Wb. 1. Heft 1. Auf den Umschlag in Num. XIII, fatt heft. 4. E. 106, §. z 3. 2, nach „durch“ seze eine. -- S 142, 3. 10 s. aber. 281 Art. 5, 3. 5, statt opposé lies apposé. - G. 285, Bd. 11. S. 3, 3. 4 und 5. v. u. statt Anwendungen, lies 1. Entwurf einer Grundlage der teutschen Bun II. Entwurf einer Verfaffung des zu errichtenden IV. Entwurf einer Verfassung des zu errichtenden teutschen Staatenbündes, ohne Eintheilung, V. Wiener: Congreß Protocolle über die Sigun Sechstes Heft.. V. Des de Ongreß Protocolle über Geite Schluß Anmerkung des Herausgebers. .. 197 VI. Note, wodurch der herzoglich-sachsen-weimarische Hr. Bevollmächtigte andern HerrenCongreß-Bevollmäch tigten bekannt macht, daß sein Souverain die großhers zogliche Würde angenommen habe; datirt Wien den 6. April 1815. 198 199 200 201 VI..Note der kurfürstlich-hessischen CongrefGes 2071 Beilage. Verzeichniß einiger der fürstlich i sens 211 213 Beilage. Vorstellung, worin die sämmtlichen Hers ren Grafen von Erbach sich bei dem Congreß wider. Hessen Darmstadt beschweren, theils über den wer gen Steuer Rückstandes auf ihre Renten und Gefde ges legten Beschlag, theils über Bedrückung ihrer Untertha nen durch übermäßige Steuern und harte Zwangsmittel; darirt Erbach, Fürstenau und König den 11. März 1815 216 König den 11. XIII. Note des Bevollmächtigten der Unterthanen der Grafschaften olms BraunfelsundGreifenstein, betreffend die Beschwerden dieser Unterthanen gegen die herzoglich n asfauische Regierung, und die Bitte, ihre vorige Landesherrschaft ihnen wieder zu geben; datirt Wien den 17. April 1815. Beilage. An den zu Wien versammelten Ers lauchtenCongres allerunterthänigste Denks undBitts schrift der Unterthanen der Grafschaften Solms Braunfels und Greifenstein. 5223 XIV. Note des Herrn Geheimen Raths von Gärtner, als Bevollmächtigten vieler teutfchen fürstlichen und gräflichen Häuser, welche durch die rheinische Bunz Desakte andern teutschen Fürsten untergeordnet wurden, an die kaiserlich-streichischen, königlich-preuffis fchen, und königl. großbritannisch-handaverischen Herrn Bevollmächtigten, worin derselbe die Rechte jes ner Häufer verwahrt, und ihren staats- und privatrecht lichen Zustand von 1805 begehrt, mit dem Erbieten zu Aufopferung eines Theils ihrer Regierungsrechte; datirt Wien den 28. April 1815. XV. Note des Herrn Fürsten Wilhelm von Sayn Wittgenstein, worin derselbe, im Namen und aus Auftrag seiner Familie, den kaiserlich ist reichischen, königlich preussischen, und königlich großbritannisch hannoverischen ersten Herren Bevollmächtigten ers lärt, daß seine Familie sich mit ihren Besizungen, dem Schuß und der Hoheit Sr. Majestät des Königs von Preussen, unter bestimmten Bedingungen unters werfe; dativt Wien den 27. April 1815. 1300 1237 341 +Geite XVII. Antwort Sr. Majestät des Königs von Preuss sen auf vorstehendes Schreiben des Herrn Fürsten Wils helm von Sayn-Wittgenstein; datirt Wien den 1. Mai 1815. XVIll. Note des Herrn Fürsten August zu Wied Neu wied, worin derselbe, in seinem Namen und aus Auftrag des Herrn Fürften zu Wied Runkel, den kais ferliches streichischen, königlich-preussischen, und töniglich großbritannischsh an növerifchenersten Hers ren Bevollmächtigten erklärt, daß das fürstliche Ges sammthaus Wied sich mit seinen Befizungen dem Schug und der obersten Hoheit Sr. Majestät des Königs von Preussen, unter bestimmten Bedingungen unterwerfe; datirt Wien den 30. April 1815. XIX. Note des Herrn Geheimen Raths von Gärtner, eals Bevollmächtigter des Hrn Grafen von Bentheim Rheda, worin dieser den kaiserlichs öftreichischen, Föniglich preußischen und königlich großbritan nisch-hannoveri sch en ersten Herrn Bevollmächtigten erklären läßt, daß er sich und seine Befihungen dem Schuß und der obersten Hoheit Sr. Majestät des Königs von Preussen, unter bestimmten Bedingungen unterwerfe; datirt Wien den 5. Mai 1815. XX. Note für sämmtliche Mitglieder des fürstlichen und gräflichen Hauses Solms, worin diefelben dem kais ferliched ftreichischen, königlich-preussischen, und Fonigl. großbritannisch-hannoverischen ersten Herru CongreßBevollmächtigten erklären, daß sie sich mit ihren Befihungen und Unterthanen dem Schuß Sr. Majestät des Königs von Preussen freiwillig übergeben; datirt Wien den 7. Mai 18÷5. XXI. Denkschrift für die Kirche des katholis schen Teutschlands, betreffend die Susies hung ihrer Repräsentanten auf idem Congreß, bei Berathung der teutschen Angelegenheiten, so weit diese Kirche dabei inetressirt ist; datirt Wien den 1. März 1815, 243 244 248 • 255 XX. Denk und Bittchrift der evangelisch-res formirten Geistlichkeit in den ehemals pfälzis fchen Lauden des linken Rheinufers, die Vereinis gung der heidelberger Administrations Kirs chengüter mit den Domainen des französischen Reichs, und die BesoldungsRückstände der Pfarrer und Schullehrer von dem Jahre 1798 bis zum 1. October 1895 betreffend; datirt Oppenheim, am 1. Octo „ber 1814. 260 |