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tige Facultät geseht werden, teutsche Facultät". Man schreitet zur Unterschrift und Besieglung der Bundes Acte. Die Ernennungen der Bevollmächtigten für die Bundesversammlung, sollen der Hof und StaatsCanzlei zu Wien noch vor der Mitte des Augus stes gesendet werden.

Beilagen. Num. 1. u. 2. Sie sind oben näher angezeigt.

Erstes

Conferenz Protocoll

über die Feststellung des teutschen Bundes.
Wien, den 23. Mai 1815.

In Gegenwart:

für Destreich,

der Herren, Fürst von Metternich, Baron von Weffenberg;

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für Preussen,
Staatskanzler Fürst v. Hardenberg
Baron von Humboldt;

für das Königreich Sachsen,
Graf von Schulenburg,

Baron von Globig;

für Baiern,
Graf von Rechberg;
für Hessen Darmstadt,

Baron von Türckheim;

für die fåmmtlichen Fürsten und freien Städte, als Deputirte,

der Herren, Baron von Plefsen,

Graf von Keller,

Baron von Mind wig,

der Herren, Senator Smidt, Präsident von Berg; für Baden,

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Baron von Berstett;

für Hannover, Graf von Münster,

Graf von Hardenberg;

für die Niederlande, wegen Luxemburg, der Herr Baron von Gagern;

für Dänemark, wegen Holstein,
Graf von Bernstorf;

für Wirtemberg,

Niemand.

Der Herr Fürst von Metternich eröffnete die Conferenz mit der Erklärung, daß man zwar schon seit dem Anfange des Congresses darauf Bes dacht genommen, den Entwurf zu einer schön in Paris beschlossenen teutschen Bundesverfas. súng vorzubereiten, daß man jedoch sehr bald erkannt habe, daß eine definitive Feststellung die ses Bundes nicht eher möglich sey, bis, wenig. ftens in der Hauptsache, der Punct der Territo rial Verhältnisse ausgeglichen worden.

Eine wichtige politische Bégébenheit *) habe so. dann genöthiget, sich zunächst mit den dringendsten Bedürfnissen des Augenblickes zu beschäftigen, auch die Nothwendigkeit der jeßt sehr nahe bevorstehen. den Abreise der Monarchen herbeigeführt. Gleich. wohl könne der Congreß nicht beendiget werden, ohne daß die teutsche Föderation in ihren Grund. zügen dargestellet werde, deren nåhre Entwiɗe. lung man dem Bundestage selbst vorbehalten müsse.

*) Buonaparte's Rückkehr nach Frankreich. A d. H.

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Unter diesen Umständen, feyen die Bevollmäch. tigten von Oestreich und Preussen zusammenge. treten *), um einen Entwurf dieser Grundzüge zu verabreden, welcher hiermit den zu diesem Be huf berufenen Bevollmächtigten der teutschen Fürsten vorgelegt werde, um über die darin ent haltenen Vorschläge ihre Anmerkungen zu machen; wobei wiederholt werde, daß dieser Entwurf nur die Grundzüge der politischen Föderation enthalte., bas Uebrige aber der Berathung der Bundespersammlung selbst vorbehalten werde.

Nachdem hierauf Herr Fürst von Metter. nich diesen Entwurf vorgelesen hatte **), wovon die Abschrift den anwesenden Mitgliedern mittelst Dictatur in der StaatsCanzlei sofort mitgetheilt wer den folle, ward beliebt, daß die heute anwesenden Bevollmächtigten sich am Freitag den 26. d. M. um 2 Uhr hier wieder versammeln wollen, um zur Discussion der einzelnen Artikel zu schreiten.

Womit die heutige Sigung geschlossen worden.

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* In mehreren Vor Conferenzen, die seit der Mitte des Maimonats statt hatten. Den legten dieser ZusammenFünfte, hatte auch der königlich großbritannisch - hannöverische erste Bevollmächtigte, Herr Graf von Münster, beigewohnt. A. d. Hi

*) Es ist derselbe, welcher unmittelbar vor diesen Protocollen, unter Num. XXX, S. 513, sich abgedruckt befindet. A. d. H.

Zweites

Conferenz Protocoll

für die Feststellung des teutschen Bundes.
Wien, den 26. Mai 1815

In Gegenwart aller in dem ersten Protocoll
bezeichneten Bevollmächtigten.

Für Dänemark hinzugekommen: Herr Graf von Bernstorf *).

Der Herr Fürst von Metternich gab zuvor. berft, sub num. 1. lit. a und b, die Schreiben zu Protocoll, wodurch die königlich - wirtember. gischen Herren Bevollmächtigten ihre Abwesenheit in der vorigen Sißung entschuldiget haben **).

Derselbe gab sodann sub num. 2 eine an ihn gerichtete Note des großherzoglich - badischen Herrn Bevollmächtigten zu Protocoll, worin leßterer zu erkennen giebt, daß, obgleich er versichern zu können glaube, daß sein gnädigster Herr bereit sey, jede Verfügung einzugehen, welche zu Erhaltung der Selbstständigkeit und Sicherheit der teutschen Bundesstaaten allgemein für nothwendig gehalten wer den wird, gleichwohl die Beschränktheit seiner Vollmachten ***) ihm nicht gestatte, über den vorgelegten Entwurf einer teutschen Bundes Acte die Gesinnungen seines Hofes auszudrücken, bis die,

* Joachim, Bruder des schon in der ersten Conferenz, für Dänemark wegen Holstein erschienenen Herrn Grafen von Bernstorf, A. d. H.

**) Man vergleiche das siebente und eilfte Protocoll,

A.. d. H.

***) Diese bestimmten ihn zum Beyollmächtigten in dem Hauptquartier der verbündeten Monarchen.

9. d. H.

mittelst Courires von ihm erbetenen neuen Verhal tungs Befehle eingegangen seyn werden.

Ebenmäßig gaben die königlich, så chsische n Herren Bevollmächtigten eine Erklärung sub num. 3 zu Protocoll, wodurch sie bis zum Eingang der nächstens erwartenden Instructionen ihres Ho. fes, sich in Betreff des zu erörternden Entwurfs das Protocoll offen behielten.

Sodann übergaben die Herren Deputirten der vereinigten Fürsten und freien Ståbte sub num. 4 eine in forma protocolli gefaßte Er. klärung, in deren Einleitung zu erkennen gegeben wird, daß, da von ihren Committenten die Depu tation nur in der Absicht ernannt worden, um、 über Art und Form der Verhandlung, in Betreff der teutschen Bundesverfassung Rücksprache zu hal ten, nicht aber, um über diese Verfassung im Namen Aller abzuschlieffen, die bisherigen Herren Dea putirten zwar ersuchet worden, der auf heute ange feßten Conferenz beizuwohnen, jedoch beauftraget worden, auf die Zulassung aller Bevollmächtigten zu den fernern Berathungen anzutragen, und vorLäufig einige weiter zu erörternde Wünsche und Bemerkungen anzubeuten.

Es wurde hierauf zur Discussion der ein zelnen Artikel des in der vorigen Sißung ver. lesenen Entwurfs geschritten, und die Herren Be vollmächtigten ersucht, wenn sie bei dem einen oder dem andern Artikel Erinnerungen zu machen fån ben, selbige zu Protocoll zu geben.

Und sind hierauf nachstehende Erinnerungen und Vorschläge theils mündlich gemacht, theils in den Anlagen zu dem heutigen Protocol sub num. 5, 6, 7 a u. b, 8 schriftlich abgegeben worden.

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