Ein Kreisschreiben des Bundesrates befasst sich mit der Anwendung seines Beschlusses vom 15. Januar 1915 betr. die Militärsteuer mit Bezug auf den Aktiv dienst. * In teilweiser Abänderung seines Beschlusses vom 6. Oktober 1914 betr. Verschiebung des Uebertrittes von einer Heeresklasse in die andere, setzt der Bundesrat den Uebertritt in die Landwehr und in den Lands turm auf den 30. April 1915 an. * Die vorausgegangenen Ausfuhrverbote werden auf einige weitere Artikel ausgedehnt. * 19. Februar 1915. Der Bundesrat beschliesst, dass Kälber nur geschlachtet werden dürfen, wenn sie mindestens 5 Wochen alt sind. (Im Monat August 1914 war die Schlachtgrenze von 2 auf 6 Wochen erhöht, im November wieder auf 2 Wochen herabgesetzt worden. Die erneute Erhöhung erfolgt wesentlich deshalb, weil die Bedürfnisse der Armee für gutes Leder nicht mehr gedeckt werden konnten. Da diese Massnahme eine Mehrproduktion von Kalbfleisch im Betrage von etwa 12 Millionen Kg. zur Folge haben und damit ein Ueberangebot von Kalbfleisch eintreten wird, hat sich die Armeeleitung verpflichtet, in gewissem Umfange solches Fleisch für die Verpflegung der Armee anzukaufen.). * 21. Februar 1915. Nachdem die römisch-katholische Kirche mit einem Bettag für den Frieden vorausgegangen, hat auf heute auch die schweizerisch reformierte Kirchenkonferenz einen allgemeinen Bettag angesetzt. Ein bezüglicher Aufruf des Kirchenrates des Kantons Zürich an die reformierten Kirchgemeinden sowie an die Kirchgemeinden und Pfarrer lautet: Liebe Mitchristen! Schwer lastet der Krieg mit seinen Schrecken, Leiden und Entbehrungen auf Europa, ja man kann sagen, fast auf der ganzen Welt. Schon dauert er mehr als ein halbes Jahr und noch ist kein Ende abzusehen. Die kriegführenden Staaten müssen ungeheure Opfer an Gut, Blut und Menschenglück bringen. Aber auch die neutralen Länder müssen an dem Unglück mittragen; und so ist auch unser Volk in hohem Masse in Mitleidenschaft gezogen worden. Auf unserm Gemüte lastet aber nicht nur das, was wir selbst zu tragen haben. Wir empfinden auch das Unglück der andern als unser eigenes Leid und unsere Herzen sind von tiefem Schmerze erfüllt im Gedanken an all das Schreckliche, das Millionen unserer Brüder in den verschiedensten Völkern erdulden. Darum ist es unser aller sehnlichster und höchster Wunsch, dass der Krieg ein Ende nehme und der Friede wieder seinen Einzug in die Welt halte. Von solchen Gedanken geleitet, hat die weit überwiegende Mehrzahl der evangelischen Kirchenbehörden unseres Vaterlandes der Anregung des Kirchenrates von Baselstadt zugestimmt, es möchte durch einen allgemeinen schweizerischen Bettag für den Frieden denselben Ausdruck gegeben werden. Als solcher wurde von der Schweiz. reformierten Kirchenkonferenz der erste Passionssonntag, der 21. Februar 1. J., bezeichnet, und es sind gemeinsame Gebete verfasst worden, durch welche an diesem Tage in allen evangelischen Kirchen der Schweiz die Gefühle, die uns alle bewegen, im Aufblick zu Gott ausgesprochen werden sollen. Wir laden daher euch alle ein, diesen Tag als einen ernsten Bettag zu begehen. Der leitende Gedanke in Predigt und Jugendgottesdienst soll dem innigen Wunsche Ausdruck verleihen, dass doch bald genug sein möchte der Opfer und der Wunden, genug der Witwen und Waisen, genug der Verheerungen dieses unseligen Weltkrieges, und dass bald ein dauerhafter Friede geschlossen würde. Vielleicht ist es mancherorts möglich, den Gottesdienst festlicher als gewöhnlich zu gestalten. Es trifft sich so, dass in unserm Kanton der Friedensbettag gerade auf den Sonntag fällt, der sonst von vielen durch ausgelassene Lustbarkeit entweiht wird. Wir bedauern dieses Zusammentreffen nicht. Liegt doch darin eine ernste Mahnung, dass jetzt nicht die Zeit zu solcher Lustbarkeit ist. Mit Recht hat unsere Regierung diesem Unwesen enge Schranken gezogen. Wir sind aber auch überzeugt, dass die grosse Mehrzahl unseres Volkes uns gerne zustimmt, wenn wir sie bitten, an die Stelle der üblichen Vergnügungen ernste Einkehr ins eigene Herz und fromme Erhebung zu Gott treten zu lassen. Einer würdigen Feier des Tages ist es angemessen, wenn der Glaube sich auch in der Liebe tätig erweist. Wir empfehlen darum angelegentlich, an den Kirchtüren eine Liebessteuer einzusammeln. Die Kirchenpflegen mögen bestimmen, wofür der Ertrag verwendet werden soll. Der Gott alles Friedens sei mit uns und erfülle unsere Herzen mit dem Geiste des Glaubens und der Fürbitte, des Trostes und der Liebe. * 27. Februar 1915. Durch Verfügung des Militärdepartements wird der ab 1. März auf 34 Fr. für 100 Kilogramm festgesetzt. 28. Februar 1915. Der französische Botschafter übermittelt Prof. Dr. Röthlisberger in Bern folgendes Dankschreiben des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten: Paris, le 28 février 1915. Monsieur le président, Après sept mois d'une bienfaisante activité, le Bureau des internés civils, que vous dirigez avec tant de distinction et de dévouement, considère sa tâche comme terminée. Je tiens à adresser à son chef éminent et à ses zélés collaborateurs l'expression de la profonde gratitude du gouvernement de la République, pour l'affectueuse sollicitude qu'ils ont témoignée, pour les soins et les prévenances qu'ils ont prodigués à nos patriotes en détresse. Je vous serais obligé de vouloir bien transmettre mes plus vifs remerciements à tous vos collaborateurs de Berne, de Genève, de Schaffhouse, de Rorschach. com Agréez, Monsieur le président, les assurances de ma haute considération. (Sig.) Delcassé. * 1. März 1915. Mit Bezug auf die Schlachtviehlieferung an die Armee teilt das Generalkriegskommissariat mit: In Rücksicht auf das zurzeit weniger grosse Angebot an Schlachtvieh, die hohen Preise für Kraftfutter und die Schwierigkeit der Beschaffung derselben, sind die Preisansätze dieser Tage mit dem Armeekriegskommissariat neu geordnet und der derzeitigen Marktlage angepasst worden. Vom 1. März an gelten nun folgende Preise pro hundert Kilogramm Lebendgewicht: Klasse 1: Ochsen und Rinder, prima, Fr. 120; Klasse 2: gemästete fette Kühe bis zu sieben Jahren, leichtere Rinder und leichtere Ochsen Fr. 110; Klasse 3: Zuchtstiere: a) erste Qualität Fr. 110; b) zweite Qualität Fr. 100; Klasse 4: Kühe mit gutem Fleisch Fr. 100; Klasse 5a: Fleischige Kühe Fr. 90; Klasse 5b: Kühe Fr. 75. Die Preise für Schweine und Kälber sollen demnächst ebenfalls neu vereinbart werden. Für Hammel, Mutterschafe, Böcke und Ziegen ist eine Neuordnung der Preise gegenstandslos geworden, weil das Angebot an solchen Tieren ein sehr geringes ist. Es darf von unserer Bauersame erwartet werden, dass sie, wie bis dahin, die Masttiere auch in Zukunft in erster Linie der Armee zur Verfügung stellt. Der Bedarf ist allerdings zurzeit nicht mehr so gross, wie in den ersten Monaten nach der Mobilisation. Er nimmt aber immerhin noch recht ansehnliche Dimensionen an. Bis heute sind durch die landwirtschaftlichen Vereinigungen 12,864 Stück Grossvieh und 2487 Stück Kleinvieh zum Gesamtpreis von Fr. 7,523,477.14 an die Armee abgeliefert worden. * Eine Eingabe der schweizer. Friedensgesellschaft in Verbindung mit einer Reihe öffentlicher Korporationen an den Bundesrat regt eine internationale Konferenz der neutralen Staaten an. Die Eingabe lautet: « Schwer leidet die Schweiz unter diesem Kriege. Handel, Industrie und Gewerbe stocken. Die Arbeitslosigkeit nimmt einen bisher nie gekannten Umfang an. Export und Import sind gehemmt. Die Nahrungsmittelzufuhr ist unterbunden und die gesamte Lebenshaltung verteuert sich mehr und mehr. |