Ueber das Ergebnis der Sammlung für die notleidenden Schweizer in den kriegführenden Staaten teilt das Hilfskomitee mit: Ende September betrug das Ergebnis Sammlung Fr. 1,051,000. unserer Unsere Hilfstätigkeit hat inzwischen in der in unserem ersten Berichte geschilderten Weise ihren Fortgang genommen, so dass Ende September unsere Sendungen an die Stellen im Auslande, welche sich mit der Unterstützung unserer notleidenden Landsleute befassen, auf nachfolgende Beträge angestiegen sind. Sendungen nach Frankreich Fr. 200,870, den von der deutschen Armee besetzten Landesteilen Fr. 15,729, Brüssel Fr. 13,889, Deutschland Fr. 33,108, Russland Fr. 4301, Oesterreich Fr. 8053, Italien Fr. 896, England Fr. 1007, Türkei Fr. 1404, Afrika Fr. 550. Auslagen des Zentralbureaus in Basel für Unterstützungen in der Schweiz und im Auslande Fr. 4870. Total Fr. 284,677. Ferner mussten zurückgestellt werden: 10% unserer Sammlung für Unterstützung der in der Schweiz weilenden Auslandschweizer Fr. 105,000, Restbetrag eines der schweizerischen Gesandtschaft in Rom eröffneten Kredites Fr. 8000, rückständige Mieten in Paris Fr. 229,000. Total Fr. 342,000. Es bleiben also noch verfügbar Fr. 424,323. Mit Ausnahme einer Störung in St. Quentin, veranlasst durch die Schwierigkeit und Unregelmässigkeit des brieflichen Verkehrs, welche eine zeitweilige Einstellung der Unterstützungen daselbst zur Folge hatte, geht unsere Tätigkeit in normaler Weise vor sich und gibt keinen Anlass zu besonderen Bemerkungen. Leider werden unsere Mittel in stetig ansteigendem Masse in Anspruch genommen, und der nun beginnende Winter wird die Bedürfnisse noch bedeutend steigern. In einer Eingabe vom 20. Juli 1915 haben der schweizerische Gewerbeverein und der schweizerische Gewerkschaftsbund verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, die zum Zwecke haben, Unternehmern und Arbeitern gewerblicher Berufe, die unter den herrschenden Zuständen leiden, Erleichterungen zu verschaffen. Die Vorschläge betreffend das Submissionswesen, die Preisunterbietungen und Lohnverkürzungen, die Leistung von Beiträgen für die Unterstützung arbeitsloser Berufsangehöriger erfordern noch weitere Erhebungen, an denen sich die gesuchstellenden Verbände beteiligen. Ein weiteres Begehren geht dahin, der Bundesrat möge auf die Beschaffung vermehrter Arbeitsgelegenheit Bedacht nehmen und sich im gleichen Sinne bei den Behörden der Kantone und Gemeinden verwenden. Dieses Postulat beruht auf bekannten Tatsachen und bedarf daher als solches keiner besondern Untersuchung, so dass wir ihm ohne weiteres diejenige Folge geben können, die unter den obwaltenden Umständen möglich ist. Die Eingabe weist unter anderm darauf hin, dass neben dem Hotelgewerbe besonders das Baugewerbe ausserordentlich schwer unter der gegenwärtigen Krisis leide. Trotz des Wegzuges vieler fremder Arbeiter und trotz der Mobilisation sei die Zahl der gänzlich Arbeitslosen gross genug, um zum Aufsehen zu mahnen. Zurzeit betrage in den schweizerischen Gewerben die Zahl der gänzlich verdienstlosen Arbeiter mehr als 10 %, die Zahl der teilweise Verdienstlosen weit über 30 %; in der grossen Mehrzahl seien es einheimische Arbeiter. Dazu komme eine bedeutende Anzahl arbeitsloser Kleinmeister, aber auch grösserer Unternehmer; andere haben mit einer starken Verdiensteinbusse zu rechnen. Diese Sachlage werde sich für den nächsten Winter noch ganz erheblich verschlim mern. Es ist noch darauf hinzuweisen, dass mangels an Aufträgen nicht nur das Baugewerbe im engern Sinn Not leidet, sondern dass auch diejenigen zahlreichen Arbeitszweige betroffen sind, die Materialien für Hochund Tiefbau herstellen oder sonst mit dem Baugewerbe in Zusammenhang stehen. Sodann sind die verhängnisvollen Folgen der Verdienstlosigkeit auf diesem Gebiete besonders schwer, weil die Zahl der beteiligten Unternehmer und Arbeiter im Verhältnis zu andern Erwerbsarten sehr gross ist. Die Zustände sind in der Tat derart, dass sie dringend der Abwehr rufen. Naturgemäss ist die Beschaffung von Arbeitsgelegenheit das wirksamste Mittel, um der Arbeitslosigkeit zu begegnen, und hinsichtlich der moralischen Einwirkung auf die der Hilfe bedürfenden Personen das beste. Die grosse Zurückhaltung in der Bestellung von Arbeiten war in den ersten Monaten nach dem Kriegsbeginn begreiflich. Seither hat sich jedoch die zwingende Notwendigkeit des Erwerbs für weitreichende Teile der Bevölkerung, für selbständig und unselbständig Erwerbende, mit allem Nachdruck geltend gemacht. Die frühere Auffassung der Lage muss also einer andern weichen, die Zurückhaltung durch verständnisvolle Fürsorge ersetzt werden. Dabei ist nicht nur an das Baugewerbe zu denken, sondern auch an andere Zweige der Volkswirtschaft, die unter dem Mangel an Arbeit leiden. Unstreitig haben in erster Linie die öffentlichen Verwaltungen (Bund, Kantone, Gemeinden, Korpora tionen) die moralische Pflicht, die Arbeitslosigkeit durch Beschaffung von Arbeit zu bekämpfen. Der Verwirklichung stehen allerdings die finanziellen Bedenken entgegen. Diese dürfen aber nicht den Ausschlag geben und müssen vor Rücksichten höherer Ordnung zurücktreten; bei einem Notstand müsste schliesslich das Gemeinwesen doch mit seinen Mitteln einspringen. Die Beschaffung von Arbeit muss von jeder Behörde für ihr Gebiet nach wohlerwogenem Plan und rechtzeitig in die Wege geleitet werden. Die Art des Vorgehens hat sich nach den Verhältnissen der einzelnen Gebiete zu richten und wird am besten durch die betreffenden Behörden unter Mitwirkung der Berufsverbände bestimmt. Aber auch Private können in sehr wirksamer und verdienstlicher Weise zur Verbesserung der Zustände beitragen, indem sie, nach Massgabe der vorhandenen Mittel, Arbeitsaufträge erteilen und Anschaffungen fertiger Erzeugnisse vornehmen; jedenfalls sollte die Verwirklichung derartiger, bereits bestehender Absichten nicht hinausgeschoben werden. Die Erkenntnis sollte allgemein Platz greifen, dass eine solche Handlungsweise sehr wichtigen allgemeinen Interessen dient. Die Zeitlage wird aber auch manchen Auftraggebern persönliche Vorteile bieten. Wir wollen immerhin nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass die Vergebung von Arbeiten den Unternehmern und Arbeitern nur dann eine wirksame Hilfe bringt, wenn Preise gewährt werden, die einer angemessenen Kalkulation entsprechen. Die Darlehenskasse der schweizerischen Eidgenossenschaft wird ihrerseits gerne bereit sein, Kantonen, Gemeinden und Privaten, welche Bauprojekte in Angriff nehmen, gegen faustpfändliche Sicherheit Vorschüsse zu bewilligen. Wir empfehlen Ihnen dringend, in Verbindung mit den Ihnen unterstellten Behörden ungesäumt die Massnahmen zu treffen, die dazu geeignet sind, im Sinne des gegenwärtigen Kreisschreibens die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, und äussern die zuversichtliche Hoffnung, dass auf diese Weise und durch allgemeine Aufklärung über die drohenden Gefahren die gewünschten Erfolge erzielt werden. Der Bund hat seit Beginn der Kriegswirren, trotz der misslichen Finanzlage, nach Möglichkeit dazu beigetragen, Arbeitsgelegenheit zu verschaffen, um so die wirtschaftliche Krisis zu mildern. Die Bauten des Bundes, die vor Kriegsbeginn projektiert waren, und diejenigen, die nachher sich als notwendig erwiesen, wurden ausgeführt. Gewässerkorrektionen, Entsumpfungen, Verbauungen, Aufforstungen, Waldwege und Bodenverbesserungen wurden subventioniert und nach Möglichkeit gefördert. In dieser Weise wird der Bund auch künftig, so lange die Kriegswirren dauern, vorgehen, um die Arbeitslosigkeit nach Möglichkeit zu bekämpfen. Pressebureau des Armeestabes richtet der General Obgleich ich der Ansicht bin, die demokratische Republik könne nur dann gesund und stark sein, wenn das staatliche Interesse allen andern vorangestellt wird, und dass dieses in jetziger Zeit gebieterisch fordert, alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen unserer Armee im Ausland, das Vertrauen unseres Volkes in seine Armee und in den Dienstbetrieb in ihr erschüttert und der zu unbedingtem Gehorsam verpflichtete Soldat zum Zweifel an der Würdigkeit seiner militärischen Oberen veranlasst wird, so soll doch Zeitungsredaktionen, die hierüber anders denken, nicht verwehrt werden, ihnen zugetragene Vorkommnisse aus dem militärischen Leben zu veröffentlichen und neben den angeschuldigten Vorgesetzten auch den Dienstbetrieb in der Armee an den Pranger zu stellen. Dem gegenüber aber ist es Pflicht der Oberleitung der Armee, das ihr Mögliche zu tun, damit im dienst |