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Rechte der Unterthanen festzuseßen. Niedersehung eines eigenen Comité zu Erörterung der künftigen Milis tår Verfassung.

Beilagen.' A. Wirtembergische Note wegen. Ausdehnung der Vollmacht auf den Gr. v. Winzingerode. B. Baierische Erklärung über die 12 DeliberationsPuncte. C, Wirtembergische Erklärung über die 12 Deliberations Punkte.

IV. Protocoll vom 22. October 1814. Baiern übergiebt einen Entwurf der Gegenstände, worůs ber der Militär Ausschuß deliberiren soll. Abermalige Erörterung des von Baiern für sich verlangten unbeschränkten Kriegs- und Vertragrechtes mit Auss wärtigen. Erörterung des 1. 2. und 3. der 12 Puncte. Ueber namentliche Angabe derer Staaten, die zum Bund gehören sollen, insbesondere auch der östreichischen und preussischen. Ueber die Nothwendigkeit, die Rechte der Unterthanen festzusehen, gegen Wirtembergs (zum Theil auch Baierns) Widerspruch. Ueber den wirtembergischen Vorschlag, statt Regierungsrechte", Souverainetätsrechte zu sehen. Wirtemberg will, daß nur füuf Staaten den Bund bilden sollen, Destreich widerspricht.

Beilagen. A. Des Fürsten v. Wrede Entwurf der Gegenstände, worüber der Militär Ausschuß berathfchlagen soll. B. Baierische nachträgliche Erklärung, betreffend den neunten der 12 DeliberationsPuncte, daß Baiern auf das Recht des Kriegs und der freien Ver, träge nicht verzichten könne. C. Schriftliches Votum der hannoverischen Bevollmächtigen.

V. Protocoll vom 24. October. 1814.

Oestreichisch preussische neue Redaction des gten Deliberations Punctes, betr. das Kriegs, Friedens und Bündnißrecht der Bundesgenossen. Baiern widerspricht auch diese. Worauf dieser Punct ausgeseßt wird. Erörterung des vierten der gedachten Puncte.

Kreise, Kreisobersten und Bundesversammlung werden allgemein angenommen. Bei dem fünften Punct widerspricht Baiern abermal, daß Oestreich und Preussen jedes zwei Stimmen im Kreisoberste.rath haben sollen, und giebt deßhalb einen Nachtrag zu Protocoll. Erörterung dieses Punctes. Die Vorfrage, ob Kreise zu errich ten seyen? wird noch ausgesezt.

Beilagen. A.

Oestreichisch - preussischer Entwurf einer neuen Fassung des 9ten Artikels. - P. Baierischer Nachtrag, betr. die von Oestreich und Preussen begehrten zwei Stimmen in dem Kreisoberstens Rath.

VI. Protocoll vom 26. October 1814.

Baiern übergiebt eine neue Redaction des 9. Artikels. Voridufige Erörterung derselben, und Aussehung der Berathschlagung. Baiern erklärt, daß es nicht wegen seines eigenen Juteresse dem Bund beitrete, sondern weil es allgemein gewünscht werde. Preussische neue Redaction des fünften der 12 Deliberations Puncte, betreffend den Rath der Kreisobersten. Baiern widerspricht. Erörterung des sechsten der gedachten Puncte. Die Errichtung zweier Räthe (der Kreisobers ften und der Stände) wird einstimmig für nöthig erachtet. Welche Fürsten und Städte, und zwar Viril- oder Gesammt Stimmen, im Rath der Stände haben sollen, wird erörtert, aber ausgefeßt. Eben so die Frage: ob und wiefern der Kreisobersten Rath an der gefeßgebens den Gewalt Theil nehmen solle?

Beilagen. A Baierischer Vorschlag zu dem Art. 9. der 12 Deliberations Puncte. B Preussischer Entwurf zu der Entwickelung der Grundfäße der zu Art. 5. gehörigen §§.

VII. Prococotl vom 29. October 1814. Erörterung des baierischen abermaligen Begehrens, daß die freien Städte, insonderheit Hamburg, Lübeck, Bremen, ihren Wiedereintritt-in die Freiheit, und eine

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øder die andere der verbündeten Mächte die Anerkennung derselben, dem König von Baiern amtlich bekannt zu machen hätten. Vorlesung der preussischen fortgesetten Entwickelung der Grundsäße des fünften Artikels, Vors läufige Erörterung, dann Aussehung derselben. Fortseßung der Erörterung der in voriger Sizung zur Hand genom menen Entwickelung des fünften Artikels. Ueber die Benennung des KreisoberstenRaths sind die Meinungen getheilt.

Beilage. A. Fortsehung des preussischen Ents wurfs der zu dem Art. 5. gehörigen §§.

VIII. Protocoll vom 3. November 1814.
Die Legitimation der Mitglieder des Comité foll als
berichtigt angesehen werden. Wirtemberg übergiebt
Vorschläge zur Redaction des Art. 5. der 12 Deliberations-
Puncte (Num. 5. in Beilage A 1). Preussen übergiebt
eine neue Redaction des Art. 5. der 12 Puncte, die zus
gleich die in Art. 9 und 10 enthaltenen Grundsäße über
das Kriegsrecht umfaßt (Beilage A 2). Man übergiebt
einen preussisch-ö streichischen Entwurf, nach abge=
ånderter Redaction des 7. §. des vorgedachten preussischen
Entwurfs, betreffend das Recht des Kriegs, der Vers
träge, der Gesandschaften und der Gesetzgebung
(Beil. B). Wirtemberg übergiebt einen neuen Vor-
schlag zur Redaction der Gegenstände der 12 Delibera
tions Puncte (Anlage C und A 1). Hr. v. Humboldt vers
spricht, die Erörterung der wirtembergischen Vorschläge
für die folgende Sigung vorzubereiten.

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Beilagen A 1. A 2. B und C. (Sie sind so eben schon angegeben.)

IX. Protocoll vom 7. November 1814.
Oestreich erklärt sein Einverständniß mit dem in voriger
Sigung übergebenen preussischen Entwurf. Wirtemberg
behält sich Erinnerungen dagegen bevor.. Erörterung des
Art. 1. des Entwurfs in der Anlage B zu dem vorigen
Protocoll, das Bundesgericht betreffend. Wirtem

bergische und baierische Erinnerungen dagegen. Erdr terung des Art 7 des gedachten Entwurfs: besonders über Die Zahl der Stimmen im Kreisobersten Rath; dess gleichen, ob an den Bestimmungen über Krieg und Fries den, auch dem Fürstenrath Theilnahme einzuräumen fey. Erörterung des Art. 8 des genannten Entwurfs, das Recht des Kriegs und der Verträge mit Auswärtigen betreffend. Oestreich schlägt eine neue Redaction dieses Art. vor, über welche man sich aber noch nicht vereinigen kann. Erörterung der Art. 9 und 11 jenes Entwurfs. Vortrag des Frhrn. v. Humboldt aus den beiden wirtembergischen Entwürfen (f. Protoc. N. VII.), und Erörterung derselben. Es wird Verschiedenes daraus an genommen.

X. Protocoll vom 10. Nov. 1814.

Wirtemberg erklärt sich über den vorhin gedachten Entwurf (Beil. B zu Protoc. N. VII.). Seine Erinnerungen werden erörtert.

XI. Drotocoll vom 12. Nov. 1814.

Fortsetzung der wirtembergischen Erklärung über den erwähnten preussisch-östreichischen Entwurf. Dieselbe wird discutirt, besonders was das Recht der Bündnisse, der Eroberung und der Gesezgebung betrifft. Ein dstreichisch preussischer Vorschlag, zur Redaction und Entwickelung des Art. 6 der 12 DeliberationsPuncte, betreffend die Bildung und den Wirkungskreis des zweiz ten Raths.

Beilage. Ist der so eben erwähnte östreichischpreussische Vorschlag zc.

XII. Protocoll vom 14. Nov. 1814. Baiern beschwert sich über Anzüglichkeiten gegen sich und Wirtemberg, in dem Rheinischen Merkur Nro. 141. Wird deßhalb an Preussen gewiesen. Erörterung des in voriger Sizung übergebenen östreichisch baierischen Vorschlags, insbesondere die CuriatStimmen, und Ger

feße über Zölle, Münzen, Poft u. f. f. Wirtems berg und Baiern erklären sich darüber.

XIII. Protocoll vom 16. Nov. 1814. Fortsetzung der baierischen Erklärung über den vorhin erwähnten östreichisch baierischen Vorschlag. Wirtember gische und hannoverische Erklärungen darüber, bes sonders was die Gefeßgebung betrifft. Man nimmt Rücksprache, um Entwürfe zu erhalten über die Einrichs tung des Militärwesens, die kirchliche Verfassung, den Rhein Octroi, das Post wesen u. dergl. SchlußAnmerkung des Herausgebers.

Num. I.

Protocoll

vom 14. October 1814.

Praesentes.

Von Seiten Oestreichs,

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der Hr. Staatskanzler Fürst Hardenberg, der Hr. Staatsminister Frhr. v. Humboldt. Baierns,

der Hr. Feldmarschall Fürst Wrede.

Hannovers,

der Hr. Graf Münster,

der Hr. Graf von Hardenberg,

Wirtembergs,

der Hr. Staatsminister Baron von Linden.

Hofr. von Martens, als General Secretår. Der Herr Fürst von Metternich eröffnete die Conferenz mit der Bemerkung, daß, nach dem Zwec

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