| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutional history - 1817 - 574 pages
...damit verbundenen Begriffe verbleibt. d. Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Stanz desHerren in dem Staate, zu dem sie gehören. Sie und ihre Familien bilden die privilegirteste Klasse in demselben, insbesondere in Ansehung der Besteuerung. c. Es sollen ihnen überhaupt... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Administrative law - 1824 - 720 pages
...damit verbundenen Begriffe verbleibet; d) sind die Häupter dieser Häuser die ersten Sfandesherren in dem Staate, zu dem sie gehören. Sie und ihre Familien bilden die privilegirteste Claffe in demselben, beson» ders in Ansehung der Besteuerung; c) es sollen ihnen überhaupt... | |
| Law - 1835 - 334 pages
...entnommen werden: 1) Aus der Bestimmung unter lit. b. „sind die Häupter dieser (der standesherrlichen) Häuser die ersten Standesherren in dem Staate, zu...dem sie gehören; sie und ihre Familien bilden die privilegirteste Classe in dem58 Wilh. Emmerich, die Anspruch« ,, selben, insbefondere in Ansehung... | |
| Johann Ludwig Klüber - Constitutional history - 1830 - 394 pages
...werden, und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit ^) in dem bisher damit verbundenen Begriff, verbleibt, b) Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Standesherren...dem sie gehören; sie und ihre Familien bilden die privilegirteste Classe Rechtszustand der Standesherren, und denjenigen des ehemaligen unmittelbaren... | |
| Baden (Germany) - 1833 - 156 pages
...werden, und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit in dem bisher damit verbundenen Begriff verbleibt. >>) Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Standesherren...dem sie gehören. Sie und ihre Familien bilden die vrivilegirteste Klasse in demselben, insbesondere in Ansehung der Besteuerung. c)Es sollen ihnen überhaupt... | |
| C. A. Roessler - 1834 - 470 pages
...werde«/ und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit in dem bisher damit verbundenen Begriff verbleibt. d. Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Standesherren...dem sie gehören. Sie und ihre Familien bilden die privilegirteste Klasse in demselben, insbesondere in Ansehung der Besteuerung. c. Es sollen ihnen überhaupt... | |
| Paul Achatius Pfizer - Constitutional law - 1835 - 416 pages
..., und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit in dem bioher damit verbundenen Begriff verbleibt. 198 b) Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Standesherren...dem sie gehören ; sie und ihre Familien bilden die privilegirteste Klasse in demselben , insbesondre in Ansehung der BesteuMNg. «) Es sollen ihnen überhaupt... | |
| P. A. Pfizer - 1835 - 414 pages
...werden , uud ihnen das Äfecht der Ebenbürtigkeit in dem bisher damit verbundeuen Begriff verbleibt. b) Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Standesherren...dem sie gehören ; sie und ihre Familien bilden die privilegirteste Klasse in demselben , insbesondre in Ansehung der Besteurung. «) Es sollen ihnen überhaupt... | |
| Leopold Zedlitz-Neukirch (Freiherr von) - Nobility - 1836 - 506 pages
...damit verbundenen Begriffe, verbleibt. 2) Die Häupter dieser Häuser sind die ersten Slandesherren in dem Staate, zu dem sie gehören; sie und ihre Familien bilden die privilegirten Klassen in demselben, besonders in Ansehung der Besteuerung. 3) Es sollen ihnen überhaupt... | |
| Karl Friedrich Eichhorn - Constitutional history - 1836 - 892 pages
...damit rer» bundmm Begriff verdleidt, l>) Sind die Häupter dieser Hau» sei die eisten Etandesheiren in dem Staate zu dem sie gehören. Sie und ihre Familien bilden die privilegirleste Klaffe in dem» selben, insbesondere in Rücksicht der Besteuerung, c) Es sollm ihnen... | |
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