Strasse du Bacq, in der Vorstadt Saint- Marceau, im Marais. Die erste Landung geht vor sich; es war Georges mit acht seis ner Räuber. Georges geht an die Küste zurük, um bei der Landung Coster SaintVictor's, der durch das Gericht über den Vorfall am 3 Nivose verurtheilt worden war, und zehn andrer Räuber gegenwärtig zu seyn. In den ersten Tagen dieses Monats kommt eine dritte Landung zu Stande; bei dieser find Pichegrü, Lajolais, Armand- Gaillard, der Bruder Raoul's, Hean Marie, einer der ersten Vertrauten von Georges, und einige andre Räuber dieser Art. Georges samt Hoiau, genannt d'Affar, Saint Vincent und Picot genannt le Petit, gehen der dritten Bandung entgegen; die Vereinigung geht auf der Meierei de la Poterie vor sich Eine vierte Landung wird erwartet. Man erblikt die Schiffe bereits; aber widrige Winde verhinderten ihre Annäherung; noch vor wenigen Tagen machten fe die Signale, woran fie sich erkannten. Georges und Pichegru kommen zu Paris an. Sie logiren in dem nemlichen Hause, umgeben von etwa dreissig Räubern, über welche Georges Befehlshaber ist. Sie fähen den Gen. M 6reau; man kennt den Ort, den Tag, die Stunde, wo die erste Zusammenkunft gehalten wird; eine zweite war verabres der, kam aber nicht zu Stande; eine dritte, eine vierte, hatte in dem Hause des Gen. Moreau Statt. Diese Gegenwart von Georges und Bichegrü in Paris, diese Konferenzen mit dem Gen. Moreau, beruhen auf unwidersprechlichen und vielfachen Beweisen. Man verfolgte die Spuren von Georges und Bichegrů von Haus zu Haus; diejenigen, welche zu ih rer Landung geholfen, diejenigen, welche sie im Dunkel der

Hacht von Posten zu Posten geführt haben, diejenigen, wel che ihnen zu Baris einen Zufluchtsort gegeben, ihre Vertrau te, ihre Mitschuldige, Lajolais, ihr Hauptzwischenhåndler, der Gen. Moreau, find arretirt. Man hat die Effekten und Baviere des Gen. Pichegrü in Beschlag genommen, und Lie Polizei folgt seiner Spur mit einer großen Thätigkeit EngIand wollte die Regierung fürzen, und durch diesen Sturz Frankreich zu Grund richten, um es Jahrhunderten von Bürgerkrieg und Verwirrung preiszugeben. Aber eine Regierung fürzen, welche sich auf die Zuneigung von 30 Millionen Bür ger füst, und mit einer farken, tapfern, und treuen Armee umgeben ist, übersteigt die Kräfte Englands und die Kräfte Europas. Auch wollte England nur durch die Ermordung des ersten Konfuls, und dadurch, daß es diesen Meuchelmord mit dem Schatten eines Mannes bedekte, den noch die Erinnerung an seine Verdienste vertheidigte, feinen Zwek erreichen. Ich muß noch beifügen, daß die Bürger keine Besorgnisse Haben dürfen. Ter größte Theil der Räuber ist in Verhaft, die übrigen sind auf der Flucht, und werden von der Polizei lebhaft verfolgt. Keine Klasse von Bürgern, keinen Zweig der Verwaltung trift irgend eine Anzeige, irgend ein Verdacht. Ich werde diesen Bericht nicht weiter ausdehnen. Sie haben alle Aftenstufe gefeben; Sie werden Befehl geben, fie alle der Jufti unter die Augen zu legen. Der Richter, FuBizminifter (unters.) Regnier."

3.

Senatus konsultum vom 8. Vent. (28 Febr.) Bonaparte erßter Konsul proklamirt im Namen des fransöfifchen Volkes das Senatus Konsultum, deffen Inhalt folgt, als Gesez der Republik.

Senatus Konsultum.

Auszug aus den Registern des BewahrungsSenates, vom 8. Ventose Fahr 12 der Republik.

Der BewahrungsSenat, in der vom Art. 90 der Konftitution vorgeschriebenen Zahl von Gliedern versammelt; nach Einsicht des Vorschlages eines Senatus Konsultums, welcherin der vom Art. 87 des organischen SenatusKonfultums vom 16. Thermidor 10. abgefaßt ist; nach Anhörung der Redner der Regierung über die Beweggründe dieses Vorschlages und des Berichtes seiner, in seiner Sizung vom 6ten dieses Monats ernannten, Spezial Kommission;

Defretirt wie folgt:

Art. 1. Die Verrichtungen des Fury's sollen während dem Baufe der Fahre 12 und 13 in allen Departementen der Republik für das Urtheil aller Verbrechen von Hochverrath, aller Attentate gegen die Person des ersten Konsuls und anderer Angriffe gegen die innere und äußere Sicherheit der Republik Suspendiri seyn.

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II. Die peinlichen Tribunalien sollen zu dem Ende, in Gemäßheit der Verfügungen des Gesejes vom 23. Floreal 18. Hahres, dem KafsationsGesuch ohnbeschadet, organisirt seyn *).

III. Gegenwärtiges Senatuskonsultum soll durch eine Botschaft der Regierung der Republik übersendet werden. Der Präsident und Sekretarien Unt. Cambaceres, zweis ter Konsul, Präsident, Morard de Galles, p seph Cornudet, Sekret.

Gesehen und besiegelt. Der Kanzler des Senats

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Unt. Saplace.

*) Der Spezial Gerichtshof der peinlichen Fu fiz Pflege, welchem obiges Senatuskonsultum das Urtheil über alle des Hoch Verraths beschuldigte Personen überträgt, besteht,

aus einem Präsidenten, der nothwendig der Präfi dent des gewöhnlichen Gerichtshofs der peinlichen FustizPflege ist.

Aus einer gleichen Zahl von Richtern dieses GerichtsHofes und des Civil Gerichtshofes, der an dem Orte, wo der erste seinen Siz hat, besteht. Der Gerichtshof kann nur in gleicher Zahl richten, zu sechs, acht oder zehn Gliedern. Der Präsident zählt äls Nichter des peinlichen Gerichtshofes.

Aus einem Kaiserlichen GeneralProkurator, der zugleich die Stelle als dffentlicher Anfläger ver fieht.

Aus einem Gerichtsschreiber.

Ein von dem Präsidenten dazu kommittirter Richter ver hört und fonfrontirt die Angeklagten, ladet und hört die Zeugen ab; sobald seine Instruction geschlossen ist, wäh Ien die Angeklagten ihre Vertheidiger oder es werden ihnen deren von Amtswegen ernennt. Das Tribunal erläßt hierauf ein Urtheil, wodurch es über seine Kompes tenz erkennt. Der GeneralProkurator fest sodann den Anklage Aft auf, der die Grundlage der Prozedur ift. Der Präsident sezt den Tag der Sizung fest, welche öffentlich ift, und worin die Zeugen in Gegenwart der Angeklagten nochmal alle eidlich abgehört werden müssen. Der Genegal Prokurator entwikelt hierauf feine Anklage; nach ihm haben die Angeklagten und ihre Vertheidiger das Wort. Das Tribunal spricht das Urtheil nach der Stimmenmehre heit. Gleichheit der Stimmen entscheidet für den Angeflagten. Während drei Tagen kann der Verurtheilte wegen Verlegung der Formen oder falscher Anwendung des Gesezes Kassation nachsuchen. Hat er dies unter Lassen, oder ist sein Gesuch verworfen worden, so wird das Urtheil in Zeit von vier und zwanzig Stunden vollzogen.

4.

Aftenstufe in Betref des Selbstmordes des Ep Generals Bichegru.

A.

Urtheil des peinlichen und SpezialGerichtsho fes des Seine Departements.

Auszug aus den Minuten des peinlichen und Spezial Gerichthofes des SeineDepartements.

Heute am fechszehnten Germinal im Fahre zwölf der französischen Republik, um eilf Uhr des Morgens; im BerathschlagungsZimmer des peinlichen_und_Spezial-Gerichtshofes des Seine Departements, worin sich auf die, beiden in Sizung befindlichen Sectionen so wie den Gliedern, die fich damals in dem Umfang des besagten Tribunals befanden gemachte Einladung versammelt haben: Die Bürger Hemart, Prásident, Martineau, VizePräsident, Desmaisons, Ni» gault, Bourguignon, Lecourbe, Dameuve, Laguillaumpe, Selves und Clavier Richter des besagten Tribunals, assistirt von Peter Hohann Barre, CommisGreffier.

Der Regierungskommissair, öffentlicher Ankläger, von den Bürgern Delafleutrie und Courtin, seinen SubHiruten, begleitet, nahm das Wort: „ich bin,diesen Morgen von dem Bürger Thuriot, einem der Richter dieses Tribu nals, welcher damit beauftragt ist, gegen Georges Cadoudal, Karl Pichegrü, Ergeneral, den General Moreau und andere, die einer Verschwörung gegen die Person des ersten Konsuls, und gegen die innere und äußere Sicherheit der Republik beschuldigt sind, zu instruiren, benachrichtiget worden, daß man ihm angekündigt habe, der besagte Karl Piche grů, verhaftet im Tempel-Thurm als dem Huizhaus, habe sich in verwichener Nacht selbst entleibt. Ich erachte es von der größten Wichtigkeit, daß der peinliche und Spezial-Gerichtshof des Seine-Departements, welcher durch ein Senatus konsultum mit der Instruction dieser Sache beauftragt und mit der zu ihrer Aburtheilung nöthigen Gewalt bekleidet ist, auf der Stelle alle Maasregeln ergreife, welche nöthig seyn können, um die Richtigkeit dieser Thatfache zu begrunden, und in der Unterstellung, daß es dem so sey, um die Identität der Person zu konstatiren, und die auf dieses Ereignis Bezug habenden Umstände sicher zu stellen. Sch Jade folglich das Tribunal ein, und in so weit es nöthig seyn follte, requirire ich es förmlich, sich mit diesem Gegenstande zu beschäftigen.'

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Nachdem besagter Kommissair und seine Substituten abgegangen waren, beauftragt das Tribunal, nachdem es darüber berathschlagt hat, in Erwägung, daß die Umstände es dringend anbefehlen, die Thatsache und die Identität der Person` zu konstatiren, daß sie gleichfalls anbefehlen, alle Nachrichten, welche auf die Begebenheit, von welcher es so eben ung

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terrichtet worden, Bezug haben, zu sammeln und sicher zu ftellen, die Bgr. Desmoisons, Rigault, Bourguig non und Selves, sich augenbliklich in den Tempel zu be geben, um gemeinschaftlich mit dem Bgr. Thuriot, der er nennt ist um über die besagte Verschwörung zu inftruiren, in Gegenwart des befagten Regierungskommiffairs und seines Substituten des B. Delafleutrie alle zusammenwirkende Maasregeln zu ergreifen

1) um zu begründen, ob dieses Ereigniß gewiß ist;

2) in der Unterstellung, daß es wäre, die Identität der Person zu konstatiren,

3) alle auf dieses Ereignis Bezug habende Nachrichten einzuziehen und sicher zu stellen.

Ermächtigt die besagten Kommissarien, in dieser Hinsicht alles zu thun und anzubefehlen, was sie für sachdienlich erach ten werden.

Befiehlt, daß über das Ganze ein VerbalProzeß errichtet werden soll, den sie dem Tribunal zu überbringen haben, um nachher, auf das Begehren des besagten Kommissairs zu verfügen, so wie es dem Falle angemessen seyn wird.

Geschehen und erlassen an obenbesagtem Tag, Monat und Fahr, und haben besagte Präsidenten, Vize Präsidenten und Richter mit besagtem CommisGreffier unterzeichnet. (Hier folgen die Unterschriften.)

B.

Auszug aus den Registern des peinlichen und Spezial-Gerichts hofes des Seine-Departements.

Im Jahr zwölf der französischen Republik, am sechszehnten Germinal um halb sechs Uhr Nachmittags, als das peinliche und Spezial-Gericht des Seine-Departements an seinem ge wöhnlichen Sizungsorte, bei offenen Thüren, versammels war, assistirt von Beter Hohann Barre, Commis- Greffier nahm der Regierungs-Kommissair, öffentlicher Anklager, von dem Bgr. Delafleutrie, feinem Substituten begleitet, das Wort: Sie haben durch ihr Urtheil von heute Kommissarien ernannt, um sich in das Huizhaus des Tempels zu begeben, und gemeinschaftlich mit dem Bgr. Thuriot, welcher beaufs. tragt ist, gegen Georges Cadoudal, Karl Bichegru, den General Moreau und andere, beschuldigt einer Ver. schwörung gegen die Person des ersten Konsuls und gegen die innere und außere Sicherheit der Republik, zu inftruiren, in meiner Gegenwart und der des Bgrs. Delafleutrie meines Substituten alle nöthige Maasregeln zu ergreifen, unt zu begründen: ob es gewiß sey, daß der besagte Ergeneral Bichegrü sich in dem Zimmer, worin er im Tempel vers haftet war, selbst entleibt habe: um in der Unterstellung, daß diese Thatsache wahr sey, die Identität der Person zu kon fatiren und alle auf diese Begebenheit Bezug habenden Nach richten einzuziehen." Diese Kommissarien haben Ihre Absicht erfüllt. Ich requirire, daß der Verbal-Prozeß verlesen werde welcher fonßatitt, was sie gethan und anbefohlen haben.

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