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7. Dieser Beschluss hat Geltung für die weitere Dauer der Kriegsmobilmachung und tritt mit Rückwirkung auf den 1. April 1915 sofort in Kraft.

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Der Bundesrat hebt die Ziffer 1 seines Beschlusses vom 4. November 1914 auf und setzt die

Tagesentschädigung für Pferde im Aktivdienste

folgendermassen fest:

3 Fr. 50 für Offizierspferde und 2 Fr. 50 für sämtliche von den Gemeinden gestellte Requisitionspferde.

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Der Bundesratsbeschluss vom 31. Dezember 1914 über die

Einfuhr von Stroh

wird mit Wirkung vom 16. April an als aufgehoben erklärt.

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17. April 1915.

Ueber dreihundert schweizerische Hochschullehrer erlassen in der Presse folgende

Kundgebung

über die Aufgabe der schweizer. Hochschulen:

<< Durch die Katastrophe der abendländischen Kultur, die der gegenwärtige Weltkrieg bedeutet, werden mit anderen Einrichtungen zur Erhaltung und Mehrung humaner Gesittung auch die Universitäten aufs tiefste berührt. Sie gereicht ihnen zur Trauer und zur Beschämung. Denn es war ihr Stolz und ihr Lebensrecht, dass sie, ihrem Namen gemäss, einem universalen Ziele dienen wollten: der Herausbildung eines Menschentums, das, auf geistiger und sittlicher Grundlage ruhend, sich über jene Schranken der Natur erhebe, die durch Rasse und Volkstum zwischen den Menschen

errichtet werden. Dieses Ideal ist in verschiedenen Formen allezeit über dem Leben der Hochschulen gestanden und hat ihm seinen Glanz verliehen. Es allein macht akademisches Lehren und Lernen aus einem gelehrten Handwerk zum Dienst an einem Heiligtum. An ihm orientiert sich unsere beste geistige Kultur. War es doch der Grundgedanke ihrer grossen Begründer und Führer, dass das Ziel aller wissenschaftlichen Arbeit, wie aller Bildung überhaupt, ein freies und edles, wahrhaft geistiges Menschentum sei.

Darum stellt aber die gegenwärtige Lage gerade die Hochschulen vor eine Reihe von sehr ernsten Fragen, denen sie nicht ausweichen dürfen. Scheint es nicht, als ob unsere akademische Bildung sich unfähig erweise, den Völkern Führer zu erziehen, die sie vor gegenseitiger Zerfleischung bewahren könnten? Haben die Hochschulen keine Botschaft des Friedens für die leidenschaftlich erregten Geister? Sollen ihre Vertreter sich einfach von dem Wirbel der Tagesströmungen mit fortreissen lassen und damit Hass und Verwirrung vermehren, statt sie durch grosse und versöhnende Gedanken überwinden zu helfen? Wir fürchten, dass in diesem Falle kritische Beurteiler der heutigen Lage dazu gelangen könnten, von einem Zusammenbruch unseres akademischen Bildungssystems zu reden.

Wir haben gerade als Angehörige der schweizerischen Hochschulen besondern Anlass, uns diese Fragen vorzulegen. Denn das staatliche und kulturelle Daseinsrecht der Schweiz ruht auf der Voraussetzung, dass eine innige und wertvolle menschliche Gemeinschaft über die Unterschiede von Rasse und Volkstum, Sprache und Sitte hinweg möglich sei. Unser Schweizervolk fühlt sich trotz allen in seiner Mitte vorhandenen natürlichen Gegensätzen durch eine sittliche Idee verbunden. Seine Einheit ist der Wille, die politischen, sozialen und kulturellen Aufgaben, die ihm gestellt werden, in republikanischem und demokratischem Sinne zu lösen und sein Leben in jenem Geiste der Freiheit, Gerechtigkeit und Brüderlichkeit zu gestalten, der in den besten Zeiten unserer Geschichte stets als der

rechte Schweizergeist gegolten hat. Es fühlt die Spannungen, die aus dem Spiel dieser vielgestaltigen nationalen Kräfte entstehen, trotz den damit verbundenen Schwierigkeiten, nicht als Hemmung, sondern als Bereicherung und als Vertiefung, ja es hält gerade die Versöhnung jener Gegensätze auf einem höheren Boden für einen besonders edlen Teil der nationalen Aufgabe, die es im Dienste einer wahrhaft menschlichen Kultur zu erfüllen habe.

Darum fühlen wir uns in dieser Stunde des Hasses und der Zerrissenheit gedrängt, uns zu diesem Geiste mit neuer Kraft zu bekennen und die Einheit, die er uns verleiht, öffentlich zu bezeugen. Wir wissen zwar, dass die Neigungen und Abneigungen, die sich auf den grossen Völkerkampf beziehen, in der deutschen und romanischen Schweiz im allgemeinen etwas verschieden geartet sind, aber wir wissen auch, dass wir alle eins sind in dem klaren Willen, schweizerische Art und schweizerisches Denken festzuhalten und unsere äussere und innere Unabhängigkeit gegen jede Bedrohung, komme sie woher sie wolle, mit grösster Entschiedenheit zu wahren.

Die Ereignisse der letzten Monate haben in der ganzen Schweiz das lebhafte innere Bedürfnis erzeugt, das geistige Band, das die deutsche und romanische Schweiz vereinigt, viel fester zu knüpfen. Wir sind überzeugt, dass wir uns in dem Masse, als wir uns besser kennen lernen, noch mehr schätzen und lieben werden. Haben doch viele von uns erfahren, wie wertvoll für sie die Berührung mit Geist und Kultur der andern Hälfte der Schweiz stets gewesen ist. Wir halten es für notwendig, Mittel und Wege zu suchen, diesen Austausch noch viel reicher zu gestalten und unser politisches und kulturelles Leben im Leben im Sinne unserer besonderen schweizerischen Ziele und Aufgaben zu entwickeln.

Wir freuen uns, dass wir gerade damit ein Werk tun, das dem Geiste entspricht, den zu pflegen die Aufgabe der Universitäten ist. Wir gehören aber als deren Vertreter einer Gemeinschaft an, die alle Völker umschliesst. Darum sprechen wir schon jetzt die Hoff

nung aus, dass die Gelehrtenrepublik der ganzen Welt sich rüsten werde, den sich in Hass verzehrenden Völkern mit jener höhern Gerechtigkeit zu Hilfe zu kommen, die aus der Welt des Geistes stammt, die nicht Gleichgültigkeit, sondern liebevolles Verständnis ist und mit nationaler Treue so gut Hand in Hand geht. Wir haben die Zuversicht, dass besonders auch aus ihren Kreisen Gedanken und Bestrebungen hervorgehen möchten, die als Macht der Versöhnung wirken, eine bessere Ordnung des Zusammenlebens der Völker schaffen, eine edler geartete Kultur begründen könnten. Dann wären grenzenlose Opfer nicht umsonst gebracht. Die Hochschulen sind vielleicht gerade jetzt dazu berufen, den Völkern einen grossen Dienst zu leisten, indem sie ihre alte Aufgabe, ein Hort der Wahrheit und damit echter Menschlichkeit zu sein, mit vertieftem Ernst ergreifen. Dieser Krieg, der uns auf den ersten Blick bloss als furchtbare Katastrophe erscheint, eröffnet ja zugleich Aussicht auf eine neue und bessere Zeit. Diese wird um so eher kommen, je mehr die Lehrer der akademischen Jugend, die später zur geistigen Führung der Völker berufen ist, sich bemühen, sie von jenen Vorurteilen und Leidenschatten zu befreien, die zu kriegerischen Verwicklungen führen und, sobald die Zeit dafür gekommen scheint, durch die Erkenntnis der Ursachen dieses Krieges und der Lehren, die er zeitigt, der Wiederkehr einer solchen Katastrophe vorzubeugen.

Die Unterzeichneten haben diese Kundgebung rein persönlich unterzeichnet, als Schweizer und Lehrer an schweizerischen Hochschulen, ohne dass die letztern dadurch als solche irgendwie berührt werden sollen. Wir glauben nur eine Pflicht zu erfüllen, welche die besondere Lage unseres Landes uns nahelegt, wenn wir dem Wunsch Ausdruck geben, wir möchten nach allen Verheerungen einem Frieden entgegengehen, der das Recht zur Grundlage haben soll und der allen Nationen wieder die Ausübung einer freien und fruchtbringenden Tätigkeit in jeder Hinsicht gestattet. In dieser ernsten Stunde der Geschichte wird der Gedanke zur Tat und jede Tat, die Dauerndes schaffen

will, muss sich vom Gedanken nähren. Wir können uns keine edlere und dringendere Aufgabe für die Hochschulen denken, als in dieser schweren und entscheidungsvollen Zeit, wo alle guten Geister aufgeboten werden müssen, Führerinnen zu einer besseren Zukunft werden. >>

zu

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Ausfuhrbewilligungen für frische Milch.

fasst der Bundesrat folgenden Beschluss:

Vom 1. Mai ab darf frische Milch bis auf weiteres nur gestützt auf spezielle Bewilligung zur Ausfuhr gelangen. Es gelten hiefür folgende Bestimmungen: 1. Ausfuhrbewilligungen werden in der Regel nur an solche im Inlande domizilierte Personen und Firmen verabfolgt, die schon vor Kriegsausbruch frische Milch nach dem Auslande exportiert haben. 2. Ausfuhrbewilligungen werden grundsätzlich dem Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten verabfolgt, gegen die Uebernahme von Verpflichtungen betr. eine ausreichende Versorgung der schweizerischen Bevölkerung mit frischer Milch. Dem Verbande nicht angehörende Personen und Firmen können Bewilligungen nur im Einvernehmen mit dem Verbande verabfolgt werden. Alle Interessenten, denen der Export von frischer Milch gestattet wird, haben sich den vom genannten Verbande aufgestellten und vom schweizerischen Volkswirtschaftsdepartement genehmigten Bedingungen über Milchausfuhr zu unterziehen.

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21. April 1915.

Das Politische Departement erlässt die nachstehende

Mitteilung:

Nachdem neuerdings in der Freiburger Presse die Behauptung aufgestellt ist, die deutschen Pro

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