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nich soll euch jest bewahren und sammeln zu ei "nem uns theuern und heilbringenden Zwed. » Soldaten! Dieser Zweck, diese mir und euch "allen heilige Pflicht, ist jest Erhaltung innerer „Ruhe und Ordnung. Ich sammle euch zu eu= „rer eigenen Erhaltung; von eurer Eintracht, „von eurem unbedingten Gehorsam zu meinen „und eurer Obern Befehlen, von eurer Manns» zucht, von eurer Haltung hångt es ab, ob » ihr als vaterländische Soldaten, als rechtschaf= fene Männer, ungeachtet eurer kleinen Zahl, » dem fremden Krieger Achtung einflößen werdet. »Ich werde euch in eine Stellung führen, wo

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ihr, sobald es die Umstände und die Sicherheit » unsers gemeinsamen Vaterlandes gestatten, in Ordnung nach eurer Heimath entlassen werden Gehorcht meinen Befehlen, Solda„ten! wie ihr es bisher mit Zutrauen gegen „mich thatet, trauet und folget unbedingt euren » Officieren; mein treuer vaterländischer Sinn "bürgt euch, daß ich euer Heil und Wohl im „Herzen trage, und es unter Gottes allmächti"gem Beystand durchzuseßen fábig seyn werde. « Rudolph von Wattenwyl.

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Einige Kantonalregierungen, als die von Zürich, von Bern, St. Gallen, erließen bald nach dem Eintritte der alliirten Kriegsheere in

die Schweiz ähnliche Kundmachungen an ihre Kantonsangehörigen, in welchen sie diesen die Unmöglichkeit der Behauptung der ausgesproche= nen Neutralität darstellten, und sie zu ruhiger Ergebung in die Ereignisse der Zeit ermahnten. Schon das Schwarzenbergische Proklama an die Völker der Schweiz, als auch der Tags= befehl eben dieses Fürsten von Schwarzenberg, in welchen er ihnen alles Gute zust= cherte und daben erklärte, daß seine Truppen als Freunde kommen, dienten in einem Augenblick, wo eine ausserordentliche Begebenheit alle Gemüther erschütterte, und Uebelgesinnte sich mancherley Täuschungsmitteln hätten bedienen können, das Volk zu dem Verbrechen des Aufruhrs zu verführen, und Ruhe, Ordnung und Gehorsam in einen anarchischen Zustand aufzu= lösen, zu einem nicht ganz unwirksamen Beruhigungsmittel; man versprach sich von der Rechtlichkeit der tapfern Deutschen auch die moge lichste Schonung, wozu sich ihre heldenmüthigen Anführer noch überdieß öffentlich verpflichteten. Sowohl in den Städten als auf dem Lande be= wirthete jedermann nach Kräften die durchzie= henden Krieger und bot bereitwillig hülfreiche Hand zu ihrer Unterbringung. Selbst das zur Einkassernirung Erforderliche, wie z. B. ent behrli

bebrliche Matrazen, wollene Bettdecken u. f. 1o. wurde an vielen Orten unaufgefordert, allent halben aber ohne Verzug, wenn solches Geräthe von Regierungs- oder Gemeindsbehörden verlangt wurde eingeliefert.

Neuer eidgenössischer Verband und weitere Folgen.

Ebe noch diese Begebenheiten auf der nordlichen Schweizergränze fich zutrugen, erschien am 19 Christmonde zu Bern der vormalige kỏniglich fächsische, aber seit einiger Zeit entlassene Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf von Senft-Pilsach, der sich während der Sommermonate bald in der Waadt, bald im Bernerischen Oberlande aufgehalten hatte, und so eben aus dem Hauptquartier der Alliirten zurückgekehrt war, mit der Aufforderung: daß Die verfassungsmäßige Regierung ihre Gewalt niederlegen und sie zu Handen der ehevorigen Regierung einer Kommission abgeben solle. Spa gleich verbreitete sich das Gerücht, man habe der Einladung Folge geleistet, allein der große Rath der sich am 20 Dec. verfammelt hatte, wieß mit Stimmenmehrheit den Antrag ab. Diefer Vore fall sowohl als andere, auf das höchfe Interesse Des eidgenössischen Bundes bezügliche › nächst zu M

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erwartende oder schon eingetretene Ereignisse bewogen den Landammann von Reinhard, eine außerordentliche eidgenössische Tagsabung unverzüglich einzuberufen; zugleich theilte derselbe den Kantonsregierungen eine Note der kaiserlich - östreichischen und russisch - kaiserlichen Gesandten, Ritter von Lebzeltern und von Capo d'Istria, die sich seit der Mitte Novembers unter fremden Namen in Zürich aufhielten, und erft in der Folge diplomatische Karafter angenommen hatten, mit. Sie war vom 20 December 1813 datirt, und folgenden Inhalts: Die Unterzeichneten haben von ihren Höfen den Auftrag erhalten, Sr. Erc. dem Landammann der Schweiz die nachstehende Ertldrung zu úvergeben:

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Die Schweiz hatte seit Jahrhunderten eine » für sie wohlthätige, für alle Nachbarn nüßliche, » zur Aufrechthaltung des politischen Gleichge"wichts nothwendige Unabhängigkeit genossen. » Die Geißeln der französischen Revolution, die » Kriege, welche 20 Jahre hindurch die Wohl» fahrt aller europäischen Staaten untergruben, » verschonten auch die Schweiz nicht. In ihrem » Innern erschüttert, geschwächt durch fruchtlose Versuche, den verderblichen Wirkungen eines » reißenden Strøms Widerstand zu leißten, wurde

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fte nach und nach von Frankreich, welches sich

ihren Freund nannte, aller wesentlichen Schuß„wehren ihrer Unabhängigkeit beraubt. Der Kaiser Napoleon gründete endlich auf den Trümmern der schweizerischen Föderativ-Verfassung unter einem bis dahin unbekannten Titel, eine förmliche und bleibende Oberge= "walt, unvereinbar mit der Freyheit der Kone „föderation, mit jener uralten und von allen „europäischen Mächten geehrten Freyheit, der ersten Bürgschaft der freundschaftlichen Verhältnisse, welche die Schweiz bis zum Augenblic ihrer Unterdrückung mit allen andern "Staaten unterhielt, der ersten Bedingung wah» rer Neutralitât. Die Grundfäße, welche die » im gegenwärtigen Kriege verbündeten Souve»råns beseelen, find bekannt. Jedes Volk, das » nicht das Gedächtniß seiner Unabhängigkeit „verloren hat, muß fie anerkennen. Die Sou» veráns verlangen, daß die Schweiz mit dem "gesammten Eurova jenes ersten Nationalrechts, » und mit ihren ehemaligen Grenzen, der Mittel es aufrecht zu erhalten, wieder theilhaftig werde. Sie können aber eine Neutralität nicht zulassen, die unter den gegenwärtigen Verhält= » nissen der Schweiz nur dem Namen nach be= » steht. Die Armeen der vereinigten Mächte hofe

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