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Klasse 3: Zuchtstiere: a) erste Qualität 120; b) zweite Qualität 100-110 Fr.; Klasse 4: Kühe mit gutem Fleisch 100-110 Fr.; Klasse 5a: Fleischige Kühe 90 Fr.; Klasse 5b: Kühe 80 Fr.

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10. April 1915.

Eine internationale Friedenskonferenz im Haag beschliesst folgenden

Aufruf.

Alle Welt fordert: diesem furchtbaren Krieg muss ein Friede folgen, der die Bedingungen der Dauer in sich trägt. Das verlangen nicht nur die Angehörigen der krieg führenden Mächte, sondern auch alle Neutralen: denn dieser Krieg hat sie alle getroffen. Er hat mit grausamen Argumenten die Solidarität der Menschheitsinteressen erwiesen.

Wer einen dauerhaften Frieden will, muss versuchen, die Ursachen zu beseitigen, die zum Kriege geführt haben.

Wodurch wurde diese Weltkatastrophe möglich? Man mag streiten über gewisse tiefere Ursachen der Kriegsgefahr, über den Zusammenhang der Kriege mit unserer Geschäftsordnung, über die Bedeutung der nationalen Gegensätze, über die unmittelbare Veranlassung zum Kriegsausbruch und über die Verteilung der persönlichen Verantwortung. Kein Zweifel kann aber bestehen über gewisse allgemeine Ursachen.

Der Mangel an Achtung vor der Freiheit und der Gleichberechtigung der Nationalitäten hat die Neigung zu Uebergriffen gezeitigt und zugleich die nationalen Leidenschaften erregt. Die Hetze einer gewissenlosen Presse, genährt von den Interessenten der Rüstungsindustrie und der Sensation, hat die Beziehungen der Völker trotz ihrer oft bekundeten und unbezweifelbaren Friedensliebe vergiftet.

Die Expansionspolitik, verbunden mit imperialistischen Tendenzen, der scharfe Wettbewerb um abgeschlossene Handelsgebiete und um Kolonien, hat gefährliche Gegensätze geschaffen.

Die politische Organisation der Welt ist zurückgeblieben hinter der Entwicklung der international verflochtenen Interessen. Wir lebten trotz allen Fortschritten des Völkerrechts noch im Zustande internationaler Anarchie. Die Achtung vor dem Recht war noch weit entfernt von allgemeiner Anerkennung. Das Werk vom Haag blieb unvollendet. Es fehlte an brauchbaren Einrichtungen für eine Vermittlung von Interessekonflikten.

Das System der fortwährenden Steigerung aller Rüstungen hat, statt den Frieden zu sichern, vielmehr eine Atmosphäre feindseligen Misstrauens erzeugt und förmlich dazu hingedrängt, diese Rüstungen zur Niederwerfung des Gegners und zur Vernichtung des Wohlstandes wirtschaftlicher Konkurrenten zu gebrauchen. Der daraus entstandene Glaube an die Unvermeidlichkeit des Krieges hat die Kraft des Widerstandes gegen Kriegstreibereien gelähmt.

Das System der europäischen Politik, beherrscht von dem Gedanken des Gleichgewichts, hat, weit davon entfernt, eine Friedensbürgschaft zu sein, die Rivalitäten verschärft und aus jedem lokalen Konflikt eine furchtbare Gefahr für den Weltfrieden gemacht. Im Dunkel der Diplomatie und der geheimen Verträge wurde die Spannung bis zur Unerträglichkeit gesteigert. Dem allem muss man versuchen, Einhalt zu tun. Die Gelegenheit dazu eine Gelegenheit, die vielleicht niemals wiederkehrt bietet der Friedensschluss, der diesen Krieg beendigen wird.

Die Sicherung eines dauerhaften Friedens und die Neuordnung der politischen Welt ist eine Angelegenheit der ganzen Menschheit. Deshalb muss sich an jene Friedensverhandlungen, die zunächst Sache der krieg führenden Mächte sein werden, eine Weltfriedenskonferenz, die « dritte Haager Konferenz », anschliessen. Nicht genug damit! Die Völker haben jetzt ein Wort mitzureden. Die alte Politik der zünftigen Staatslenker ist zusammengebrochen. Um eine neue zu beginnen, müssen wir alle mitwirken, die guten Willens sind.

Der Ruf, sich anzuschliessen, ergeht an alle, ohne Unterschied der Nationalität, des Glaubens, der politi

schen Partei und der sozialen Stellung. Die politischen und die geistigen Führer der Menschheit, die unser Kulturleben davor zu bewahren haben, aufs neue geschändet zu werden, die Männer der friedlichen Arbeit und jene der internationalen Organisationen, die den mühseligen Gewinn ihres Schaffens vor sinnloser Zerstörung schützen müssen, die Frauen, in deren wachsendem Einfluss eine neue Hoffnung für den Frieden anerkannt werden muss, die Massen, die nicht noch einmal zum Morden und Sterben geführt werden wollen, sie alle sollen zusammenhelfen; denn sie alle sind solidarisch.

Als Grundlage für das gemeinsame Vorgehen mögen die hier folgenden Forderungen dienen. Sie sind das Minimum dessen, was verwirklicht werden sollte. Sie werden teils durch internationale Verträge, teils durch übereinstimmende nationale Gesetzgebungen der einzelnen Staaten zu erfüllen sein. Eine innere Einkehr muss hinzukommen, um den Paragraphen Kraft und Leben zu verleihen und so nach dem Zusammenbruch der alten Ideen eine neue Zeit heraufzuführen.

Für diese Aufgabe gilt es, die Unterstützung der ganzen Kulturwelt zu gewinnen!

Mindestprogramm.

1. Es soll weder eine Annexion noch eine Gebietsübertragung stattfinden gegen die Interessen und Wünsche der Bevölkerung, deren Zustimmung, wo es möglich ist, durch Plebiszit oder auf andere Weise eingeholt werden soll.

Die Staaten sollen den Nationalitäten ihres Gebietes Rechtsgleichheit, Religionsfreiheit und den freien Gebrauch ihrer Sprache garantieren.

2. Die Staaten sollen vereinbaren, in ihren Kolonien, Protektoraten und Interessensphären Handelsfreiheit oder wenigstens die Gleichstellung aller Nationen durchzuführen.

3. Das auf die friedliche Organisation der Staatengesellschaft bezügliche Werk der Haager Friedenskonferenzen soll ausgebaut werden.

Die Friedenskonferenz soll mit einer dauernden Organisation ausgestattet werden und periodische Sitzungen halten.

Die Staaten sollen vereinbaren, alle ihre Streitigkeiten einem friedlichen Verfahren zu unterwerfen. Zu diesem Zweck sollen neben dem im Haag vorhandenen Schiedshof a) ein wirklich ständiger internationaler Gerichtshof und b) ein gleichfalls ständiger internationaler Untersuchungs- und Vermittlungsrat errichtet werden. Die Staaten sollen sich verpflichten, eine vereinbarte diplomatische, wirtschaftliche oder militärische Aktion für den Fall durchzuführen, dass ein Staat militärische Massnahmen ergreift, statt den Streitfall dem richterlichen Spruch zu unterbreiten oder das Gutachten des Untersuchungs- und Vermittlungsrats einzuholen.

4. Die Staaten sollen eine Verminderung der Rüstungen vereinbaren. Um die Herabsetzung der Bewaffnung zur See zu erleichtern, soll das Beuterecht abgeschafft und die Freiheit der Meere gesichert werden.

5. Die auswärtige Politik soll einer wirksamen Kontrolle der Parlamente unterstellt werden.

Geheime Verträge sollen nichtig sein.

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16. April 1915.

In Abänderung der Bundesratsbeschlüsse vom 5. und 18. September 1914 beschliesst der Bundesrat über die Besoldung der eidgen. Beamten und Angestellten während dem Militärdienst:

1. Die Beamten und Angestellten des Bundes, die im Militärdienst sich befinden und die entweder keinen Grad oder den Grad eines Unteroffiziers bis und mit dem unberittenen Wachtmeister bekleiden, erhalten für die Dauer des Militärdienstes den vollen Beamtengehalt.

2. Den Beamten und Angestellten des Bundes, die im Militärdienst sich befinden und den Grad eines

höhern Unteroffiziers oder eines Offiziers bekleiden, werden vom Beamtengehalt folgende prozentuale Abzüge des Militärsoldes, einschliesslich der Mundportion, gemacht:

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e. 55 %

für Stabssekretäre und Feldpostsekretäre mit Adjutant-Unteroffiziersgrad,

für Leutnants,

f. 60 % für Oberleutnants,

g. 65% für Hauptleute,

h. 70 % für Majore,

i. 75% für Oberstleutnants,

k. 80 % für alle übrigen Offiziere.

3. Den Beamten und Angestellten des Bundes, die im Militärdienst sich befinden, an ihrem Wohnort Militärdienst leisten und dienstlich nicht verhindert sind, die Mahlzeiten in ihrer Wohnung einzunehmen, ist der ganze Gradsold, inklusive Mundportionsvergütung, auf dem Beamtengehalt abzuziehen. Uebersteigt der Militärsold den Beamtengehalt, so fällt letzterer weg.

4. Der Abzug des Militärsoldes, einschliesslich Mundportion, findet auch auf die Entschädigung für die Kommandanten der Heereseinheiten Anwendung.

5. Der Abzug des Militärsoldes, inklusive Mundportion, findet, solange die Kriegsmobilmachung dauert, auch Anwendung auf eidgen. Beamte und Angestellte, die als höhere Unteroffiziere oder als Offiziere in einem Instruktionskurs Dienst tun. Diese Anwendung vollzieht sich in der Weise, dass der nach Abzug eines Bruchteiles des Militärsoldes restierende Beamtengehalt nicht höher als bei den Beamten und Angestellten im aktiven Militärdienst sein darf.

6. Die Beamten und Angestellten, die dem Territorialdienst zugeteilt sind und die laufenden Arbeiten der schweizerischen Militärverwaltung besorgen, erhalten ihren Beamtengehalt ohne Militärsold. Sind sie verpflichtet, die Uniform zu tragen, so haben sie Anspruch auf die Kleiderentschädigung.

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