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auch von den Staaten der beiden Gruppen in irgend einer Form verlangt, aber sie muss in einer Art und Weise organisiert werden, die der Autonomie des Landes nicht zu nahe tritt. Dafür hat der einzelne Bürger, der in erster Linie sein kommerzielles Interesse im Auge hat, häufig nicht das richtige Empfinden. Der gegenwärtige Zustand ist endlich auch unbefriedigend, weil er die Bewegungsfreiheit unserer Industrie, wenigstens wichtige Zweige derselben, über Gebühr einschränkt, teils indem notwendige Rohstoffe und Halbfabrikate nicht oder nicht in genügendem Masse beschafft werden können, teils indem der Verwendung der Produkte allzu enge Schranken gezogen werden.

Diese Uebelstände sind es in der Hauptsache, die der Schaffung einer Einfuhrorganisation gerufen haben, und es ist eine völlige Verkennung der Verhältnisse, wenn sie als die Quelle solcher Uebelstände betrachtet wird, während sie das in korrekte Bahnen leiten soll, was heute in ganz unbefriedigender Weise funktioniert. Damit sind auch die Zielpunkte einer solchen Einfuhrorganisation angedeutet. Sie soll den Importeuren auf dem Fuss gleichmässiger Behandlung den Bezug der erforderlichen Rohstoffe, Halbfabrikate und Fabrikate sichern. Sie soll verhindern, dass der einzelne Importeur übermässige: Beschränkungen seiner Bewegungsfreiheit sich gefallen lassen muss; sie soll eine zuverlässige, vertrauenswürdige, ausschliesslich nationale Kontrolle schaffen. Sie soll die freie Verwertung der schweizerischen Produkte aus den eingeführten Waren ermöglichen, soweit nicht die mit dem Kriegszweck zusammenhängenden Interessen der einzelnen kriegführenden Staaten entgegenstehen. Sie soll der schweizerischen Volkswirtschaft die Möglichkeit verleihen, das, was ihr zu einer befriedigenden Tätigkeit notwendig ist, auf dem Kompensationswege zu beschaffen und zu diesem Behufe ihr nicht nur was ohne weiteres klar ist die Verfügung über die Inlandsprodukte, sondern auch im Rahmen des Möglichen über gewisse importierte Waren einräumen. Sie soll endlich der Industrie in erreichbarem Umfange die Benützung des Veredlungsverkehrs ermöglichen.

Die Erreichung dieser Zielpunkte soll versucht werden auf dem Wege der Bildung eines sogenannten Einfuhrtrustes. Ueber dessen Gestaltung und Funktion sind die abenteuerlichsten und widersprechendsten Meinungen geäussert worden. Man stellt ihn sich vor als eine mächtige kapitalistische Organisation, in welcher das gesamte wirtschaftliche Leben des Landes zum Vorteil einzelner kapitalkräftiger Persönlichkeiten eingezwängt und von ihr aus geleitet würde. Man erblickt in ihr eine verderbliche oder wenigstens Bedenken erregende staatliche Monopolisierung aller Zweige unserer Volkswirtschaft. Von all dem ist keine Rede. Es handelt sich nicht darum, Handel und Industrie zu monopolisieren, so wenig wie irgend eine finanzielle Ausbeutung der Organisation beabsichtigt oder möglich gemacht wird. Der Verein, um dessen Gründung es sich handelt, bezweckt keinen Gewinn. Es ist ihm untersagt, Geschäfte für eigene Rechnung zu machen, er wird auch kein privates Betriebskapital besitzen. Ein bescheidener Betriebsfonds wird ihm vom Bunde zur Verfügung gestellt werden. Die kaufmännische Geschäftsführung ist so einzurichten, dass die Betriebskosten gedeckt und das Betriebskapital verzinst werden kann, was den Bezug einer ganz bescheidenen Vermittlungsprovision zur Folge haben wird. Es handelt sich auch nicht um die Gründung einer staatlichen Institution, beabsichtigt ist vielmehr die Bildung einer rein privaten Gesellschaft, was die völlige politische Unabhängigkeit und Neutralität gewährleistet. Mit Rücksicht auf die in Frage stehenden Landesinteressen ist dem Bundesrat insofern eine Einwirkung zugesichert, als er bei der Aufnahme der Mitglieder ein Mitspracherecht besitzt, gewisse Kontrollmassnahmen zu treffen berechtigt ist, und in den zu bildenden Einzelsyndikaten durch Bezeichnung je eines Mitgliedes des Verwaltungsrates Sitz und Stimme erhält. Der zu bildende Verband ist als ein aus Vertrauenspersonen ausschliesslich schweizerischer Nationalität zusammengesetzter Verein gedacht, der zuhanden der für besondere Wirtschaftszweige gebildeten Syndikate oder zuhanden einzelner Importeure Rohstoffe, Halbfabrikate und Fabrikate in die Schweiz einführt, sie unter den Verpflichtungen abgibt, die der Exportierende oder der den Transit Ermöglichende als Bedingung an die Ausfuhr oder Durchfuhr knüpft, und die Einhaltung dieser Verpflichtungen überwacht. Er ist also eine Vermittlungsund vorab eine Kontrollinstanz, die namentlich in letzterer Hinsicht weitgehende Kompetenzen haben muss. Er setzt darüber darf man sich keinen Illusionen fhingeben eine weitverzweigte personelle Organisation

voraus.

Da die ganze Einrichtung auf dem Vertrauen beruhen muss, das die mit uns verkehrenden Staaten in die Zuverlässigkeit der Kontrolle über die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen setzen, so wird es unvermeidlich sein, dass die einzelnen Syndikatsmitglieder und Einzelimporteure sich weitgehende Ingerenzen durch die Organe der Syndikate und des Ueberwachungsvereins gefallen lassen müssen und dass für den Bruch der übernommenen Verpflichtungen empfindliche Strafen vorgesehen werden müssen. Da der Syndikatszwang nicht beabsichtigt ist, auf der andern Seite aber auch eine wesentlich günstigere Stellung der Aussenstehenden gegenüber den Syndikatsmitgliedern aus Gründen der allgemeinen Wirtschaftspolitik nicht statthaft erscheint, so wird auch die Bewegungsfreiheit der Aussenstehenden in einem gewissen Masse eingeschränkt werden müssen. All das sind Massnahmen, die sich natürlich nur unter den so ganz ausserordentlichen Wirtschaftsverhältnissen der Kriegszeit rechtfertigen und ertragen lassen, die kein Analogon in der Vergangenheit besitzen und als Rechtsfundament nur die Rücksicht auf das allgemeine Wohl anrufen können.

Aus dem Gesagten erhellt, dass eine solche Import - Organisation von uns nur angenommen werden kann, wenn die Zahl derjenigen Rohstoffe und Nahrungsmittel, an deren Ausfuhr und Transit die Auflage absoluter Wiederausfuhrverweigerung geknüpft wird, eine mässige ist, wenn einer Reihe wichtiger nationaler Industrien die freie Ausfuhrmöglichkeit auch

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dann gewährleistet wird, wenn sie mit eingeführten Rohstoffen arbeitet, die an sich unter das absolute Ausfuhrverbot fallen, vorausgesetzt immerhin, dass nicht eine Verwendung zu direkten Kriegszwecken in Frage steht, wenn zum Zwecke des für unser Land eine Lebensbedingung bedeutenden Austauschverkehrs die erforderlichen Kompensations-Möglichkeiten geschaffen werden, wenn es uns gelingt, uns von jeder ausländischen Bevormundung freizuhalten. Die wirtschaftliche Politik des Bundesrates ist stets eine neutrale gewesen und wird auch in Zukunft eine streng neutrale sein. Sie kann auch gar keine andere sein, weil wir uns eine von der allgemeinen Politik losgelöste, besondere Bahnen wandelnde Wirtschaftspolitik, zumal unter den gegenwärtigen so überaus schwierigen Verhältnissen, gar nicht denken können. Der Einfuhrtrust muss, um annehmbar zu sein, die Möglichkeit schaffen, diese neutrale Stellung auch fernerhin einzunehmen. Wir sind mit unserm nördlichen Nachbar in Hinsicht auf die Sicherstellung der loyalen Einhaltung der an die Einfuhr in die Schweiz geknüpften Verpflichtungen zu einer befriedigenden Lösung gelangt. Anderseits haben sich in den letzten Tagen unerwartete Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung der Einfuhrorganisation gezeigt. Die abgeänderten Vorschläge der in Betracht fallenden Staatengruppe haben uns überrascht und enttäuscht. Bei den ganz vortrefflichen Beziehungen, die wir mit allen für die Regelung dieser wirtschaftlichen Fragen in Betracht kommenden fremden Staaten unterhalten, dürfen wir wohl erwarten, dass sie der Schweiz alles ersparen werden, was eine übermässige Beeinträchtigung ihrer freien wirtschaftlichen Tätigkeit oder gar eine unstatthafte Minderung ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit bedeuten würde. In unserer eigenen Bevölkerung aber hoffen wir auf eine vorurteilslose, nüchterne Beurteilung der realen Verhältnisse und auf das Vertrauen, dass unsere Behörde nichts eingehen wird, was mit der Ehre und Unabhängigkeit des Landes sich nicht vereinbaren liesse.

Sollten die Verhandlungen über die Schaffung eines Einfuhrtrusts wider alles Erwarten nicht zu einem befriedigenden Ende kommen, und die sich alsdann ergebende Lage neue wirtschaftliche Schädigungen zeitigen und Opfer verlangen, so sind wir dessen gewiss, dass sie von unserm Volk mutig und patriotisch getragen werden. Grund zu irgend welcher Beunruhigung ist, namentlich mit Bezug auf die Lebensmittelversorgung, nicht vorhanden, haben doch die Regierungen der verschiedenen Staaten je und je ihren festen Willen erklärt, der Schweiz im Bereiche des Möglichen alles Notwendige zukommen zu lassen und der wahrlich nicht einfachen Lage unseres Landes im Mittelpunkt des Weltkrieges tunlichst Rechnung zu tragen, und haben sie doch diesem Willen durch die Tat Ausdruck gegeben und in dankenswerter Weise uns die Möglichkeit geschaffen, die für unsere Bevölkerung erforderlichen Lebensmittel in einem Umfange einzuführen, die uns nicht nur in der Vergangenheit ermöglichte, ohne Not zu leben, sondern auch auf lange Zeit hinaus ausreichende Vorräte zu beschaffen, um ohne zu grosse Sorge in die Zukunft zu blicken. Eine Organisation des Konsums ist bis anhin nicht notwendig gewesen und wird auch zurzeit nicht ins Auge gefasst. Sollte sie wünschbar werden, so wird sich unser Volk auch diese Einschränkung willig gefallen lassen.

Wir geben zum Schluss der Hoffnung Ausdruck, dass unser Land, dank der Sympathie und Anerkennung, die die auswärtigen Staaten seiner loyalen und offenen Politik zollen, dank einer klugen, von unpolitischem Eigennutz freien Haltung unserer industriellen und kommerziellen Kreise durch das Mittel einer mit den realen Verhältnissen rechnenden, gleichzeitig aber unsere Ehre und Selbständigkeit fest im Auge behaltenden Wirtschaftspolitik diese schwerste Krise glücklich überstehen werde, die es seit hundert Jahren durchzumachen hatte. Wir zählen dabei auf das Vertrauen unseres Volkes.>>

Die Ausführungen des Vertreters des Bundesrates wirkten beruhigend und über die Trustfrage blieb es während Wochen in der schweizerischen Presse voll

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