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Auch das Militärküchenwesen wurde in die öffentliche Diskussion hineingezogen. Ein Mitarbeiter der « Basler Nachr.» widmete diesem «bis jetzt oft vernachlässigten Gebiet im Militärbetrieb » eine längere Betrachtung und stellte folgende Forderungen auf:

1. Die Militärköche und besonders -Küchenchefs sollen eine spezielle Ausbildung und Schulung erhalten entsprechend der eines Gruppenführers oder Geschützchefs.

2. Die Küchenmannschaft soll sich so viel als möglich aus Handwerkern rekrutieren nicht nur Bäckern, Metzgern und Wirten.

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3. Leistungen und Tüchtigkeit eines Militärkoches sollen gleiche Wertschätzung und auch Auszeichnung von seiten der Vorgesetzten erfahren wie die eines Gruppenführers oder Geschützchefs.

4. Die Militärköche und -Küchenchefs sollen entsprechend ihrer Einheit, Tüchtigkeit und Dienstalter zu Gefreiten, Korporälen und Wachtmeistern befördert werden.

5. Jeder Militärkoch soll einen kurzen, praktischen militärischen Küchenleitfaden in die Hand bekommen, zumal jetzt während der Mobilisation.

6. Soviel als möglich sollen die Fouriers und auch einzelne Verwaltungsoffiziere aus den Reihen der Küchenchefs entnommen werden.

Ein Thema, über das bei der ersten Entlassung von Truppen viel geschrieben worden ist, bildet die Behandlung der Militärpferde. Der « Schweizer Bauer » konstatierte, dass die Pferde im allgemeinen in gutem Zustande an die Truppen abgegeben worden seien, vereinzelte Ausnahmen habe man auf einigen westschweizerischen Einschätzungsplätzen feststellen können. Anderseits könne leider die Tatsache nicht verschwiegen werden, dass viele Pferde in sehr reduziertem Nährzustande an die Eigentümer zurückgegeben

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wurden. Die vielfach harte Kritik, die in dieser Richtung zutage trat, sei nicht ganz unbegründet. Ueber die Ursache dieser Missstände gingen die Ansichten auseinander. Der eine erblickte sie in der mangelhaften Pflege und Behandlung der Pferde, während der andere sie wesentlich auf eine ungenügende Futterration glaubte zurückführen zu sollen. Es scheint, dass wirklich in beiden Richtungen vielfach gefehlt worden ist. Die Anklage wegen sorgloser Behandlung der Tiere wurde namentlich von der Zivilbevölkerung erhoben, während von Militärpersonen inspirierte Artikel in der Presse die Ursache mehr in der ungenügenden Futterration finden.

unser

Ohne Militärinterpellationen scheint. es eidgenössisches Parlament längere Zeit nicht aushalten zu können. Die Herbstsession brachte gleich drei solche Anfragen. Die wichtigste von ihnen war veranlasst durch einen Erlass des Pressbureaus des Armeestabes, das für alle Mitteilungen über Vorkommnisse im Gebiete unserer Grenzbewachung die Präventivzensur einführen wollte. Merkwürdigerweise intervenierte der Bundesrat in dieser Angelegenheit nicht sofort, die Antwort auf die Interpellation musste ja rundweg zugeben, dass das Pressbureau seine Kompetenz überschritten habe, indem es den Rahmen der verbotenen bezw. der der Präventivzensur unterliegenden militärischen Nachrichten über die bundesrätliche Verordnung vom 10. August 1914 hinaus erstreckte. In seiner Antwort machte der Vertreter des Bundesrates den Vorbehalt, diesen Rahmen event. selbst zu erweitern, um den möglichen Folgen falscher oder beunruhigender militärischer Nachrichten vorzubeugen.

Eine zweite Interpellation galt der Frage der Beurlaubung von Militärs zum Zwecke der Teilnahme

an den Sitzungen der Bundesversammlung und der kantonalen Parlamente, und die dritte Anfrage brachte gewisse Vorkommnisse an der jurassischen Grenze zur Sprache, durch deren Wiederholung die guten Beziehungen zwischen Militär und Zivilbevölkerung gestört würden.

Namentlich die Begründung der beiden ersten Interpellationen bewies, dass die Anfragen Gelegenheit bieten sollten, Militärkritik im allgemeinen zu üben. Was an Unzufriedenheit in der jüngsten Zeit in der Presse laut geworden war, wurde aufgegriffen und kritisch verwertet.

Darf man es leugnen, dass Klage und Tadel durchaus nicht immer unbegründet waren und dass mancherlei Erscheinungen in unserm Militärleben zu Tage traten, die man entschieden verurteilen muss? Allein, auf der andern Seite muss leider gesagt werden, dass vielfach System in den Angriffen auf die militärischen Behörden und Institutionen liegt und dass die Kritik nicht nur in ehrlichem Streben Abhülfe bezweckt, sondern vielfach bewusst auf die Zerstörung der militärischen Autorität ausgeht.

Die grosse Gefahr liegt vor allem in der Verallgemeinerung einzelner Vorkommnisse, die zudem oft ungenau und entstellt in die Presse gelangen. Der Zugluft der öffentlichen Kritik kann in der Demokratie auch das Heerwesen nicht entbehren, wenn es vor Auswüchsen verschont bleiben soll. Allein, gerade eine so ernste Zeit wie die jetzige verlangt von dieser Kritik, dass sie sich massvoll äussere und vor allem nicht zur Hetze ausarte. Schwer lastet die bewaffnete Neutralität auf unserm Volke, denn sie stellt hohe persönliche Anforderungen an den einzelnen Wehrmann, und die Mobilisationskosten wachsen in die Hunderte von Mil

lionen. Da gedeihen denn auch leicht Unzufriedenheit und Missgunst und diese sind für die Kritik am Militärwesen ein gefährlich günstiger Nährboden. Um so mehr ist es die Pflicht der Presse, in ihren Aeusserungen über das Heer das Demagogentum fern zu halten und nicht leichtfertig über militärische Vorkommnisse zu urteilen. In zwei würdigen, sehr bestimmt lautenden Erlassen vom 11. Oktober (vergl. den Anhang) hat der General diese Frage zur Sprache gebracht.

Verkehrswesen.

A. Eisenbahnen.

<< Die seit Beginn der Kriegswirren gemachten Erfahrungen haben die grossen Vorteile, die dem Bund durch die Verstaatlichung aller die Anschlüsse mit ausländischen Bahnen vermittelnden schweizerischen Hauptlinien erwachsen sind, aufs deutlichste gezeigt. Die für den Rückkauf gebrachten Opfer erwiesen sich als gerechtfertigt. Vor allem hat die Gotthardlinie eine hervorragende Bedeutung für die Lebensmittelzufuhr erlangt, seit diese Zufuhr von Norden her unmöglich geworden ist. >>

Niemand wird die Richtigkeit dieses offiziellen Urteils über die gerade in der gegenwärtigen Zeitperiode zutage tretende Bedeutung der Eisenbahnverstaatlichung zu bestreiten wagen. Mit der durch die neue Militärorganisation mächtig gehobenen Armee und mit der Nationalbank bilden die Bundesbahnen das Trifolium der Institutionen, die für unser staatliches und wirtschaftliches Leben seit dem Kriegsbeginn beherrschende Bedeutung erlangt haben. Man braucht sich nur die Staatsbahn wegzudenken und sich zu vergegenwärtigen, wie wir mit unserm Bahnwesen da gestanden wären, wenn beim Kriegsausbruch die grossen Verkehrs

adern des Landes noch in den Händen verschiedener Privatgesellschaften gelegen hätten und statt der Einheitlichkeit des Verkehrs die einstige Zersplitterung noch am Ruder gewesen wäre.

In unserm letzten Jahresbericht glaubten wir die bevorstehende Erweiterung des Netzes der Bundesbahnen durch die Verstaatlichung der Tösstalbahn und der Wald-Rüti-Bahn ankündigen zu können. Der Krieg hat, wie so viele andere Projekte, auch die Einverleibung der genannten Bahnlinien in das Netz unserer Staatsbahn für einmal als noch nicht durchführbar erklärt. Vielleicht bekommen die Bundesbahnen von einer andern Richtung des Landes her ungewollt und früher als zumeist angenommen wird, Zuwachs.

Für eine ganze Anzahl Bahngesellschaften drohte die allgemeine Wirtschaftslage ganz bedenkliche Folgen zu haben. Um nun die Zwangsliquidation von Eisenbahngesellschaften während der Kriegszeit nach Möglichkeit zu verhüten, fasste der Bundesrat am 27. November v. J. einen Beschluss, nach dem das Zwangsliquidationsverfahren, dem Folge gegeben werden muss, nicht ohne weiteres fortgesetzt werden soll. Das Bundesgericht hat vielmehr das Liquidationsbegehren, das als begründet erkannt wird, dem Eisenbahndepartement zur Kenntnis zu bringen. Das Departement trifft nach Prüfung der Lage der Eisenbahngesellschaft die ihm zweckmässig erscheinenden Anordnungen, wobei insbesondere der Gesellschaft terminweise Abschlagszahlungen an den die Liquidation verlangenden Gläubiger auferlegt werden können. Kommt die Schuldnerin den verfügten Auflagen nicht nach, so kann das Eisenbahndepartement das bei ihm hängige Verfahren als beendigt erklären.

Die Junisession brachte im Ständerat die Motion

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