Helvetische Geschichte, Volume 5 |
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Popular passages
Page 407 - Falle einer plötzlichen Gefahr von Außen mag zwar der bedrohte Kanton andere Kantone zur Hülfe mahnen , doch soll sogleich der Vorort davon in Kenntniß gesetzt werden; diesem liegt ob, die Tagsatzung zu versammeln, welcher alle Verfügungen zur Sicherheit der Eidgenossenschaft zustehen.
Page 410 - Die Tagsatzung besorgt, nach den Vorschriften des Bundesvertrags, die ihr von den souveränen Ständen übertragenen Angelegenheiten des Bundes. Sie besteht aus den Gesandten der 22 Kantone, welche nach ihren Instruktionen stimmen. Jeder Kanton hat eine Stimme, welche von einem Gesandten eröffnet wird.
Page 408 - Obmanns beharrlich verfallen, und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt; wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben. Der Obmann und die Schiedsrichter versuchen nochmals, den Streit durch Vermittlung auszugleichen, oder entscheiden im Fall allseitiger Uebergabe durch Kompromißspruch.
Page 414 - Der Fortbestand der Klöster und Kapitel und die Sicherheit ihres Eigentums, so weit es von den Kantonsregierungen abhängt, sind gewährleistet ; ihr Vermögen ist, gleich anderm Privatgut, den Steuern und Abgaben unterworfen.
Page 406 - Diese Gebühren werden die Grenz-Cantone beziehen, und der Tagsatzung alljährlich darüber Rechnung ablegen.
Page 407 - Fall äusserer oder innerer Gefahr hat jeder Kanton das Recht, die Mitstände zu getreuem Aufsehen aufzufordern. Wenn in einem Kanton Unruhen ausbrechen, so mag die Regierung andere Kantone zur Hülfe mahnen, doch soll sogleich der Vorort davon benachrichtigt werden; bei fortdauernder Gefahr wird die Tagsatzung, auf Ansuchen der Regierung, die weitern Massregeln treffen.
Page 413 - Für Lebensmittel, Landeserzeugnisse und Kaufmannswaaren ist der freie Kauf, und für diese Gegenstände, so wie auch für das Vieh , die ungehinderte Aus - und Durchfuhr von einem Kanton zum andern gesichert, mit Vorbehalt der erforderlichen Polizeiverfügungen gegen Wucher und schädlichen Vorkauf.
Page 412 - St. Gallen, Aargau, Neuenburg ; den sechsten Waadt, Thurgau, Tessin, Genf. Die Tagsatzung ertheilt den eidgenössischen Repräsentanten die erforderlichen Instruktionen und bestimmt die Dauer ihrer Verrichtungen. In jedem Fall hören letztere mit dem Wiederzusammentritt der Tagsatzung auf. Die eidgenössischen Repräsentanten werden aus der Bundeskasse entschädigt.
Page 409 - Geschieht aber keines von beiden, so sprechen sie über die Streitsache nach den Rechten endlich ab. Der Spruch kann nicht weiter gezogen werden, und wird erforderlichen Falls durch Verfügung der Tagsatzung in Vollziehung gesetzt.
Page 403 - Bund zur Behauptung ihrer Freiheit, Unabhängigkeit und Sicherheit gegen alle Angriffe fremder Mächte und zur Handhabung der Ruhe und Ordnung im Innern.