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XXII. Gutachten des Herrn Oberlandesgerichtsrath May Heinsheimer
in Karlsruhe über die Frage:
Empfiehlt sich die Beibehaltung der Vorschriften, welche der Ent-
wurf des bürgerlichen Gesetzbuches im Allgemeinen Theil (§§ 98
bis 102) über den Irrthum bei Willenserklärungen aufstellt? .
XXIII. Gutachten des Herrn Professor Dr. Leonhard in Marburg über
die Frage:
wurf des bürgerlichen Geseßbuchs im Allgemeinen Theil (§§ 98
bis 102) über den Irrthum bei Willenserklärungen aufstellt?
XXIV. Gutachten des Herrn Rechtsanwalt Dr. Mar Hachenburg in
Mannheim über die Frage:
Ist die im Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches angenommene
Behandlung der Pertinenzen zu billigen, oder eine Abänderung
derselben wünschenswerth, und in welchem Sinne? .
XXV. Gutachten des Herrn Professor Dr. Kohler in Berlin über
Ist die im Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches angenom-
mene Behandlung der Pertinenzen zu billigen, oder eine Ab-
änderung derselben wünschenswerth, und in welchem Sinne?
XXVI. Gutachten des Herrn Oberlandesgerichtsrath Thomsen in Stettin
über die Frage:
Ist das gesehliche Pfandrecht des Vermiethers und Verpächters
beizubehalten?
XXVII. Gutachten des Herrn Gerichtsaffeffor Lewinsohn in Berlin über
Ist das gesetzliche Pfandrecht des Vermiethers und Verpächters
beizubehalten oder abzuändern?
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