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Wb. 1. Heft 1. Auf den Umschlag in Num. XIII, fatt
der hies dem (Comite). In Num. XIX Ratt
Comittenten lies Committenten. In
Num. XXIII. ftatt der lies das (Comité).
6. 39r
3. 5 v. u. ftatt eine lies ein (Comite) — €. 47,
Z. 2 v. u., nach „erblichen“ gehört ein Comma, und
3. 1, ist das Wort auserwählten“ in zwei Worte
aus erwählten“) zu trennen. S. 68, 34, ftatt
der lies dem (Comite). 6. 76, 3. 7, fatt
Schmidt lies Smidt - S. 89, 3. 10, . H.
fatt Sr. lies Se — 96, Z. 11, v. u. ftatt Kayen
lies Leyen. S. 1.1, 8. 9, katt der lies dem
(Comite). S. 105, 3. 19, statt ReichsCons
struction“ lies „ReConftruction.“ S. 110
3.6, v. u. ftatt voraussehend lies vorausses
schend.

heft. 4. E. 106, §. z 3. 2, nach „durch“ seze eine.
d. V. S. 16, 3. 15, v. u. ftatt „Erreichung" lies Erriche
tung. S. 49, 8. 3, statt unterzeichnete
lies untergeordnete. S 37, §. 63, 3. Sr
ftatt einer derselben, lies einer und derselben.
S. 90, 3. 11 v. u. fatt Sr. lies Se. S. 91,
8. 11 v. D. ftatt Sr. lies Ee.
u. nach „ordnet“ seze man
8. 13. v. u. ftatt C lies B. S. 170, 3. 2 v. U.
ftatt 1X lies VI, S. 127. S. 172, 38, wird
nach,SubsidienTractate vermuthlich beizufügen seyn:
noch in Ansehung auderer Bündnisse.

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S 142, 3. 10 s.
S. 166,

aber.

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281

Art. 5, 3. 5, statt opposé lies apposé. - G. 285,
3. I, lies signataire. Ebend. 3. 23, statt prémier
lies première. S. 296, ftatt Plan, lies Ents
wurf.

Bd. 11. S. 3, 3. 4 und 5. v. u. statt Anwendungen, lies
Anordnungen. S. 279, 3.5, statt Wiese
lies Weise. S. 287, S. 5 v u. ftatt que lies qui.
S. 434, 8. 12, nach „werden“, ist statt des Com
ma ein Fragezeichen zu sehen, und dagegen 3. 13
ftatt des Fragezeichens ein Comma.
S. 320
3. To v. u statt „Fortseyung“ lies „Festseßung
S. 435, S. 10, v. 11. statt XXX. lies XXIX,
Ebendas. 3. 11. v. u. ftatt XXIX, lies XXVIII,
G. 469, 3. 15 v. u, ftatt nur“ lies „nga.“
E. 571, 3. 3, ftatt dem lies den.

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1. Entwurf einer Grundlage der teutschen Bun
desverfassung. Von einem katferlich ist reichis
fchen Herrn Minister, im December 1814.914
1. Note der königlich erreuffischen Herren Bevoll
mächtigten an den kaiserlich oft reichischen ersten
Bevollmächtigten, Herrn Fürsten von Metternich,
datirt Wien den 10. Febr. 1815, womit dieselben
wei neue Plane su einer teutschen Bundes
verfassung übersenden, den einen mit, den ans
dern ohne KreisEintheilung.

II. Entwurf einer Verfaffung des zu errichtenden
teutschen Staatenbündesmit Eintheilung
der Bundesstaaten in Kreise. Von den königlich
preussischen Herren Bevollmächtigten vorgelegt
im Febr. 1815.115

IV.

Entwurf einer Verfassung des zu errichtenden

teutschen Staatenbündes, ohne Eintheilung,
der Bundesstaaten in Kreife. Von den königlich
preussischen Herren-Bevollmächtigten vorgelegt,
im Febr. 1815.

V. Wiener: Congreß Protocolle über die Sigun
gen des Comite, für die teutschen Angelegenheiten,
bestehend aus den Bevollmächtigten von Oestreich,
Preussen, Baiern, Hannover und Wirtem
berg. Num. 1.Vil, enthaltend die Protocolle
vom 14. 16. 20. 22. 24. 26. und 29. October 1814.
nebst dazu gehörigen Beilagen.

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Sechstes Heft..

V. Des de Ongreß Protocolle über

Geite Schluß Anmerkung des Herausgebers. .. 197 VI. Note, wodurch der herzoglich-sachsen-weimarische Hr. Bevollmächtigte andern HerrenCongreß-Bevollmäch tigten bekannt macht, daß sein Souverain die großhers zogliche Würde angenommen habe; datirt Wien den 6. April 1815.

198

199

200

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VI..Note der kurfürstlich-hessischen CongrefGes
fandschaft an die großherzoglichen, herzoglichen
und fürstlichen CongresGefandschaften, so wie diejes
nigen der freien Städte Leutschlands, wodurch des
Kurfürsten von Hessen Beibehaltung des kur fürsts
lichen Titels, und die Annehmung des Prädicats d
nigliche Hoheit bekannt gemacht wird; datier Wien
den 28. April 1815. 196
IX. Note der vereinigten fouverainen Fürsten
und freien Städte Teutschlands, an die kaiserlichs
istreichischen und königlich preussischen Herren
Bevollmächtigten, betreffend ihre Militer Leistung zu
dem bevorstehenden Krieg wider Napoleon Buonaparte,
ihre Theilnahme an den Vortheilendeskriegs,
und die Beschleunigung der Berathung über die teutsche
Bundesverfassung; datirt Wien den 14. April 1815. 203
X. Note der Frau Fürstin von Isenburg Birstein, an
die Herren Bevollmächtigten derjenigen acht Mächte, wels
che den pariser Frieden vom 30. Mai 1815 unterzeichnet
haben, oder ihm beigetreten sind, betreffend die, einem
Gerüchte zufolge, verabredete Unterwerfung des sous
verainen Fürstenthums Isenburg unter Bavern; das
tirt Wien den 16. April 1815.

2071
XI. Note des Bevollmächtigten der drei gräflichen Lis
nien des Hauses Isenburg, worin diese über Sous
verainetats Mißbrauche des Fursten von Ifenburg fich
beschweren, und bitten, fie unter den Schug eines der
benachbarten grösseren Staaten zu stellen; datirt Wien
den.... März 1815.

Beilage. Verzeichniß einiger der fürstlich i sens
burgischen SouverainetätsMißbräuche
Xll. Note des gräflich erbachischen Bevollmächtigten,
Herrn Geheimen Raths von Gartner, womit derselbe

211

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Beilage. Vorstellung, worin die sämmtlichen Hers ren Grafen von Erbach sich bei dem Congreß wider. Hessen Darmstadt beschweren, theils über den wer gen Steuer Rückstandes auf ihre Renten und Gefde ges legten Beschlag, theils über Bedrückung ihrer Untertha nen durch übermäßige Steuern und harte Zwangsmittel; darirt Erbach, Fürstenau und König den 11. März 1815 216 König den 11.

XIII. Note des Bevollmächtigten der Unterthanen der Grafschaften olms BraunfelsundGreifenstein, betreffend die Beschwerden dieser Unterthanen gegen die herzoglich n asfauische Regierung, und die Bitte, ihre vorige Landesherrschaft ihnen wieder zu geben; datirt Wien den 17. April 1815.

Beilage. An den zu Wien versammelten Ers lauchtenCongres allerunterthänigste Denks undBitts schrift der Unterthanen der Grafschaften Solms Braunfels und Greifenstein.

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XIV. Note des Herrn Geheimen Raths von Gärtner, als Bevollmächtigten vieler teutfchen fürstlichen und gräflichen Häuser, welche durch die rheinische Bunz Desakte andern teutschen Fürsten untergeordnet wurden, an die kaiserlich-streichischen, königlich-preuffis fchen, und königl. großbritannisch-handaverischen Herrn Bevollmächtigten, worin derselbe die Rechte jes ner Häufer verwahrt, und ihren staats- und privatrecht lichen Zustand von 1805 begehrt, mit dem Erbieten zu Aufopferung eines Theils ihrer Regierungsrechte; datirt Wien den 28. April 1815.

XV. Note des Herrn Fürsten Wilhelm von Sayn Wittgenstein, worin derselbe, im Namen und aus Auftrag seiner Familie, den kaiserlich ist reichischen, königlich preussischen, und königlich großbritannisch hannoverischen ersten Herren Bevollmächtigten ers lärt, daß seine Familie sich mit ihren Besizungen, dem Schuß und der Hoheit Sr. Majestät des Königs von Preussen, unter bestimmten Bedingungen unters werfe; dativt Wien den 27. April 1815. 1300 1237

341

+Geite XVII. Antwort Sr. Majestät des Königs von Preuss sen auf vorstehendes Schreiben des Herrn Fürsten Wils helm von Sayn-Wittgenstein; datirt Wien den 1. Mai 1815.

XVIll. Note des Herrn Fürsten August zu Wied Neu wied, worin derselbe, in seinem Namen und aus Auftrag des Herrn Fürften zu Wied Runkel, den kais ferliches streichischen, königlich-preussischen, und töniglich großbritannischsh an növerifchenersten Hers ren Bevollmächtigten erklärt, daß das fürstliche Ges sammthaus Wied sich mit seinen Befizungen dem Schug und der obersten Hoheit Sr. Majestät des Königs von Preussen, unter bestimmten Bedingungen unterwerfe; datirt Wien den 30. April 1815.

XIX. Note des Herrn Geheimen Raths von Gärtner, eals Bevollmächtigter des Hrn Grafen von Bentheim Rheda, worin dieser den kaiserlichs öftreichischen, Föniglich preußischen und königlich großbritan nisch-hannoveri sch en ersten Herrn Bevollmächtigten erklären läßt, daß er sich und seine Befihungen dem Schuß und der obersten Hoheit Sr. Majestät des Königs von Preussen, unter bestimmten Bedingungen unterwerfe; datirt Wien den 5. Mai 1815.

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XX. Note für sämmtliche Mitglieder des fürstlichen und gräflichen Hauses Solms, worin diefelben dem kais ferliched ftreichischen, königlich-preussischen, und Fonigl. großbritannisch-hannoverischen ersten Herru CongreßBevollmächtigten erklären, daß sie sich mit ihren Befihungen und Unterthanen dem Schuß Sr. Majestät des Königs von Preussen freiwillig übergeben; datirt Wien den 7. Mai 18÷5.

XXI. Denkschrift für die Kirche des katholis schen Teutschlands, betreffend die Susies hung ihrer Repräsentanten auf idem Congreß, bei Berathung der teutschen Angelegenheiten, so weit diese Kirche dabei inetressirt ist; datirt Wien den 1. März 1815,

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XX. Denk und Bittchrift der evangelisch-res formirten Geistlichkeit in den ehemals pfälzis fchen Lauden des linken Rheinufers, die Vereinis gung der heidelberger Administrations Kirs chengüter mit den Domainen des französischen Reichs, und die BesoldungsRückstände der Pfarrer und Schullehrer von dem Jahre 1798 bis zum 1. October 1895 betreffend; datirt Oppenheim, am 1. Octo „ber 1814.

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