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tung der Einfuhr von Rohstoffen zur industriellen Verarbeitung.

Im Anschluss sei zweier das Rechtsgebiet berührender Massnahmen gedacht. Die eine, der Bundesratsbeschluss vom 23. November, beschlägt die Befristung der allgemeinen Betreibungsstundung und bringt eine teilweise Abänderung der Verordnung vom 25. September 1914, sowie des Bundesratsbeschlusses vom 30. März 1915; die andere, eine Verordnung vom 2. November, ist bestimmt, die Hotelindustrie gegen die Folgen des Krieges zu schützen. Wie wenige Industriezweige ist unsere Hotellerie durch den Krieg geschädigt worden. In wie starkem Masse ihr Schicksal weiteste Kreise, man darf unbedenklich sagen, das ganze Land berührt, liegt darin ausgedrückt, dass zwischen 13 bis 12 Milliarden Franken, zumeist schweizerisches Kapital, in ihr angelegt sind.

Rechtliche und finanzielle Massnahmen wurden für die Hilfsaktion vorgeschlagen. In rechtlicher Beziehung: Moratorium, Schaffung der Möglichkeit, das Hotelmobiliar selbständig oder für bestimmte Pfandgläubiger zu verpfänden usw. Wie diese Fragen rechtlicher Natur, so bildeten auch die Vorschläge zur finanziellen Hilfe für die Hotellerie den Gegenstand zahlreicher Erörterungen in der Presse. Als weitestgehende Anregung in letzterer Richtung sei erwähnt die postulierte Staatshilfe in Form der Schaffung eines kapitalstarken nationalen Bankinstitutes, das speziell den Interessen der Hotellerie diente. Ein anderer einschneidender Vorschlag strebt ein Darlehen vom Bund und Kantonen an und empfiehlt folgende Lösung: Körperschaften, Städte und Gemeinden mit fremdem Verkehr, Banken und Versicherungsgesellschaften sollten unter Garantie des Bundes und unter Rückversicherung

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von Kantonen und Städten eine Kreditgenossenschaft bilden, auf einer Basis und mit einer Organisation, wie sie die Bündner Hilfsaktion aufweise; erforderlich wäre ein Kapital von 40-50 Millionen.

Nach der Auffassung des Bundesrates kann die staatliche finanzielle Hilfe nur als ultima ratio in Betracht fallen und sie hat zur Voraussetzung, dass die Privaten mit der Schaffung einer derartigen Hilfsaktion vorangehen und für ihre finanzielle Fundierung das mögliche leisten. Die Rechtshilfe, wie sie der Bundesrat mit der zitierten Verordnung vom 2. November bot, besteht vor allem in der Stundung und sodann in Vorschriften über Hotelbauten. Nur bei einem nachgewiesenen Bedürfnis erteilt der Bundesrat die erforderliche Bewilligung zur Erstellung neuer Hotels und Fremdenpensionen oder zu baulichen Erweiterungen bestehender.

Als Kriegsmassnahme sei schliesslich noch das Verbot des Agiohandels mit Gold- und Silbermünzen der lateinischen Münzunion vom 13. März aufgeführt.

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Zu den Berufsständen, die die Ungunst der Zeit in hohem Grade verspüren, gehört nicht zuletzt der Handwerker- und Gewerbestand. Seine wirtschaftliche Lage ist teilweise eine sehr prekäre geworden und man kann es darum verstehen, wenn auch er nach einer kräftigen staatlichen Hilfe ruft. Die Stimmung, die in diesen Kreisen herrscht, kam in symptomatischer Weise an verschiedenen kantonalen Versammlungen zum Ausdruck. An der Tagung des zürcherischen kantonalen Handwerker- und Gewerbevereins wurde zwar den von den eidgenössischen, kantonalen und städtischen Behörden getroffenen Mass

nahmen alle Anerkennung gezollt, aber dabei betont, dass alle zur Hebung der Notlage gemachten Aufwendungen bei weitem nicht als ausreichend anerkannt werden könnten. Vor allem wurde bedauert, dass Gemeinden und Kantone die Bautätigkeit nicht in einem für sie erträglichen Tempo fortgesetzt hätten. Man sollte soviel als möglich Arbeitsgelegenheit schaffen. Auch durch Kreditgewährung sollte dem Handwerker geholfen werden. Erfreulicherweise ertönte aber nicht nur der Ruf nach Staatshilfe, auch die Selbsthilfe wurde gepriesen, und speziell in der Frage der Kreditgewährung die Bildung von Garantiegenossenschaften durch Zusammenschluss der Gewerbetreibenden befürwortet.

In einer gemeinsamen Eingabe vom 21. Juli d. J. die Kriegszeit bringt auch die heterogensten Elemente zusammen! regten der schweizerische Gewerbeverein und der schweizerische Gewerkschaftsbund beim Bundesrat eine Reihe von Massnahmen an zur Erleichterung der Lage der gewerblichen Berufe. Das Submissionswesen wird zur Sprache gebracht, die Preisunterbietungen und Lohnverkürzungen sind Gegenstand der Erörterung, die Leistung von Beiträgen für die Unterstützung arbeitsloser Berufsangehöriger wird diskutiert und ferner der Wunsch geäussert, der Bundesrat möge auf die Beschaffung vermehrter Arbeitsgelegenheit Bedacht nehmen und sich in gleichem Sinne bei den Behörden der Kantone und der Gemeinden verwenden.

Dass die Bundesbehörde auch den Klagen und Wünschen der Angehörigen der gewerblichen Berufe möglichst entgegenzukommen bestrebt ist, geht aus ihrem Kreisschreiben vom 9. Oktober d. J. hervor. Da

die übrigen Postulate der Eingabe noch Gegenstand näherer Prüfung sind, kann sich der Bundesrat für einmal allerdings nur mit der Frage der Beschaffung von Arbeitsgelegenheit befassen. Indem er anerkennt, dass die in Betracht fallenden Zustände dringend der Abhilfe bedürfen, verweist er auf die Beschaffung von Arbeitsgelegenheit als das wirksamste Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und bezeichnet es als eine moralische Pflicht vor allem der öffentlichen Verwaltungen, hier ihr Möglichstes und zwar nach wohlerwogenem Plane zu tun. Auch den Privaten redet der Bundesrat ins Gewissen, an der Verbesserung der Zustände mitzuhelfen. Dass der Bund selbst bestrebt war, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, gehe, wie das Kreisschreiben bemerkt, daraus hervor, dass die eidgenössischen Bauten, die vor Kriegsbeginn projektiert waren und die, die nachher sich als notwendig erwiesen, ausgeführt worden seien. Gewässerkorrektionen, Entsumpfungen, Verbauungen, Aufforstungen, Waldwege und Bodenverbesserungen seien subventioniert und nach Möglichkeit gefördert worden. In dieser Weise werde der Bund auch künftig, so lange die Kriegswirren dauern, vorgehen.

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Mit einer Staatsschuld von 280,810,000 Fr. haben wir vom Jahre 1914 Abschied genommen, mit einer solchen von rund 500 Millionen werden wir in das Jahr 1916 hinübertreten. Dem guten Stern und unsern respektablen Zolleinnahmen vertrauend, haben wir jahrelang mit dem Problem der Finanzreform theore tisch gespielt und Pressfehden geführt, um dann in unserer bedenklich fundierten Finanzgebarung vom Krieg überrascht zu werden. Die Ausgaben wuchsen

für unsern Begriff ins Groteske, die Einnahmen gingen zurück, in erschreckender Weise namentlich die Erträgnisse aus den Zöllen. Nun packt uns unserer Finanzen ganzer Jammer plötzlich an und zu der Unmenge schwerer und schwerster staatlicher Aufgaben gesellt sich das unendlich schwierige Problem der Sanierung unserer Finanzen. Schwierig ist dieses Problem heute erst recht nach vielen Seiten hin geworden, schwierig aber ganz besonders deshalb, weil zu befürchten ist, es werde uns auch für die Lösung dieser Aufgabe der starke eidgenössische Geist fehlen, und sodann weil die rechtzeitige Abklärung der Frage und die methodische, umfassende Vorbereitung der Finanzreform versäumt wurde. Wohl sind die Vorbereitungen für die Einführung des Tabakmonopols getroffen, aber anstatt dass die kleine Schar seiner Anhänger sich mit der Zeit vermehrt hätte, sehen wir bedauerlicherweise die Zahl der Monopolgegner beständig wachsen, grosse wirtschaftliche Verbände haben ihm bereits die Fehde angekündigt, eine starke politische Partei hat nur seine ganz bedingte Annahme erklärt; dazu kommt die tiefeingewurzelte Abneigung eines ganzen Landesteils gegen staatliche Monopole überhaupt. Nur langsam und zögernd entschloss man sich an behördlicher Stelle, auch über die Frage einer andern Art der Tabakbesteuerung ein Expertengutachten ausarbeiten zu lassen. Aus der eben erschienenen Büdgetbotschaft des Bundesrates vernimmt man, dass endlich auch das Problem einer Biersteuer zum Gegenstand einer fachmännischen Prüfung gemacht worden ist. Mit einem unbegreiflichen Optimismus glaubt man gewissenorts aus der glänzenden Annahme der Kriegssteuer einen zuverlässigen Schluss

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