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de guerre in Freiburg 2512 Pakete mit Brot an französische und englische Kriegsgefangene in Deutschland versandt wurden. Die Berner Brotpakete werden mit direkten Eisenbahnwagen von Bern nach Frankfurt a/M. befördert, wo in entgegenkommendster Weise für rascheste Weiterleitung an die einzelnen Gefangenenlager gesorgt wird. 1)

Für den Umlad nur der Kriegsgefangenenpakete (franz. Eisenbahnwagen dürfen keine nach Deutschland und deutsche nicht nach Frankreich rollen) werden in Genf 7 Postbeamte und 3 Angestellte, und in Basel 5 Postbeamte, 5 Angestellte und 45 Wehrmänner benötigt. Einzig in Basel müssen oft an einem Tage bis sechzig Eisenbahnwagen voll Pakete umgeladen werden.

Die Arbeit der Oberpostdirektion.

Täglich laufen zahlreiche Anfragen usw. über Kriegsgefangene oder Sendungen an solche und von ihnen aus aller Herren Ländern bei der schweizerischen Oberpostdirektion ein. Die Erledigung dieser An- und Nachfragen erfordert an einzelnen Tagen über 100 Korrespondenzen. Rührend ist, mit welchem Vertrauen sich sowohl Personen in hervorragender Stellung als Leutchen aus den einfachsten Volkskrei

1) Die Präsidentin des « Bureau de secours aux prisonniers de guerre, Section anglaise », in Bern, schrieb der schweizerischen Oberpostdirektion unterm 6. Oktober 1915:, << Je viens vous remercier pour votre lettre du 20 septembre dans laquelle vous me faites savoir les admirables arrangements que vous avez pu faire pour les envois du pain aux prisonniers de guerre anglais en Allemagne. Jusqu'à présent cet arrangement réussit admirablement . . . etc. »

sen an die schweizerische Oberpostdirektion wenden, von der die verzweifelten Fragesteller oft anzunehmen scheinen, dass sie Unmögliches leisten könne. Ein Mütterchen aus Böhmen schrieb, sie habe alle Komitees und Auskunftsstellen für Kriegsgefangene in Bewegung gesetzt, ohne dass sie etwas über das Schicksal ihres Sohnes habe vernehmen können. Man habe ihr nun geraten, sie solle sich nur an die schweizerische Oberpostdirektion wenden, die werde schon zum Rechten sehen. Und so ersuche sie diese halt ganz inständig, ihr zu sagen, wo ihr Sohn sei, und ob er etwas nötig habe. Natürlich kann die Oberpostdirektion solche Gesuche nur den zuständigen Auskunftsstellen zur weitern Behandlung übermitteln. Jeden Tag gehen ihr ferner Wertbriefe mit ausländischem Papiergeld mit der Bitte zu, der Betrag möchte dem kriegsgefangenen Herrn Soundso übermittelt werden. Das Papiergeld wird dann bei einer Bank in Schweizerwährung umgetauscht und der Erlös durch Postanweisung dem Adressaten zugesandt. Es wäre natürlich einfacher, wenn statt Wertbriefe Postanweisungen an die Oberpostkontrolle in Bern gesandt würden.

Ein belgischer Kriegsgefangener hat der Oberpostdirektion seinen Dank durch die Uebersendung eines von ihm in der Gefangenschaft kunstvoll aus Bein geschnitzten Federhalters, der unter andern Ornamenten in durchbrochener Arbeit die Jahrzahl 1914 aufweist, ausgedrückt. Dieses Geschenk wurde zu Handen des Postmuseums gerne angenommen und dem Kriegsgefangenen verdankt, ihm aber gleichzeitig mitgeteilt, dass der ebenfalls von ihm angefertigte und der Oberpostdirektion in Aussicht gestellte Tischteppich nicht angenommen werden könnte.

Nicht selten werden der Oberpostdirektion für ihre

Mühewaltung kleinere Geldbeträge in bar oder in Frankomarken zugesandt. Diese wurden früher dem schweizerischen Bureau für Heimschaffung internierter Zivilpersonen, und seit dieses nicht mehr besteht, dem Hilfskomitee für die notleidenden Schweizer im Ausland zu freier Verwendung übermittelt.

Dass die Leistungen der schweizerischen Postverwaltung auf dem Gebiete des Kriegsliebeswerkes Anerkennung finden, dafür zeugen nicht nur die Aeusserungen der führenden ausländischen Presse, sondern auch die zahlreichen Dankschreiben, die der Oberpostdirektion zugehen. Es sei mir gestattet, wahllos einige Auszüge aus solchen folgen zu lassen.

Die Herren René Fournier, Advokat, und Faure, Architekt, in Marseille, die sich die Unterstützung der französischen Kriegsgefangenen in Deutschland zur besondern Aufgabe gemacht haben, schreiben unterm 2. Juli 1915: «... Nous profitons de l'occasion pour vous exprimer par écrit toute notre reconnaissance pour votre bienveillant accueil, chaque fois que nous nous sommes présentés à vous. Nous osons dire que vous avez su nous inspirer une véritable amitié et nous ferons tous nos efforts pour vous le manifester...»

Herr Prof. Dr. jur. J. Parsal vom Badischen Gefangenenfürsorge-Ortsausschuss Freiburg i/B. schreibt am 1. Juni 1915: «... um Ihnen noch meinen besondern persönlichen Dank für die grosse Tätigkeit auszusprechen, welche die schweizerische Postverwaltung im Dienste unserer deutschen caritativen Rotkreuztätigkeit gegenwärtig leistet. Gerade wir in Freiburg haben in unserer Tätigkeit für den badischen Landesverein so oft Gelegenheit gehabt, die Tätigkeit der eidg. Postverwaltung mit besonderer Dankbarkeit zu empfinden...»

Der Direktor im Reichspostamt erklärte dem schweizer. Oberpostdirektor unterm 26. Mai 1915 : «.....Die Leistungen Ihrer Verwaltung sind in der Tat bewundernswert, und wir können Ihnen nicht dankbar genug sein. Die deutsche Postverwaltung ist sich dessen voll bewusst...»

Der serbische Generalpost- und Telegraphendirektor schreibt am 21. Februar 1915: «... je m'empresse de vous transmettre mes plus chaleureux remerciements pour votre intervention en faveur du prisonnier de guerre dont il s'agit, intervention que j'avais, je dois vous le confesser, escomptée un peu, ayant déjà eu en d'autres circonstances l'occasion d'apprécier votre obligeance.

Le père du prisonnier, si inquiet pour le sort de son fils, me dit qu'il ne trouve pas de paroles pour vous exprimer sa reconnaissance... »

Aus einem Schreiben des kaiserlich deutschen Reichspostamts vom 30. November 1914: «... Die selbstlose, aufopfernde Mühewaltung, mit der die schweizerische Oberpostdirektion den ausserordentlich umfangreichen Postverkehr der Kriegsgefangenen zwischen den kriegführenden Völkern unentgeltlich vermittelt, darf der lebhaften Anerkennung und des wärmsten Dankes aller Beteiligten gewiss sein... »

In einem Schreiben des französischen Postministeriums vom 30. September 1914 lesen wir: «...Le Gouvernement de la République apprécie hautement cette mesure bienveillante dont sont appelés à bénéficier de nombreux soldats français et je vous en exprime en son nom tous mes remerciements... »

Aus einem Schreiben des japanischen Verkehrsministeriums vom 12. Oktober 1914: «... Mon Administration est surtout pleine de reconnaissance pour

la suprême amabilité que votre Office, restant toujours fidèle aux principes de philanthropisme soutenus par votre pays depuis bien des siècles, et ayant aussi de la compassion ardente pour les malheureux prisonniers de guerre, a accepté à bras ouverts de servir d'entremise pour l'échange des mandats-poste destinés aux prisonniers ou expédiés par eux...»

Im Februar 1915 sprachen der Direktor im französischen Postministerium, im Namen seines Ministeriums, und die Herren Deputierten, namens des französischen Parlaments, die unsere KriegsgefangenenPosteinrichtungen in Bern und Genf besichtigten, dem Oberpostdirektor « die volle Anerkennung und den wärmsten Dank aus für den ausserordentlich umfangreichen und zuverlässig funktionierenden Dienst, den die schweizerische Postverwaltung für die französischen Gefangenen und ihre Angehörigen zur Linderung des Notstandes freiwillig übernommen habe. »

Unterstützung des Kriegs-Liebeswerkes durch die schweizerische Postverwaltung.

In der Bewilligung der Portofreiheit zu gunsten der Kriegsgefangenen und der im Felde stehenden Wehrmänner ist die Schweiz vielfach weiter gegangen, als die kriegführenden Staaten selbst. So wurde dem englischen Roten Kreuz in der Schweiz, den Komitees des Italienischen Roten Kreuzes in Bern und Neuenburg, dem Zentralkomitee und den Sammelstellen des Hilfswerks der schweizerischen Hochschulen für kriegsgefangene Studenten, dem Zentralen Hilfskomitee in Bern für die in den französischen Spitälern untergebrachten verwundeten Wehrmänner jeder Nationalität, dem schweizerischen Bureau für Heim

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