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mit der Beratung der Vorlage über die Postsparkasse. Der Entwurf kam endlich in der Dezembertagung d. J. im Ständerat zur Behandlung.

Nachdem im Monat Dezember v. J. eine Reihe von Posttaxen erhöht worden ist, um die Rentabilität des Postbetriebes zu verbessern, kam der Bundesrat mit der Botschaft vom 20. August d. J. über die Einschränkung der Portofreiheit (Bbl. III, 131) auf eine Frage zurück, die, wie bekannt, die eidgenössischen Räte schon oft beschäftigt hat, zum letzten Male anlässlich der Revision des Gesetzes über das schweizerische Postwesen im Jahre 1910. Sie fand damals keine Gnade vor dem Parlament. Heute glaubt der Bundesrat das Postulat neuerdings aufstellen zu sollen. Die bewilligten Taxerhöhungen, erklärte er, würden voraussichtlich genügen, um beim Eintritt normaler Verkehrsverhältnisse das gefährdete finanzielle Gleichgewicht der Postverwaltung wieder herzustellen, dagegen würden sie nicht ausreichen, um dieser Verwaltung zu ermöglichen, dem Bunde im Sinne von Art. 42, lit. c der Bundesverfassung zur Bestreitung der Ausgaben regelmässig nennenswerte Erträgnisse abzuliefern, auf die man bei der jetzigen allgemeinen Finanzlage des Bundes sollte zählen können. Nach dem Antrag des Bundesrates bliebe die Portofreiheit künftig nur noch bestehen für die Offiziere und Mannschaften im aktiven Dienst und im Instruktionsdienst, aber auch nicht absolut, und für die Behörden und Dienststellen der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltungen. Art. 60 über zeitweilige Bewilligung der Portofreiheit für gewisse Fälle und über die Abgabe von Portofreimarken an Anstalten, Armenvereine etc. würde beibehalten. Von der im Entwurf zur Revision des Postgesetzes s. Z. vorgesehenen Billigkeitsentschädigung an

die Kantone für den Wegfall der Portofreiheit möchte der Bundesrat unter den heutigen Verhältnissen nichts mehr wissen. Die reine Mehreinnahme, die sich aus dieser Einschränkung der Portofreiheit ergäbe, wird auf 700,000 Fr. berechnet. Dass die Vorlage auf lebhafte Opposition stossen werde, war nach den früher gemachten Erfahrungen zu gewärtigen. Die Kommission des Nationalrates, die den Entwurf im Monat Oktober d. J. beriet, beschloss mit 8 gegen 5 Stimmen das Nichteintreten. Sie wies die Vorlage an den Bundesrat zurück, mit dem Auftrag, zu prüfen, ob nicht den Kantonen während der Dauer von beispielsweise zehn Jahren eine «Ablösungssumme » von 200,000 Fr. pro Jahr zu bezahlen sei. Der Bundesrat erklärte seither seine grundsätzliche Zustimmung zu diesem Kompromissantrag.

Während in der Botschaft über die Frage der Portofreiheit erklärt wird, in der Organisation der Postverwaltung könnten nennenswerte Ersparnisse nicht erzielt werden, hat es in der Presse nicht an Vorschlägen über eine solche Organisation und über Vereinfachungen der Postverwaltung gefehlt. Ein Artikel in der « Schweiz. Post-, Zoll- und Telegraphenzeitung » kritisierte den grossen Apparat der Oberpostdirektion und regte eine Vermehrung der Kompetenzen der Kreisdirektionen an, wodurch der Personalbestand der Oberpostdirektion ganz bedeutend reduziert werden könnte. In den « Basler Nachr.» empfahl ein Fachmann zur Mehrung der Einnahmen der Post die Abschaffung der Portofreiheit und zur Verminderung ihrer Ausgaben die Subventionierung der Nebenbahnen, wenn eine solche als nötig erachtet werde, aus der allgemeinen Bundeskasse statt aus der Postkasse; eine dritte Sparmöglichkeit, für die

verschiedene Stimmen sich vernehmen liessen, wäre die Verschmelzung der Post- und Telegraphenverwaltung und die damit verbundene Vereinfachung der Administration. Elf Kreispostdirektionen und sechs Kreistelegraphendirektionen, schrieb ein Mitarbeiter der « Neuen Zürch. Ztg.», bedeuteten neben der Zentralverwaltung eine gewaltige Verschwendung von Arbeitskraft und von Geld. Wir dächten gewöhnlich nicht daran, dass durch die kostspielige Ueberverwaltung dem Wirt schaftsleben produktive Kräfte entzogen würden und so dem Lande doppelter Schaden zugefügt werde. Für diese administrative Sünde macht der Einsender das Sonderinteresse der Kantone verantwortlich.

Aus Kreisen der Postverwaltung wurde das Bedürfnis einer Reorganisation im Sinne einer vermehrten Zentralisation entschieden verneint, diese hätte für Verwaltung und Volk mehr Nachteile als Vorteile im Gefolge. Die Aenderungen, die eventuell noch wünschbar erscheinen könnten, beträfen mehr Nebensächliches und vermöchten keine nennenswerte Ersparnisse zu bringen.

Nach der Ansicht Prof. Steigers sind Ersparnisse in der Postverwaltung auf ganz bestimmte Punkte beschränkt: Abschaffung der Portofreiheit, Vereinfachung in der Organisation - die Anregungen der << Schweizer. Post-, Zoll- und Telegraphenzeitung » sollten nicht ohne weiteres von der Hand gewiesen werden -Entlastung der Postverwaltung von der indirekten Subventionierung der Nebenbahnen. Mehreinnahmen zu erzielen, halte sehr schwer. Die Taxreform vom Dezember 1914 habe wohl alles vorgesehen, was möglich sei. Das finanzielle Gleichgewicht hange heute, abgesehen von dem Wiedereintritt eines normalen Verkehrs, von einer Reduktion der Ausgaben für Gratisbeförderungen und der Personalausgaben ab.

Im Gegensatz zur Postverwaltung kann die Telegraphen- und Telephonverwaltung ein Ergebnis verzeichnen, das weit über die Zahlen des büdgetierten Resultates hinausgeht. Mit den Kreditübertragungen und Nachtragskrediten hätte nach dem Voranschlag die Betriebsrechnung einen Passivsaldo von 185,459 Fr. ergeben, statt dessen schliesst sie mit einem Ueberschuss von Fr. 2,990,407. 47 ab. An diesem Betrag ist der Telegraphenbetrieb mit Fr. 1,825,548.99 beteiligt, während auf das Telephon Fr. 979,399. 88 entfallen.

Leider ist nun aber der Mitteilung dieses alle Erwartungen übersteigenden Rechnungsabschlusses sofort beizufügen, dass nur das rechnerische Ergebnis ein solches glänzendes Bild bietet, indem in Wirklichkeit der Aktivsaldo wesentlich kleiner ausgefallen ist. Unter dem Einfluss der Kriegswirren konnten nämlich die Abrechnungen mit dem Ausland nicht innert der üblichen Zeit vorgenommen werden, das Guthaben der auswärtigen Verwaltungen pro 1914 beläuft sich nun auf 1,570,000 Fr., welche Summe somit von dem obengenannten Rechnungsergebnis der Telegraphen- und Telephonverwaltung in Abzug kommt. Ferner ist die Abschreibung verschiedener noch im Betrieb befindlicher Anlagen rund 600,000 Fr. nicht vorge

nommen worden, weil die Vollendung einer Reihe grösserer Telephonzentralen durch den Krieg verunmöglicht worden war. Diese Abschreibung wird nun die Rechnung für 1915 belasten.

Zieht man diese «Korrekturen» in Betracht, so erhält der Rechnungsabschluss ein ziemlich verändertes. Aussehen. Immerhin muss es doch auffallen, dass die durch den Krieg bewirkten ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse das Ergebnis nicht stärker beein

flusst haben, entfernt nicht in dem Masse, wie andere Unternehmungen. Die Erklärung dieser Erscheinung ist nun nicht weit zu suchen. Die Verzögerung, die im Postverkehr eintrat und die zeitweise vollständige Sperrung des interurbanen, sowie die gänzliche Sperrung des internationalen Telephonverkehrs seit anfangs August 1914 bewirkten die vermehrte Inanspruchnahme des Telegraphen, namentlich im internationalen Verkehr. Der inländische Telegrammverkehr weist gegenüber 1913 eine Zunahme von 5,19 % auf, der mit dem Ausland hat um 11,45 % zugenommen, dagegen ist beim Durchgangsverkehr eine Abnahme von 20,18 % zu verzeichnen. Der gebührenpflichtige Telephonverkehr hat durchwegs einen Rückgang der Frequenz aufzuweisen, nämlich im Lokalverkehr um 1,95 %, im interurbanen inländischen um 0,61 % und im Verkehr mit dem Ausland um 39,41 0.

Wirtschaftsleben Finanzwesen.

Bei den engen Zusammenhängen unseres Wirtschaftslebens mit der Weltwirtschaft und der heute überall bitter verspürbaren Abhängigkeit unseres Landes in seiner Versorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen vom Ausland war der Anlass von selbst gegeben, dieses Kapitel bereits im ersten Teile unseres Jahresberichtes näher zu erörtern. Wir möchten dort bereits Gesagtes hier nicht wiederholen, wohl aber noch einige Ergänzungen allgemeiner Natur anbringen und in zusammenfassender Darstellung die Massnahmen aufführen, die der Staat zur Hebung unseres schwer betroffenen wirtschaftlichen Lebens successive ergriffen hat. Wenn der Grossteil unseres Volkes darin einig ist, dass die Bundesbehörden nach Möglichkeit bemüht und bestrebt waren, helfend

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