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Holstein tritt dem Entwurf mit einer glei chen Bemerkung ad d, in Hinsicht der Collateral Steuer, und mit der Erinnerung bei, daß der Punct der Abzugsfreiheit von Erbschaften deuts licher zu fassen wäre.

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Die Bundesglieder behalten sich vor, auf der ersten Bundesversammlung für die Freiheit des Handels und Verkehrs zwischen den teutschen Staaten, so wie für die Schiffahrt (nach den auf dem Congreß in Wien festgeseßten Grundsäßen) auch andere, auf die gemeinsame Wohlfahrt Bezug habende Angelegenheiten, die zweckmäßigert Anordnungen zu treffen.

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Ad art. 17. i

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Batern schlägt vor, am Schlüsse nach dem Worte Angelegenheiten, statt,, Anordnungen zu treffen", su feßen: in Berathung zu treten, fo weit es nur die bestehenden Verhältnisse gestatten, und keine jura singulorum gefrånkt werden. Be schlüsse darüber, fönnen indeffen nur durch allge meine Einstimmung aller Mitglieder des Bundes ju Stande kommen.

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Die Deputirten der Fürsten und Stådter bie auf dem Congreß zu Wien, wegen der Schife fahrt festgefeßten Grundsäge seven vielen Congreß

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Bevollmächtigten noch nicht bekannt, und könnten Baher von denselber zur Zeit noch als Grund.

Lage anerkannt werden.

dou Holstein der Ausdruck erße Bundesvers fammlung!! sey unrichtig, da diese beständig seyr folle; tritt übrigens dem Entwurfe, doch mit der von der Deputation der Fürßen und freien Acten d. Congr. II. Bd. 3. Heft.

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Städte in Betreff der Schiffahrt gemachten Erin Herung bei.

Womit die heutige Conferenz beschloffen, und die nächste auf Montag den 29. Mai um 12 Uhr festgesezt wurde.

(Folgen die Unterschriften, wie in dem er.

ften Protocoll, nur vermehrt mit dem Namen des Herrn Grafen Joachim von Bernstorf.)

Beilagen.

Num. 1a.

Entschuldigungsschreiben

des königlich - wirtembergischen Herrn Bevoll Net mächtigten, Grafen von Winfingerode.

Lit. a.

Graf von Winzingerobe, welcher so eben(Morgens 11 Uhr) seine Einladung von dem Herrn Fürsten von Metternich zu einer Confereng auf heute Mittag 2 Uhr erhalten hat, ersucht bes Baierischen Herrn GeheimenKaths und Gesandten Grafen von Rechberg Excellenz, ihn bei seiner bekannten Unpåßlichkeit, die ihr zu Hause zu blei Ben nöthigt, wegen des Richterscheinens bei dieser Conferenz zu entschuldigen, dubo

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Er vernimmt zugleich, daß der Herr BaronDon Linden heute früh eine Reise auf das Land gemacht hat, und vor Abends nicht wieber jurid kommen dürfte, und fügt dieser Benachrichtigung noch die Versicherung seiner ausgezeichnetesten Hochach. tung bei.

Wien, den 23. Mai 1815:

Num. i b.

Entschuldigungsschreiben

des föniglich wirtembergischen Bevollmächtigtens Freiherrn von Linden.

Lit. b.

Votre Altesse,

En revenant hier au soir de la campagne, je trauvai l'invitation à une conférence, qui devoit avoir lieu chez votre Altesse. Je la prie d'excuser le retard de ma réponse et de vouloir bien agréer l'assurance de la plus haute considération. Vienne, le 24 mai 1815.

Le baron de Linden.

Num. 2.

Note

bes großherzoglich badischen, bei den allerhöch. sten verbündeten Mächten in dem Hauptquartier accreditirten Herrn Gesandten.

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Unterzeichneter aufferordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister des Großherzogs von Ba den bei denen hohen Alliirten, hat die Ehre, anmit Se. fürstliche Gnaden den Herrn Fürsten von Metternich zu benachrichtigen, daß obwohl er sich berechtigt glaubt, mit Zuversicht versichern zu kön nen, daß der Großherzog sein gnädigster Herr be reit ist, jede Verfügung einzugehen, welche zu Er. haltung der Selbstständigkeit und Sicherheit der teutschen Bundesstaaten allgemein für nothwendig erach. tet werden wird, die Beschränktheit seiner Vollmach.

Ten ihm dennoch nicht gestattet, über ben ihm in ber geftrigen Conferenz vorgelegten Entwurf einer teutschen Bundes Acte die Gesinnungen seines Hofes auszudrücken, und noch weniger in irgend eine Berbindlichkeit deßhalb einzugehen, bis nicht neue Ver. haltungsregeln die Grenzen seiner Vollmacht werden erweitert haben.

Um aber feinen Augenblick zu versäumen, so hat Unterzeichneter heute einen vollständigen Bericht deßhalb mittelst Couriers' an seinen Hof abgeschickt, deffen schleunige Rückkehr er erwarten muß, um über die Errichtung des vorgeschlagenen teutschen Bundes die Ansichten und Entschlieffung des Großherzogs seines Souverains bestimmen zu können.

Unterzeichneter bezweifelt keineswegs bei den ihm bekannten Gesinnungen, daß er zu Mitunter. zeichnung der allgemein änzunehmenden Verfass fungsurkunde unverzüglich werde ermächti get werden*), und hat die Ehre in dieser Er. wartung Sr. fürstlichen Gnaden die Gesinnungen feiner unbegrenzten Verehrung zu erneuern.

Wien den 24. Mai 1815.

Frhr. von Berftett.

Num. 3.

Worbehalt

der königlich-sächsischen Herren Bevollmäch

tigten.

Die königlich fåchsischen Herrn Bevollmäch. tigten werden zwar bei der heutigen Conferenz, über

y Die hierauf erfolgte großherzoglich - badische Erklärung ** findet sich unten als Beilage Num. ■ zu dem sechsten Protocoll.; G. A. d. H. 191

ben einen oder den andern Artikel des vorgelegten Entwurfs zu einer teutschen BundesActe, in so fern Ju einer Discussion darüber vorgeschritten werden würde, einige vorläufige Bemerkungen zu ma chen im Stande seyn, allein, da sie, bet Ermange lung ausreichender Instruction von Seite ihres aller höchsten Hofes, für heute weder über den vorgeleg ten Entwurf im Allgemeinen, noch über die einzel nen Artikel desselben eine förmliche Abstimmung abs zugeben vermögen; so behalten sie fich selbige, so wie Alles dasjenige, was ihrer Seits hierbet zu be merken, oder in Antrag zu bringen seyn möchte, ausdrücklich vor, und tragen darauf an, für heute diese Erklärung ad protocollum zu nehmen.

Wien, den 26. Mai 1815.

Graf von der Schulenburg.
Globig

Num. 4.

Er flår ung

der vereinigten Fürsten und freien Städte.
Protocoll.

Wien, am 25. Mai 1815.

Den CongreßBevollmächtigten der vereinig ten Fürsten und freien Städte wurde von den Herren Deputirten der Entwurf einer teutschen BundesActe mitgetheilt, welcher in der Confereng bom 23. d. M. von dem Herrn Fürsten von Met ternich vorgelegt worden war, mit dem Wunsche daß sie sich am 26. d. darüber åussern möchten.

Die Meinung gieng hierauf dahin, daß diese Deputation in Gemäßheit des früherhin geschehenen

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