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sten in der Lage, direkt oder indirekt helfend einzutreten. Wir wissen auch, dass in dieser Beziehung schon sehr viel geschehen ist und dass die Unterstützung der Kantone und der Werke Verständnis für die Elektrizitätsversorgung in den beteiligten Bevölkerungskreisen voraussetzt. Es ist aber wohl auch nicht daran zu zweifeln, dass die jüngsten Erfahrungen und die Unsicherheit der gegenwärtigen Lage in weitesten Kreisen den Wunsch zeitigen werden, den elektrischen Strom überall in den Dienst der ländlichen Bevölkerung zu stellen.

Es ist noch besonderes Gewicht darauf zu legen, dass Neuanschlüsse, betreffen sie ganze Ortschaften oder einzelne Bauten, nicht verschoben werden. Die bezüglichen Arbeiten bilden in den gegenwärtigen Zeiten über die Sommermonate eine sehr willkommene Beschäftigung und zudem bestünde bei Verschiebung der Aufträge die Gefahr, dass die sich häufenden Installationsarbeiten nicht rasch genug ausgeführt werden könnten und dass dadurch für die beteiligten Kreise Verlegenheiten entstünden.

Wir hoffen, dass es nicht nötig werde, Vorschriften von Bundes wegen zu erlassen. Es dürfte wohl der Tätigkeit der lokalen Behörden gelingen, ungerechtfertigte Widerstände, wie sie gelegentlich im Anschlusse an Mietverhältnisse auftreten, zu besiegen.

Sollten indessen Ihres Erachtens besondere Bundesvorschriften in dieser oder jener Richtung nötig werden, die in den gegenwärtigen ausserordentlichen Verhältnissen begründet wären, so bitten wir um Ihre Anregungen.

Zurzeit ist die Einfuhr von Petroleum sehr stark zurückgegangen. Wir hoffen zwar, dass sie sich wieder beleben werde, immerhin lässt sich dies nicht mit Sicherheit voraussagen. Sollte, ähnlich wie letztes Jahr, Petroleummangel eintreten, so bitten wir Sie, die nötigen Schritte zu tun, damit die verfügbaren Quantitäten in erster Linie zur Verfügung der Bevölkerungskreise gestellt werden, die sich nicht anders behelfen können, und eventuell auch für den Detailverkauf zur Festsetzung von Höchstpreisen zu schreiten.

II.

Grossen Schwierigkeiten begegnet heute schon die Beschaffung des für den Konsum nötigen Fleisches. Die Schweiz führt zu gewöhnlichen Zeiten jährlich für ungefähr 100 Millionen Franken Schlachtvieh und Fleisch ein. Mit Kriegsbeginn ist die Zufuhr stark zurückgegangen, ja oft ganz ausgeblieben. Zurzeit sind wir fast ausschliesslich auf die inländische Produktion angewiesen, die in normalen Zeiten nur etwa 700 unseres Bedarfes zu decken vermag.

Der Bundesrat hat bereits im Monat Mai in unserem Departement eine besondere Organisation für den Import von Schlachtvieh errichtet. Wir bemühen uns, die Zufuhr möglichst zu fördern und sorgen für eine angemessene Verteilung der eingeführten Tiere im Lande. Spekulation und Preistreibereien sind damit ausgeschlossen. Es dürfte jedoch kaum gelingen, die für die Deckung des Konsums genügenden Mengen von Schlachtvieh ins Land zu bringen, selbst wenn in Aussicht stehende Abschlüsse verwirklicht werden können.

Deshalb wird nicht zu vermeiden sein, dass die Konsumenten das Fleisch teuer bezahlen müssen und die Landwirte in die Versuchung kommen, um hohen Preis Tiere zu verkaufen, die noch Nutzwert hätten und zu deren Ersatz später vielleicht unter erheblichen Opfern geschritten werden muss. Vor solchen Verkäufen und vor dem Schlachten trächtiger Tiere möchten wir noch besonders warnen.

Den geschilderten Verhältnissen kann nur durch eine Einschränkung des Konsums begegnet werden. Die Armee geht mit dem guten Beispiel voran. Sie hat zufolge unserer Anregung die Fleischration stark beschränkt, indem sie es den Truppeneinheiten überlässt, täglich eine kleinere Ration Fleisch zu verabreichen oder an einem oder zwei Tagen der Woche vom Fleischkonsum Umgang zu nehmen. Selbstverständlich wird für reichliche Ersatzkost gesorgt werden. Aehnlich könnten wohl auch staatliche und kommunale Anstalten vorgehen.

Aber das genügt nicht. Auch die Zivilbevölkerung muss den Fleischkonsum einschränken. Niemand weiss, wie lange die kriegerischen Verwicklungen mit ihren Folgeerscheinungen dauern werden. In unserem Viehstande ruht eine wertvolle Nahrungsmittelreserve, er sichert überdies die Aufrechterhaltung einer bedeutenden Milchproduktion. Jedermann, namentlich auch die Konsumenten, hat daher ein Interesse daran, dass der Tierbestand des Landes möglichst unversehrt bleibt. Die Folgen seiner Verminderung müssten sich in stets steigenden Preisen der Milch und Milchprodukte fühlbar machen, ohne dem Landwirt, der mühsam und unter vielen Kosten zur Ergänzung seines Viehbestandes schreiten müsste, entsprechenden Nutzen zu bringen.

Durch Zwangsvorschriften könnte der Fleischkonsum kaum mit Erfolg eingeschränkt werden. Dagegen darf unserer Bevölkerung das kleine Opfer, ihre Lebenshaltung freiwillig den Verhältnissen anzupassen, wohl zugemutet werden. Wir bitten die Kantonsregierungen, die lokalen Behörden, sowie die gemeinnützigen Vereine und die Berufsverbände, eine Verminderung des Fleischverbrauches zu befürworten. Es widerstrebt unsern demokratischen Einrichtungen, dass alle Bürgerpflichten polizeilich festgestellt und erzwungen werden. Die Einsicht und der gute Wille sind viel mächtiger als der Buchstabe der Vorschriften. Wir appellieren daher angesichts der Unsicherheit unserer Zufuhrverhältnisse an die verständnisvolle Unterstützung aller einsichtigen Bürger. Sollten kantonale oder lokale Behörden in der Lage sein, durch besondere, ihren Verhältnissen angepasste Massregeln den gewollten Zweck fördern zu können, so bitten wir sie, dies zu tun.

Bei diesem Anlasse möchten wir nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass hie und da der Mangel an Schlachtvieh benutzt wird, um die Preise in ungerechtfertigter Weise noch mehr in die Höhe zu treiben. So ist es unter anderm zu unserer Kenntnis gelangt, dass an einzelnen Orten die Metzger den in letzter Zeit zurückgehenden Schweinepreisen mit den Fleischpreisen nicht gefolgt sind. Wir verweisen auf das Recht kantonaler und lokaler Behörden, Preisfestsetzungen

vorzunehmen. Höchstpreise sind gerade dann am Platze, wenn die lokalen Fleischpreise mit den Schlachtviehpreisen nicht im richtigen Verhältnisse stehen. Einheitliche Preisfestsetzungen für das ganze Land sind nicht möglich.

III.

Als Ersatznahrung für Fleisch dürfte unter anderm namentlich Käse in Betracht fallen. Wir haben die << Genossenschaft Schweizerischer Käse-Exportfirmen» in Bern, der fast sämtliche Käseexporteure der Schweiz angehören, verpflichtet, den inländischen Bedarf zu Preisen zu decken, die ungefähr den Selbstkosten der Genossenschaften entsprechen und die wesentlich unter den Exportpreisen stehen. Auch für den kommenden Herbst und Winter wird diese Organisation aufrecht erhalten werden, damit das Bedürfnis des inländischen Konsums zu angemessenen Preisen gedeckt und nur der Ueberschuss ausgeführt wird.

Vielerorts gibt der Mangel an Milch und geben die an einzelnen Orten vorhandenen Bestrebungen, den Preis der Konsummilch zu erhöhen, zu Bedenken Anlass. Es ist nicht zu leugnen, dass die Milchproduktion um etwa ein Fünftel geringer ist, als in den entsprechenden Monaten der Vorjahre. Bis jetzt waren wir in der Lage, den an grössern Verkehrszentren eintretenden Ausfall durch Lieferungen der Milchsiedereien zu decken.

Für die Zukunft möchten wir darauf hinweisen, wie wünschenswert es wäre, wenn sich die lokalen Behörden (kantonale und städtische) dafür bemühen würden, dass die Verträge über die Lieferung von Konsummilch rechtzeitig abgeschlossen werden. Viele Schwierigkeiten würden hierdurch vermieden. Selbstverständlich muss die schweizerische Milchproduktion in erster Linie dazu dienen, den Verbrauch der Bevölkerung zu decken. Es ist uns nicht unbekannt, dass vielfach die Meinung herrscht, durch die Herstellung von Käse könne in nächster Zeit ein höherer Milchpreis erzielt werden als durch die Abgabe an den Konsum. Solche Berechnungen ziehen nicht in Betracht,

dass die Bundesbehörde in der Lage ist, durch die Regulierung der Ausfuhr von kondensierter Milch und Käse und durch die Festsetzung der Einkaufs- und Verkaufspreise für Käse, den Milchpreis zu beeinflussen. Das wird auch fernerhin geschehen. Es konnte den Milchproduzenten dieses Frühjahr billigerweise nicht verwehrt werden, einen Aufschlag der Milch eintreten zu lassen, da dies auch durch die erhöhten Produktionskosten gerechtfertigt war und da eine gewaltsame Tiefhaltung der Preise zum Schaden aller zu einem weitern Rückgang des Milchertrages geführt hätte. Wir müssen aber darauf dringen, dass auch die landwirtschaftliche Bevölkerung und ganz speziell die Milchproduzenten, der gegenwärtigen ausserordentlichen Lage des Lebensmittelmarktes im Interesse der andern Bevölkerungskreise Rechnung tragen, wie dies in anerkennenswerter Weise auch von der landwirtschaftlichen Organisation mit Erfolg befürwortet wird. Bei den Einkäufen von Konsummilch kann auf diese Verhältnisse und insbesondere auf den Einfluss, den die Bundesbehörde auszuüben in der Lage ist, hingewiesen werden, wo die Produzenten zu hohe Ansprüche geltend machen sollten. Wir sind uns indessen bewusst, dass allen Kreisen am besten durch eine möglichste Steigerung der Milchproduktion gedient wird. Deshalb werden wir speziell die Einfuhr von Kraftfuttermitteln zu heben suchen, womit gleichzeitig die Fleischproduktion gefördert werden kann.

Wir empfehlen den Behörden und der Bevölkerung dringend, die in diesem Kreisschreiben gegebenen Ratschläge zu befürworten und zu befolgen.

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29. Juni 1915.

Der Bundesrat beschliesst eine Vermehrung der Gebirgsfourgons in der Organisation des Heeres.

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