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ben, 1013 Mädchen) wurden in nicht weniger als 104 Transporten von Schaffhausen nach Genf geführt; der kleinste Transport zählte 2, der stärkste 721 Personen. Die 7650 Deutschen (bloss 454 Männer, aber 6257 Frauen, 451 Knaben und 488 Mädchen) und die 1980 Oesterreicher-Ungarn (162 Männer, 1475 Frauen, 159 Knaben, 184 Mädchen) wurden in 45 Transporten von Genf nach Singen und in 39 Transporten nach RorschachSt. Margrethen gebracht. Die Transporte, bis Winterthur meist Doppeltransporte, begannen am 2. November; der schwächste enthielt 2, der stärkste 801 Personen; sie erfolgten hauptsächlich im November, hörten dann Ende Dezember auf und beschränkten sich im Januar und Februar bloss noch auf drei grosse Transporte von 412, 447 und 801 Personen. An 37 von 130 Tagen fanden sich in Genf, wo die ganze Zahl der 21,000 Internierten durchgehen musste, Internierte beider Richtungen zusammen; es konnte aber Ankunft und Abgang jeweilen von unserm Kommissär so geschickt kombiniert werden, dass keine Stauung eintrat.

Die Auslagen betrugen für die Fahrpreise und Gepäckexpedition Fr. 230,116 (Deutschland: Fr. 95,212.85; Frankreich: Fr. 108,178.75 und Oesterreich-Ungarn Fr. 28,724.40). Hiebei ist die höchst erfreuliche Tatsache zu verzeichnen, dass kurz nach Rechnunglegung durch die Zentralstelle an das Politische Departement alle drei Staaten diese Beträge einzahlten und die Transportschuld tilgten, ohne auch nur das Vorweisen der bereitgehaltenen Belege zu verlangen. Zudem übernahmen Frankreich und Deutschland die erwachsenen Spitalkosten von Genf in Rückvergütung und letzteres Reich vergütete auch noch ein Drittel der in Genf entstandenen Samariterkosten.

Die der Schweiz allein auffallenden Verpflegungskosten betrugen im ganzen Fr. 53,969.40 (Bern: Fr. 7878.57; Genf: Fr. 13,983.98; Rorschach: Fr. 1336.15; Schaffhausen: Fr. 30,770.78, von denen die Stadtkasse einen Bruchteil übernahm). Durch Geschenke in Bern z. B. gingen Fr. 12,509.36, in Schaffhausen Fr. 12,648. 65 ein wurden aber die wirklichen Auslagen für die Eidgenossenschaft auf Fr. 21,807.59 zurückgeschraubt, so dass ihre Leistung Fr. 1.05 auf den Kopf betrug.

In Wirklichkeit waren die Auslagen höher als Fr. 54,000. Zürich z. B. verzichtete auf eine Entschädigung der Zwischenverpflegung. Genf verwandte wenigstens noch 10,000 Franken freiwillige Beiträge ohne besondere Buchung in den Unterkomitees, denn obschon es dank der Volksküchen eine sehr billige Verpflegung erzielte, ca. 65 Cts. per Person, so hätten doch die Zuschüsse der Zentralstelle (ca. Fr. 14,000) nicht zur Tilgung seiner Auslagen ausgereicht. Die Opfer, die von den Behörden für Lokale, Gendarmerie usw.. und von den an diesem ganzen Heimschaffungswerk beteiligten Einzelpersonen getragen wurden, sind überhaupt nicht ziffernmässig festzustellen. Der Betrag von 300,000 Franken in bar (ca. Fr. 14.50 per Person, die Transportkosten inbegriffen) stellt ein Minimum dar.

Dazu kommen nun die Aufwendungen an Naturalgaben. In Genf wurden bis zum 1. März deren für wenigstens 20,000 Franken verteilt, während in Schaffhausen der Wert der bis zum gleichen Zeitpunkt gesammelten Kleider, zum Trödlerpreise berechnet, auf über 70,000 Franken geschätzt wurde. Zur obigen Summe kommt somit noch ein Aufwand von wenigstens 100,000 Franken hinzu. Bei ausgiebigeren, rascher

aufeinanderfolgenden Transporten wären natürlich die Kosten entsprechend verringert worden.

Die Zentralstelle in Bern drang denn auch beständig im allgemeinen humanitären wie im sonstigen Interesse auf eine schnellere und gedrängtere Abwicklung der Heimschaffung. Auf Befragen hin hatten die Regierungen der Nachbarländer schon zweimal erklärt, dass keine von den Abmachungen begünstigten Internierten mehr von ihnen zurückgehalten würden. Zweimal war die Einstellung der Tätigkeit des Heimschaffungsbureaus angekündigt worden, das erste Mal auf Weihnachten, das zweite Mal auf Ende Januar. Zweimal musste auf dringendes Ersuchen der genannten Regierungen die Tätigkeit des Bureaus wieder aufgenommen und verlängert werden. Schliesslich wurde der 1. März 1915 als Schlusstag bestimmt und eingehalten. Ein amtliches Bureau musste damit einmal ernst machen. Auf diese Weise war zu erreichen, möglichst viele Internierte herauszubekommen. So umfasste der letzte Transport der Deutschen aus Frankreich am 1. März sogar 801 Personen. Leider verhielt es sich nicht so, dass an diesem Tage sämtliche der Wohltat der Abkommen teilhaftige Zivilinternierten heimgeschafft gewesen wären, denn seither sind noch immer kleinere Trüppchen und Karawanen durch die Schweiz gezogen und zwar nach den Angaben des Herrn Audeoud bis zum Schluss des dritten Quartals 1915 1136 Deutsche (133 Männer, 571 Frauen, 432 Kinder) in 16 Transporten (3 privat) und 484 Oesterreicher-Ungarn (149 Männer, 174 Frauen und 161 Kinder) in 9 Transporten.

Das konnte nicht anders sein, da wir nach unserer Korrespondenz unbedingt das Vorhandensein noch weiterer Internierten in den Nachbarländern feststellen konnten und auch in diesem Sinne unter Einreichung von genauen Listen der Zurückgebliebenen bei den betreffenden Regierungen vorstellig geworden waren. Ueberhaupt - das sei gleich hier hinzugefügt

bleibt zur Verbesserung der Lage der Zivilinternierten noch viel zu tun übrig. Warum sollen Leute von 17 bis 45 Jahren, die notorisch krank sind und deren weitere Zurückbehaltung eine Ansteckungsgefahr bildet, nicht der Heimat zurückgegeben werden, wo sie vielleicht noch gerettet werden können? Alle direkt waffenunfähigen Zivilisten sollte man sich gegenseitig zurücksenden und nur die direkt waffenfähigen oder dem Heere angehörenden Leute zurückbehalten, die faktisch noch Militärdienst zu tun vermögen. Gänzlicher Verzicht auf die weitere Internierung aller wahrhaft bürgerlichen Elemente ist das Losungswort.

Der Hauptgrund für die Sistierung der Gesamttransporte war jedoch ein anderer. Das Heimschaffungswerk hatte nach und nach einen veränderten Charakter angenommen. Deutschland hatte seit Anfang Februar nicht mehr bloss dort internierte Zivilpersonen den Transporten beigefügt, sondern auch die sogenannten Abgeschobenen oder Evakuierten, d. h. Franzosen, die bei Kriegsanfang in ihrem eigenen Lande niedergelassen und wohnhaft gewesen, aber infolge der Besetzung weiter Landstriche durch die deutsche Armee in deutsche Gewalt geraten waren. Von dieser Zivilbevölkerung in okkupierten Landen, die auf mehrere Millionen geschätzt werden konnte, waren die gänzlich mittellosen Leute oder die in der Feuerlinie und in Operationszentren befindlichen oder auch aus zerstörten Städten und Dörfern weggeschafften Personen rückwärts in Konzentrationslagern untergebracht worden. Man nannte diese neue Kategorie von Weggeführten, sofern sie nicht waffenfähig waren, also sofern sie aus Frauen, Kindern und Greisen bestanden, auch << Schutzgefangene >>> oder << Schutzhäftlinge >>, weil ihre Verlegung zu ihrem Schutze angeordnet worden war. Vielfach wurden sie nun in Sammelorten, z. B. in Rastatt, vereinigt, dort einer Art Quarantäne unterworfen und erst nach etwa 10-14tägigem Zwangsaufenthalt nach der Schweiz abtransportiert, wo sie meist in sehr erschöpftem Zustande ankamen; sie bildeten aufgefischte Volkstrümmer oder aufgegriffene Menschenherden.

Wohl waren auch auf französischer Seite deutsche Bevölkerungsreste aus den im Elsass besetzten Landstrichen hinter die Front gebracht und mit Internierten durch die Schweiz heimgeleitet worden, aber es waren dies verschwindend kleine Trüpplein, deren Durchmarsch bald beendet war. Dagegen kündigten im Februar 1915 die deutschen Militärbehörden den Transport von Tausenden solcher abgeschobenen Franzosen an, so dass man sich auf eine wahre Zwangsvölkerwanderung gefasst machen musste. Damit war die frühere Grundlage, die auf dem Austauschgedanken von West nach Ost und Ost nach West ruhte, verlassen und eine einseitige Dislokation ganzer Bevölkerungsschichten unter militärischem Zwangsbefehl, d. h. unter Ausschaltung der Zivilbehörden, in Aussicht gestellt. Es war keine Heimschaffung mehr, da der Staat nicht gewechselt wurde, sondern ein erzwungener Abschub von Zivilisten aus einem Teile dieses Staates in einen andern Teil, wobei eine ausländische neutrale Reiseroute benützt werden sollte.

In dieser Sachlage entschied sich das Politische De

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