Page images
PDF
EPUB

Staaten erlassenen Handels- und Zahlungsverbote die schweizer. Personen und Firmen in den betreffenden Ländern direkt betroffen. Die Anwendung jener Gebote auf die in der Schweiz ansässigen Angehörigen der sich bekriegenden Länder sei ebenfalls geeignet, eine für die schweizer. Volkswirtschaft schädigende Wirkung auszuüben. Die dem Politischen Departement zugekommenen bezüglichen Klagen zeigten, wie fühlbar und weitverzweigt die Wirkungen des wirtschaftlichen Krieges seien, der neben den eigentlichen Kriegsoperationen geführt wird. Der Bundesrat habe sich bemüht, die schweizerischen Interessen auch auf dem rein ökonomischen Gebiete nach Kräften zu wahren, dass er es nicht immer mit Erfolg habe tun können, liege in den Verhältnissen begründet.

Der Bericht erwähnt besonders der Anstände, die sich für den schweizerischen Handel aus der Beschlagnahme von Kauffahrteischiffen und ihren Ladungen durch die Kriegsmarinen der kriegführenden Staaten ergaben. Handelte es sich dabei anfänglich mehr um die feindliche Eigenschaft der Schiffe, so spielte bei den spätern Beschlagnahmen die Konterbandefrage die Hauptrolle. Die Erweiterung des Konterbandebegriffes erschwerte den Handel zur See ganz wesentlich und hatte zur Folge, dass auch viele für Schweizerfirmen bestimmte Waren unter der Vermutung der feindlichen Bestimmung als Konterbande angesehen und beschlagnahmt wurden. Vor Prisengericht hatten dann, wie der Bericht des Politischen Departements mitteilt, die schweizerischen Eigentümer der Ware ihre neutrale Bestimmung nachzuweisen.

Wenn die Schweiz von allen neutralen Staaten die Folgen des Krieges auf wirtschaftlichem Gebiete vielleicht am meisten zu verspüren bekam, so darf sie

dafür auch den Anspruch erheben, wie kein anderes neutrales Volk für die krieg führenden Völker in Werken der Humanität und der Nächstenliebe tätig gewesen und fortgesetzt tätig zu sein1). Man hat hier von internationalen Verpflichtungen gesprochen, wir möchten lieber von Vorrechten unseres Landes in der Betätigung edlen Menschentums reden. Mitten zwischen den kriegführenden Staaten gelegen, eignete sich die Schweiz schon um ihrer geographischen Lage willen in hervorragender Weise zum «internationalen Verbandsplatz »>, zu allen den Werken der Barmherzigkeit für die zahllosen Opfer des Krieges. Wenn über die schwere Sorge ob unserer innern, nationalen Zerrissenheit etwas hinwegzuhelfen vermag, so ist es das Bild des einigen und geschlossenen Schweizervolkes im Wetteifer der humanitären Gesinnung für die vom Kriegselend heimgesuchten Menschen. Frei von jeder Spekulation des Eigennutzes, sind diese Samariterdienste ein Ausfluss reiner Menschenliebe und zugleich ein Zeichen des Dankes gegenüber dem Geschick, das die grausamen Bilder des alleszerstörenden Krieges bisher gnädig von unserer Heimat fernehält.

Viele Tausende von Kriegsinvaliden sind in langen, von der schweizer. Armee gelieferten und vom Schweizer. Roten Kreuz geleiteten Zügen aus Deutschland und Frankreich in ihre Heimat verbracht worden. Ende Februar hatten die beiden Staaten das neue humanitäre Werk gebilligt und am 2. März konnte der erste Transport von Konstanz nach Lyon und umgekehrt erfolgen. Der Austausch bleibt auf Militärper

1) In wie hohem Masse das Ausland die segensreiche Wirksamkeit der Schweiz zu würdigen weiss, bezeugen die im Anhang abgedruckten Dankschreiben.

sonen beschränkt, die im Kriege schwer verwundet werden und als genesen, aber völlig unbrauchbar für militärische Dienstleistungen aus dem Lazarett entlassen werden können. Auf der ganzen Route durch die Schweiz waren diese Invaliden Gegenstand der reichsten Liebestätigkeit der Bevölkerung und bei jedem neuen Transport wiederholten sich an den Bahnhöfen die Bilder der Sympathiekundgebung für die armen Krüppel.

Der geplante Ausbau dieses Werkes der Heimschaffung der Schwerverwundeten durch Aufnahme und Internierung von Offizieren, die im Feindesland verbleiben müssten, weil man befürchtet, sie könnten, z. B. durch Bureauarbeiten ihrem Vaterlande noch nützlich sein, kam bisher nicht zustande.

Eine gewaltige Arbeit hatte das durch Bundesratsbeschluss vom 22. September 1914 geschaffene Bureau für die Heimschaffung Zivilinternierter, an dessen Spitze Prof. Dr. Röthlisberger stand, zu bewältigen. Ursprünglich für die Dauer eines Monates geplant, musste dieses Bureau volle fünf Monate in Tätigkeit bleiben und konnte erst Ende Februar 1915 seine Arbeit abschliessen. Bei der Uebernahme der Internierten - Transporte an der Grenze sorgten die Etappenkommissionen für Nahrung und Verpflegung. Die Gaben in Kleidern und Viktualien liefen in Masse ein und die Spenden in Esswaren auf den Bahnhöfen häuften sich derart, dass eine offizielle Aufforderung zu einer rationellern Gestaltung dieses Liebesdienstes ergehen musste. Die Zahl der in ihren Heimatstaat beförderten Zivilinternierten beträgt über zwanzigtausend. Die Transporte setzten sich zusammen aus Frauen und Kindern, sowie jungen Leuten unter 17 und ältern Leuten über 60 Jahren. Nach einem Zusatzabkommen

soll auch die Heimschaffung der zwischen 45 und 60 Jahren stehenden Zivilpersonen, die notorisch dienstuntauglich sind, zugestanden werden.

Auch beim Heimtransport der Abgeschobenen versagte die Schweiz ihre Mitwirkung nicht. Lange Züge, angefüllt mit diesen Unglücklichen, Männer, Frauen, Kinder, die kaum ein Stücklein ihrer Habe mitschleppen konnten, rollten über unsere Schienen. Als nach Neujahr diese Rücktransporte noch grössere Dimensionen anzunehmen schienen, übernahm der Territorialdienst ihre Besorgung. Die Heimschaffung der abgeschobenen Bevölkerung wurde dann durch ein neues Abkommen geregelt. Während bislang die schweizerische Gemeinnützigkeit für Verpflegung, Kleidung usw. der Evakuierten besorgt war, übernahmen die beteiligten Staaten neben den schon früher bestrittenen Transportkosten in der Folge auch die der Schweiz. durch die Verpflegung erwachsenden Kosten.

Eine höchst segensreiche Tätigkeit entfaltet die internationale Agentur des Roten Kreuzes für Kriegsgefangene in Genf, zu der sich eine Reihe Hilfsbureaus in verschiedenen Schweizerstädten gesellte. Nur dank der unermüdlichen Tätigkeit dieser Auskunftsstellen sind viele Tausende Familien in die Möglichkeit versetzt worden, mit ihren in Feindesland gefangenen Angehörigen in Verkehr treten zu können.

In den Dienst des internationalen Verkehrs mit den Gefangenen stellte sich auch unsere eidg. Post. Nach der Vollzugsverordnung zum Haager Abkommen über die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges sollen die Kriegsgefangenen die Möglichkeit zur Beförderung von Briefen etc. haben. Die Portofreiheit für Briefschaften, Poststücke und Geldsendungen an Kriegs

gefangene statuiert der Weltpostvertrag. Auf eine Anfrage des deutschen Reichspostamtes betr. Uebernahme der Postvermittlung für die in deutsche Kriegsgefangenschaft geratenen Franzosen antwortete die schweizerische Oberpostdirektion in zustimmendem Sinne und sie bot die gleichen Dienstleistungen auch den andern in Betracht fallenden Staaten bezw. Postministerien an. Im ganzen wurden seit dem Monat September 1914 bis Ende September 1915 vom Postbureau Bern-Transit übernommen und weitergeleitet nach

[blocks in formation]

Seit dem Monat September 1914 bis Ende September 1915 wurden insgesamt entgegengenommen und weiter gesandt 9,003,577 Pakete (bis 5 Kg.) für französische Kriegsgefangene in Deutschland, 686 Pakete für französische Kriegsgefangene in Oesterreich, 1,009,137 Pakete für deutsche Kriegsgefangene in Frankreich, 95 Pakete für österreichische und ungarische Kriegsgefangene in Italien, sowie 254 Pakete für italienische Kriegsgefangene in Oesterreich und Ungarn.

Endlich wurden durch Vermittlung der Oberpostkontrolle seit dem Monat September 1914 an französische Kriegsgefangene in Deutschland 1,706,208 Postanweisungen im Betrage von Fr. 21,041,569. 71 befördert, an deutsche Kriegsgefangene in Frankreich 326,459 Postanweisungen im Betrage Fr. 5,564,961. 74, österrreichische und ungarische Kriegsgefangene in Russland 111,338 Postanw eisungen im Betrage von

an

« PreviousContinue »